August 1501.
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Zürich. 17. August (Zinstag nach Unserer Frowen Tag zu Öligsten).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I). l)7. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. 4Ü3.
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, III. 214. Ebenda: Tschudische Sammlung, 14. 28. Archive Solotlnirn, Freiburg, Basel.
Boten t Zürich. Burgermeister Escher; Burgermeister Röist; Gerold Meyer von'Knonau; Felix Keller.Bern. vr. Thüring Friller und der Schultheiß von Thuir. Lucern. Schultheiß Sonnenberg; VendrichFeer. Uri. Ammann Beroldinger und der Statthalter. Schwyz. Ammann Wagner; Vogt Schiffli.Unterwalden. Ammann Zelger; Seckelmeister Wirz. Zug. Annnann Steiner; Vogt Letter. Glarus.Ammann Kuchli; Schreiber Rietler. Basel. Thomas Schäggenburly und Hans Hiltprand. Freiburg.Der voil Praromau. Solothuru. Der Seckelmeister. Schaffhausen. Burgermeister Barter.
t». Auf Begehren der zu Eusisheim versaunnelt gelveseneu Räthe des römischen Königs ist aller,Wischen dem Bischof von Straßburg einerseits und Clans Nieher von Basel andererseits streitigen Sachenwegen eine gütliche „unverdingte, ungesunderte" Tagleistung, jedes Theils Rechten ohne Schaden, angesetzt aufSt. Verenentag (1. September) nüchsthin nach Basel, woselbst die königlichen Räthe und die Eidgenosseneine Vermittlung versuchen werden. Zürich, Bern, Lucern und Solothuru sollen in aller Orte Namendiesen Tag beschickeil. I». Dieselben Voten sollen auf dem gleichen Tag mit den königlichen Rathen redender zwölf Knechte und der zwei Gefangenen zu Rheinfelden wegen. «. Alls Bitte derer von Schwyz wirddem Dietrich Fröwler in Betracht seiner Armuth und weil er sich in uuserer Eidgenossenschaft Kriegs-geschäften ehrlich und wohl gehalten hat, eine Empfehlung an den römischen König gegeben, damit er destoeher seine Leibesnahrung finden möge. «t. Jeder Bote weiß, wie wir die Hauptleute nnd Knechte, diejetzt im Begriffe stehen, gegen den König von Frankreich und die von ihm eingenommenen Lande feindlichaufzubrechen, bei ihren Eideil und Pflichten von diesem Unternehmen abgemahnt und angewiesen haben,dein angefangenen, zugesagten und betädingten Rechtsverfahren anzuhangen. Es soll bezüglich der Wahleines Obmanns in dieser Sache gehandelt werdeil, wie zu Tageil davon geredet und der Billigkeit angemessensei. v. Damit auch der Ernst, mit welchem die Sache behandelt wird, desto besser verstanden werde, wirdbeschlossen, Zürich, Lucern, Zug lind Glarus sollen in aller Eidgenossen Namen und Kosten ihre Rathsbotenzum französischen König schicken, um daselbst nochmals zu arbeiten, damit der ansprechenden Knechte Ange-legenheit, auch unserer Eidgenossen von Uri, Schwyz und Untermalden Sache, an welcher mich uns viel gelegen ist,zu gütlichem Beschluß gebracht werden mögen. Die Boteil solleil auf St. Verenentag hl. September) zu Vernzusammen kommen und von da im Namen Gottes zum König reiteil. i. An Uri, Schwyz und Unterwaldeu wirdgeschrieben, was in obenerwähnter Sache gescheheil sei, und dabei wird gebeteil, sie möchten mittlerweile still-stehen und diejenigen, so ausziehen wolleil, oder schon ausgezogen sind, nach ihrem besten Vermögen wendenund daheim behalteil. K. Mit den Boten des römischen Königs wird geredet, daß sie unsere Knechteuicht annehmen möchten. Sie antworten, sie habeil keine solche angenommen, auch mit ihnen nichts „haudtieren"wollen, sondern was sie zu handeln haben, wollen sie mit uns als der Obrigkeit handeln und nicht mittwu Knechten. Dagegen können sie uicht wissen, ob die vertriebenen Lamparter etwas mit den Knechtengehandelt haben. I». Gleicher Weise wurde init den Franzosen geredet, daß sie keine Knechte annehmensollen. Auch diese haben freundlich geantwortet, sie hätten Niemanden der Uusrigeu angenommen, auch