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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Junius 1501. 125

dem Landvogt befohlen, den Seiuigeu das kund zu thun, damit sie sich mit Kundschaft versehen und gegenSchaden wahren, ii, Der Landvogt von Thurgau bringt an, es sollte ein Vogt »othwendig im Thnrgausitzen, dahin zu reiten verursache allemal Kosten, auch sei da viel zu thun, waS ein Vogt nicht besorgenkönne, wenn er nicht seinen Wohnsitz daselbst habe. Darüber soll man rathschlagen und auf St. Jacobstagzu Lucern Antwort geben, deßgleichen wie man in dem Fall den Vogt besolde!? oder ob man ihm eine Behau-sung kaufen wolle, v. Der Landvogt im Thurgau hat auch über dei? projectirten Kauf voi? Bürgeln berichtet,nemlich ein sink um xx Gulden, nun ligi by dusig guldi wert giitter um dz schloß, darzu gehörent bussen,vischetzen, zwing vnd bann, och dz schloß darzn, das welt man als darin lassen gan." Darüber soll manauf St. Jacobstag zu Lucern antworten, Wir werden berichtet, wie die voi? Bünden und andereHauptleute zahlreich zu??? römischen König ziehen, entgegen dem Bündniß, das wir mit den? König voi? Frankreichhaben, auch daß der von Königseck Hauptleuten, die darauf warten, das Geld von Venedig bringe. Eswird in Abschied genominen, Jedermann soll den besten Fleiß anwenden, um die Seinigen zu Hause zubehalten, x.» Etliche unserer Eidgenossen voi? Schwyz und Glarus haben drei Kaufleute aus Münchenans Recht gefangen genommen und nach Baden geführt, letzteres nach Verlangen der Eidgenossen, die denSpan hören und entscheiden wollen. Nun klagen die Verhafteten und ihre aus München angelangten Ver-wandten, sie seien auf freier Landstraße und in Geleit niedergeworfen, und fordern Freigebung und Schadens-ersatz. Die von Schwyz und Glarus antworten, jene haben weder Salz, noch Eisen und Stahl in unserLand geführt, worauf der Geleitsbrief laute, daher berühre sie der Geleitsbrief nicht, sie seien auch in?vergangenen Krieg gegen uns gewesen und sei ihnen deßhalb das Geleit zu Lncern nicht erneuertworden. Beschluß: Beide Theile sollen auf St. Jacobstag das Recht erwarten; inzwischen soll derGeleitsbrief allen Orten zur Einsicht gesendet werden, z. Lucern stellt eine Faßnacht ab, zu der die vonBasel eingeladen hatten, und verschiebt selbe auf St. Verenentag (1. September), wo, so Gott wolle, alleDinge nicht so theuer seil? werden als zur Stunde und wo die Gesellschaft kommlicher möge gehalten werden.

Etliche unserer Eidgenossen haben Ritte gethan nach Basel, Rothweil ?c. Alan soll heimbringen, obMai? diese bezahlen wolle oder nicht, ii». Der Bote von Lucern eröffnet, es sei ihn? vormals zugesagtworden, die Koste??, welche seine Herren in? Schwaderloch mit Büchsen, Pulver, Blei und Zehrung gehabt,zu bezahlen. Da wir aber hierüber nichts in Befehl haben, so wird die Antwort verschoben bis ans denTag, der ans St. Jacobstag nüchsthü? zu Lucern gehalten werden soll. I»!». Zürich soll den? neuen Vogtvoi? Baden, wenn er ii? der Grafschaft die Eide einnimmt, einen Boten mitgeben, «e. Marx Röist sollanbringender 5 Gl. halb gegei? Gerolt Meyer." Dein Vogt voi? Küssenberg soll eines Geselle,?

wegen geschrieben werde,?. t<. Der Eidgenossen Bote,? bewillige,? auf Verwenden des Ammanns HansOrt den? Gotteshaus Einsiedel,?, daß seine Einzüger in? Lucernergebiet und anderwärts die säumigen Zinser,wie von Alterher, auch mit geistlichem Rechte belangen mögen,i, «z fehlen iin Berner Exemplar.

Note zu x. Der Geleitsbrief für den Hans Schwindel und andere Unterthanen Herzog Albrechts vonMünchen, die mit Salz, Sensen und andern Kaufmannswaaren handeln, datirt von Baden St. Peter und Paulstag1498 (siehe Band III, 1, Seite 570 z».). Eine Abschrift desselben findet sich in? Allg. Abschiedband II. 95 desStaatsarchivs Lucern als Beilage zu dieser Verhandlung, ebenso im Berner Exemplar und im ZürcherAbschied III. 201.

1501. vff Margareta. Landammann und Rath zu Glarus schreiben an Zürich: Es werde ohne ZweifelZürich den lang dauernden Handel zwischen Herzog Albrecht von München und etlichen von Glarus, von Ulrich