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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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August 1501.

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gegen Balthasar Gut von Lucern, mit Begehren um Abtrag und Entschädigung und Verhütung solcherden: Friedensvertrag zuwiderlaufender Handlungen. Ferner klagt man, die Gefangenen, welche zu Nhein-felden gelegen, offene Straßenräuber wider den gemeldten Frieden, seien mit Gefährde aus dem Gefängnißgekommen und dann durch die von Rheinfelden in einem Fuder Stroh versteckt fortgeführt worden unddrohen jetzt mit Mord und Brand. Etliche Andere bedrohen die Stadt Basel und werden zum Schadender Eidgenossenschaft enthalten, der Landvogt im Sundgau habe ihretwegen einen freundlichen Tag begehrtund die Eidgenossen den zugestanden. Ferner sei schon seit langem die Forderung Herrn Adrians von Bubenberg,auch derer von Bonstetten, bei den königlichen Boten angebracht worden, nach allerhand Verhandlungensei die Sache noch unerledigt, man könne solche Verschleppung nicht länger ertragen. Der Abt zu St. Gallenwerde vom König und den Ständen des Reichs wider seine Freiheiten um eine Steuer angelangt. Manerinnert wiederum an die Zusagen des Königs, das im vergangenen Krieg verbrannte Gotteshaus Kreuz-ungen wieder in Ehre und Bau herzustellen. Dervsgeloffene" Abt von Pfäfers werde bei der königlichenMajestät enthalten zu Unkommlichkeit des armen Gotteshauses. Die von Stoffeln nehmen einen Knecht zuThäyngen mit dem Kammergericht vor, der ihnen doch mit dreifachein Urtheil obgesiegt habe. Ebendieselben Stoffler brauchen auch gegen die Stadt Schaffhausen das Kammergericht wider die gemachteRichtung, welche ihnen den Weg anzeigt, ihre Forderungen geltend zu machen. Ebenso wird angeregt dieKlage des Harnischers von Lucern, welcher vor dem Krieg als ein Kaufmann hinausgewandelt, vom Aus-bruch des Kriegs überrascht zu Wallsee um das Seine gekommen und noch nicht wieder darzu gelangt ist,ungeachtet den Städten Constanz, Biberach u. s. w. ähnliche Verluste unsererseits ersetzt sind. Ueber allediese Beschwerden wird von den königlichen Boten Abhülfe verlangt. Außerdem ersucht man sie, beimKönig zu bewirken, daß er den Herzog Albrecht von Bayern vermöge, etlichen, denen von Schwyz und Glarusungehörigen Leuten von Wesen dasjenige, was sie auf einen Credenzbrief hin dem Gögging dargeliehen, gnädigZu ersetzen, nebst Kosten und Schaden u. s. w. und zu Austrag dieses Handels seine Botschaft zu nach-gemeldetem Tag zu senden. Nachdem alles dieses besprochen worden, kam man überein, die königlichenAnwälte sollen an die königliche Majestät bringen und arbeiten, daß über alles nochmals freundlich Taggeleistet und versucht werde, die Kosten eines Rechtsverfahrens vor dem Bischof von Constanz, es sei derzu Schwyz erlaufenen Kosten oder anderer Sachen wegen, zu vermeiden; auch sollen sie dem Landvogt imSundgau schreiben, daß er die Straßen sichere und der Eidgenossen Angehörigen unbeschwerten Handelund Wandel verschaffe. Die Boten der Eidgenossen dagegen werden das oben eröffnete Begehren derköniglichen Majestät ihren Obern vorbringen, diese es in Betrachtung ziehen und dann ferner darüber ver-handeln. Hiefür ist ein Tag nach Zürich gesetzt auf des heiligen Kreuzestag zu Herbst nächsthin (14. September),u. In der Sache zwischen Hans Fatzmann aus dem Thurgau und dem Altlandvogt Melchior Andacherist nach Verhör ihrer Reden und Einreden, auch der zu Baden ergangenen Urtheile und Erkanntniffebeschlossen, es habe bei letztern sein Verbleiben und der Altlandvogt habe den Fatzmann für seine Ansprachezu befriedigen, v. Dem jetzigen Landvogt im Thurgau, Stocker, ist befohlen, eine geineine Landsteueranzulegen, damit Fatzmann für den Wein, der ihm im Kriege genommen worden, und die Verwundung,bie er erlitten hat, Ersatz geleistet werdeil könne. « . Melchior Andacher klagt seinerseits gegeil den Fatzmann,berselbe habe ihngeschelmet", legt aber dafür eine einzige kundschaft in Schrift vor, während Fatzmannbas läugnet. Es wird erkannt:diewil in sölichen fachen zu kuntschaft einer sig als enkeiner, wog dannTaznnnni smeren einen eid zu Gott lind den Heilgen, dz er In int geschelmet vnd den genannten Melcher