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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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August 1501.

soll zu Mailand von dm Franzosen gefangen oder getödtet worden sein. Wenn seine Verwandten eswünschen, so will man auf ihre Kosten dem Belli und den Regenten zu Mailand schreiben, um nähernAusschluß zu erhalten. Jeder Bote soll übrigens an seine Herren bringen, wie man Kapfmanns Frau undKindern, welche auf dem Tag zu Zürich auch erscheinen werden, in der Sache beholfen sein wolle, e. DerKönig von Frankreich beschwert sich in einem Schreiben über die Zumuthnng, daß in seinem Streit mitden Ansprechern der Obmann aus der Eidgenossenschaft genommen werden soll allerlei) vrsachen, wieungemein Im dz were vnd dz er vns Eidgnossen vnd dann gnugsam begegnen mit dem als er sin Zuge-setzten Frankrich in unser EidHiioschaft geschickt het; höcher vnd anders könn noch wöll er sich nit zwingenlassen" u. s. w. Jeder Bote weiß nun, wie große Mühe wir uns darauf den Ansprechern gegenübergegeben haben, wie jeder unter uns mit den Ansprechern aus seinem Ort dringend geredet hat, sie möchtenuns doch zu dieser Zeit keine kriegerische Unruhe erwecken. Darauf haben sie uns mit freundlichen Wortenerwidert, sie haben aus ihrer Mitte einige Boten bezeichnet, die Knechte feien jeder in feine Heimath zurück-gekehrt, in der Absicht, den Handel seinen Herren und Obern zu eröffnen, in Hoffnung, sie werden daranwenig Gefallen haben und ihnen helfen, daß sie nicht rechtlos verlassen werden. Sie haben auch unsgebeten, wir möchten die Dinge an die Obrigkeiten bringen; sie wollen von dein vorigen Abschied nichtabgehen; man soll auf sie, getreues Aufsehen halten und die Unsrigen nicht wider sie zum König vonFrankreich laufen lassen. Da nun uns Eidgenossen an diesen Dingen viel gelegen ist, so soll jeder Botedie Sache ernstlich an feine Herren bringen, und diese auf den Tag zu Zürich, jedes Ort zum mindestenzwei Boten schicken, um mit Vollmacht zu handeln, damit den Ansprechern in billiger Weise geholfen werdenmöge. «I.Es ist auch vff disem tag treffenlich dauon gerett, dwil solich vnruw vnd Hendel vnser Eid-gnossenschaft erwachsen ungehorsam, eignem nutz, präuisiou vnd andern Dingen, die leider vnser Eid-gnossenschaft zu einer zerstörung dienen möchten, daß jeder bot sölichs onch an sine Herren vnd obern bring,vnser Eidgnossenschaft lob vnd Er hierin zu betrachten mer vnd witter denn daß wir von des eigennutzeswegen einandern hassen, parthpig machen oder vyentschaft tragen u. s. w., vnd vff den tag Zürich ouchdarumb antwurt geben." v. Da unsere Eidgenossen von Uri, Schwyz und Unterwalden klagen, die Straßenach Mailand sei ihnen versperrt, und unsere Hülfe begehren, indem sie das nicht mehr leideil wollen,vndsollen sy ettwz fürnemen, dz wolen ff) vns gefeit haben", so hat man den königlichen Regenten zuMailand geschrieben, auf den Tag zu Zürich sich über die Sache zu erklären. Auf den Fall, daß diesesnicht geschehen sollte, soll man antworten, was man in der Sache thun wolle, damit nicht Unruhe entstehe.Die drei Orte hat man gebeten, inzwischen nichts in der Sache vorzunehmen, l. Da die Ansprecher mitetwas Gelübden" zusammen den Anschlag gemacht haben, das Herzogthum Mailand an drei Orten zuüberfallen, hat man Uri empfohleil, Niemanden den Durchpaß zu gestatteil, damit das Vorhaben vereiteltwerde, auch Bern soll die Pässe durch seine Landschaft bewacheil.

z». lautet im Freiburgcr Exemplar viel kürzer, alles was Basel, Freiburg und Solothurn betrifft, istausgelassen. Art. i». findet sich in den Freiburger- und Solothurner- Abschiedbüchern auch besonders unter demDatum des 9. Augustvff mentag S. Lorenzentag" als Auszug, beglaubigt vom Stadtschreiber zu Bern, bis:Es ist ouch vmb koinlichkeit" u. s. w.

I». fehlt im Zürcher Exemplar, l. im Lucerner Exemplar. Im Berner Exemplar steht nach diesemAbschied die Bemerkung: »Omnia persolui, truitur nunc alter amoro et xreoibus t'oolix vtitur illo invis.«