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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Junius 1501.

Freiheiten, falls er nicht bezahle. Peter Giet, Bruder des Abts, hat in dieser Sache der Eidgenossen Rathnachgesucht. Das wolleil die Boteil heimbringen. Ebenso ein Nathbegehren der Stadt Schaffhansen in dergleicheil Angelegenheit. I». Ammann und Gericht zu Blatten, jetzt dein von Namschivag zugehörig, solleilsich die Appellation nach Lindau gefallen lassen. Darüber ist unsere Meinung, Zug oder Appellation vondem Gericht zu Blatten soll vor unfern Vogt zu Rheineck gehen. Jedermanns Rechten unbeschadet, I. Aufdiesem Tag ist mit der Botschaft des Abts von St. Gallen viel geredet worden des Kaufs der HerrschaftBlatteil wegen. Die Meinung der Boten ist, daß dem Gotteshause die Zinsen und Gülten bleiben solleil,die es jetzt da besitzt, Schloß, Baumgarten, Wald, Gericht, Zwing und Bann dagegen sollen den Eid-genossen zukommen; die Lehenschaft des Schlosses, die dem Gotteshaus gehört, das selbes deuen von Ram-schwag geliehen, soll gegen Schwarzenbach eingetauscht werden. Auf nächsten Tag soll man antworten.Ii.. Der Burgermeister von Constanz ist vor uns erschieneil eines Knechts wegen, den die von Constanzgefangen lind gerichtet haben, worüber unser Landvogt auch einvernommen worden ist. Auf den Vorhalt,daß sie deil Knecht innerhalb der Marken des Landgerichts gefangeil, hat er sich damit verantwortet, Con-stanz sei von Königen und Kaisern gefreit, seine Widerwärtigen auch in andern Gerichten, Grafschaften undHerrlichkeiten gefangen-zu nehmen. Darauf wird beschlossen, die Sache heimzubringen und entweder zuLuceril Antwort zu geben oder selbe den Boten, die auf den Tag zu Coustanz gehen, aufzutragen. I. JederBote soll die Sache des alten Vogts im Thurgau, Melchior Andachers, gegen den Fatzmann an seineHerreil bringen. i>«. Ein Vogt im Thurgau hatte bisher für jeden Tag, wo er reitet, 20 Plaphart; mansoll heimbringen, wie es in Zukunft dießfallS soll gehalten werden. >>. Der Vogt im Thurgau klagt, Zürichgreife bezüglich derer vonRancha, Neuforn, Offriugen, Truttikou" iu das Landgericht und strafe die, so daLeib und Lebeil verwirkt habeil, heimlich. Dein Vogt wird befohleil, das Landgericht zu brauchen, wie esvon Alter hergekommen und von denen von Constanz auch gebraucht worden sei. «». Auf den 15. TagHeumonats soll der Tag zu Coustanz sein. x«. Unsere Eidgenossen von Schaffhausen sind auf dein Tagerschienen und haben eine Antwort verlangt auf das Begehren, das sie vor gemeinen Orten eröffnet haben.Die Boten des Tags hatten aber keine Vollmacht lind beschlossen, das heimzubringen, damit denen vonSchaffhansen auf dem nächsten Tage zu Lucern Antwort gegebeil werde.Vud ist dz die meynung, dassy begert Hand, zu vns Eydgnossen zu komen, wie Fryburg vnd Soloturn." «Z. Da der Vogt im Sarganser-land Rechnung gegeben hat, sind die Boten räthig geworden, daß demselben etile Ordnung gemacht werdeilsoll bezüglich des Weines, des Korns, der Käse u. s. w. »'. Ans das früher an die Städte in Schwabenerlassene Schreibeil haben nun diese schriftlich geantwortet:sy habend zu nutz Jr landen keyserlicher vndköniglicher frynng ein klein vnd groß müntz geschlagen vnd das niemant zu keiiler argen meynnng noch zuWiderwillen, sunder allein erheischung merklicher Jr notlurft." Auch der Stadtschreiber von St. Gallenhat mit uns über diese Sache geredet. Alles das soll man heimbringen lind ans St. Jacobstag zu LucernAntwort geben. Auf dem Tag ist der Prior des Klosters zum heiligen Geist iu Rom erschienen mitVermelden, es sei ihm und dem Abt von Lücelburg aufgetragen, eineil Ablaß in unsere Eidgenossenschaftzu bringeilmit samt einer Empfehlnih, die Klöster allenthalb zu visitieren vnd confirmiren mit rat vndhilff einer weltlichkeit, ouch vilserin Herrn von Costenz zu schriben, söllichs zu bestatten." Das will manheimbringen und auf St. Jacobstag (25. Juli) zu Lucern darüber antworten, tz. Die von Bernang(Berlingen) im Thurgau melden, sie seieil gewarnt, Wendelin von Honburg wolle auf Sountag nach Visita-tionis Alane (4. Juli) mit 1000 Alaun über den See fahren und den Ort verbrenneil. Darauf wird