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Juli 1501.
klagen sie, daß, seitdem Uri, Schwyz und Unterwalden Bellenz eingenommen haben, sie daselbst mit Zöllenbeschwert werden, während sie doch zu des Herzogs Zeit zollfrei gewesen seien. Sie bitten, daß die drei Ortesie bleiben lassen möchten, wie von Alter her, sonst müßten sie mit ihnen darum rechten. Hierauf haben wirdie drei Orte gebeten, unsere Bundesgenossen von Bünden bleiben zu lassen, wie sie von Alter hergekommen,oder aber ihnen darum gebührliches Recht zu gestatten. Auf dem nächsten Tag sollen sie antworten.It.. Der römische König hat den Abt von St. Gallen durch Mandate um Geldhülfe für das römischeReich angesucht, auch um Aufzählung der Personen, die in des Gotteshauses Pfarreien sitzen. Darauf wirdder königlichen Majestät geschrieben, sie möchte den Abt unbekümmert lassen und ihren Boten, die nachZürich kommen, Vollmacht geben, mit uns darüber zu verhandeln. I. Da Beschwerden wegen der Münzean uns kommen, so ist verordnet, daß die Rollenbatzen, welche in der Reichenau geprägt werden und nichtwährschaft sein sollen, verrufen, alle andern Rollenbatzen durch unsere Eidgenossen von Zürich, Bern undLucern aufgesetzt und untersucht werden sollen bis zum nächsten Tage in Zürich. i>». Unterwalden sollden Altlandvogt Melchior Andacher anhalten, aus dem Tag von Zürich gegen den Fatzmann zu erscheinen.R». Zwischen königlicher Majestät von Frankreich und den Ansprechern ist nach vieler Arbeit abgeredet undbeschlossen, der König soll zwei Zugesetzte wählen und die Ansprecher zwei. Venner Achshalm von Bernund Hans Nuß, Altschultheiß von Lucern; die vier sollen sich um einen Obmann vereinen, können sie dasnicht, so sollen wir Eidgenossen einen tauglichen und unparteiischen Mann aus der Eidgenossenschaft alsObmann setzen. Die königliche Botschaft soll dieses Uebereinkommen eilends durch einen Postboten ihremHerren melden, damit er auf Sonntag vor St. Laurenz (8. Äugst) wieder in Lucern eintreffen und uns desKönigs Willen berichten könne. Dafürhin will man nicht mehr tageil, sondern den Ansprechern, wenn aufdiese Weise die Sache nicht ausgetragen werden kann, „ab der fach helfen." «». Da die Stadt St. Gallenmeldet, sie werde durch römisch königliche Mandate zu einer Reichssteuer aufgefordert, so ist ihr gesagt, siesoll nichts geben, wir denken, unsere Herren und Obern werden es auch so machen, p. „Als dann vffdisein tag vnser Eidgnossen von Schaffhusen vor gemeiner Eidgnossen Batten erschinen vnd begert haben,als sy dann allenthalben vor Vilser Herren vnd Obern geweseil, ein ewige püntniß wie Friburg vnd Soloturnmit vns zu volstrecken, deßhalb vff disem tag die fach noch nit vollenklich zugesagt ist als aber angesechengewesen, dann der Handel noch vor vnsern lieben Eidgnossen von Swiz vnd Vnderwalden vnd Iren gemeindennit gewesen. Sölleilt dieselben Kotten die fach treffenlich heimbringen vnd vff mentag vor St. Laurenzentag(9. Aligust) vff dem tag zu Lutzern völlig antwurt geben, die fach zu böslichen." «z. „Als dann vnsereliebeil Eidgnossen von Vri, Switz vnd Vnderwalden sich hoch erklagent, wie die Regenten des küilgs inMeiland Inen den mergt zu Bellenz, wie von Alter harkomlnen, abgeslagen, deßhalb niemand sichern wandelhaben mög, dz ganz in Jrem liden nit mer sin wil, dann sy wellend Ee alles darstrecken, dz Inen Gottzu verliehen hat, ob sy sölichen Mutwillen von Franzosen mer erliden. Sol jeder Bot treffenlich heimbringenvnd vff dem nächstell tag darum volle antwurt geben, damit vns nit vffrur daruß erwachse." i . Allsdem nächsten Tag soll auch jeder Bote antworten, wie man sich mit den Knechten halten wolle, wenn derKönig voil Frankreich dein Abschied der Ansprecher halb („des Obmanns halb, wie der Abscheid von denAnspracheil wegen anzöigt") nicht nachlebeil wollte, damit nicht Krieg daraus entstehe. Und da der Wabrervon Beril über ein freies, sicheres Geleit die königliche Majestät von Frankreich gescholteil hat, soll manheimbringen, wie man auf dem nächsten Tag ihn und Andere, welche sich gegen lins Eidgenossen freventlicherzeigeil, halten wolle.