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Junius 1501.
Göggings wegen entstanden, kennen. Die betreffenden Glarner hätten nie weder Austrag noch Recht erlangenmögen bis gegenwärtig, da sie etliche dafür in Haft genommen und niedergeworfen haben, wovon auf dem letztenTag zu Baden gehandelt worden sei und auf dem nächsten Tag zu Lucern weiter gehandelt werden soll. Glarusbitte daher, Zürich wolle seine Boten auf den Tag zu Lucern instruiren, daß sie den Seinigen mit Rath undHülfe beistehen, damit sie zu ihrem Rechte kommen. (Beilage zu diesem Abschied im Zürcher Exemplar Seite 202).
Zu ve. Nach Morel! Einsiedler Negesten Nr. 1134 äcl. Baden 1501. 28. Juni.
I»I», «o, «I<> fehlen im Lucerner Exemplar.
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Basel. 4Mit, 11. Julius.
Archiv Solvthur».
t,. Beschwörung des Bundes mit Basel. I». Auf dem Tage, da der Bund zu Basel beschworenwurde, haben unsere Eidgenossen von Basel an gemeine Eidgenossen gebracht, Mühlhausen sei früher mitBewilligung der Eidgenossen eine Zeit lang mit Basel verbunden gewesen. Nun wären die von Mühlhausengeneigt, sich mit gemeinen Eidgenossen zu verbinden. Das möchten die Boten heimbringen und betrachten,wie gelegen und nützlich es wäre, eine Stadt wie Mühlhausen, die in Kriegs- und Friedenszeiten guteDienste leisten könnte, aufzunehmen.
Zu Nach Abschied 65 oben «; die Acten fehlen. I» undatirte Verhandlungsnotiz im Archiv Solothurn.
«S.
B r u u n e n. 4 ZO4, 13. Julius (Zinstag vor St. Margrethcntag).
Staatsarchiv Zürich! Tschudische Sammlung, 2K.
In Betreff der Münze meint man, daß insbesondere die Rollenbatzen nach ihrer Währung zuleicht seien und nicht den Werth haben, für welchen sie cursiren, woraus den Leuten großer Schadenerwachsen könnte. Man soll daher heimbringen, daß die Rollenbatzen verrufen und das Publikum gewarntwerden möchte, dieselben nicht anders anzunehmen, als wie es sie wieder loszuwerden glaube. Dabei sollman rathschlagen, wie man sie fjjrderhin nehmen wolle, und auf den angesetzten Tag zu Lncern Autwortgeben. I». Jeder Bote soll heimbringen, daß man sich über gemeinsame Maßregeln gegen den starkbetrie-benen Vorkauf von .Korn und Hafer zur Ausfuhr aus der Eidgenossenschaft berathen soll, damit solchesGetreide nicht unfern Märkten und den armen Leuten entzogen werde. «. Da die Ansprecher allenthalbenin's Recht verfaßt sind, es aber verlautet, als ob einige den Ausgang desselben nicht erwarten wollen, sosoll jedes Ort die Seinigen anhalten, still zu sitzen bis zun: Austrag des Rechts. ,4. Jeder Bote keimtdie Klage des von Büßlikon von Rapperswyl, daß ihm Gewalt und Unrecht geschehen sei, und seine Bitte,man möchte ihm helfen und rathen, oder ihm die Selbsthülfe erlauben. Die Boten, welche nach Lucernkommen, sollen daher Auftrag erhalten, andere Orte auch zu bitten, daß sie dein von Büßlikon Hilstich undräthlich sein und mit den französischen Boten reden wollen, damit ihm geholfen werde.