Junius 1501.
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Auf Montag nach St. Jacobstag (26. Juli) soll ein Tag zu Lncern stattfinden, »m des Königs Willen zuvernehmen und zu berathen, ob man die Knechte anhalten wolle, bei dein Abschied zu bleiben und, wennnothwendig, dein König weiter zu schreiben oder zu ihm zu schicken. Auch, soll jedes Ort mit den Seinigenverschaffen, daß sie inzwischen ruhig bleiben und uns nicht in einen Krieg verwickeln, der uns der TheurnngUiid anderer Ursachen wegen unleidentlich wäre, besonders da auch gegenwärtig etliche der Unfern mit demKönig von Frankreich gegen Neapel ziehen.
v fehlt im Zürcher- und Solothurner Exemplar.
«tt.
Baden. I (ohne Tagesangabe) NN JlMtUs (Jahrrechnung).
Staatsarchiv Lueern : Allgemeine Abschiede. II. ttl. Staatsarchiv Zürich: Tschudische Sammlung, 25. Staatsarchiv Bern: Allgemeine
Eidgenössische Abschiede II. 43K.
». Der Vogt im Waggeuthal meldet, der Moser von Dottwil, ein Unehelicher, sei gestorben; er habedessen Gut in Haft gelegt. Nun machen, wie er vernehme, die von Lucern, denen die kleinen Gerichtedaselbst gehören, darauf Anspruch („hangend darin.") Da der Moser sieben eheliche und dazu sechs unehelicheKinder hinterläßt, so nehmen die Boten dieses Tages den Fall zur Berichterstattung an ihre Obern. I». DerStadtschreiber von St. Gallen klagt, Philipp Vächter habe etliche Burger von daselbst vor das Kammer-gericht geladen. Beide Theile wurden vermocht, ihre Streitigkeiten den Boten der Eidgenossen zu übergebenund haben das in die Hand des Markus ilstiist, Rathsboten von Zürich, gelobt. <> Der Theilung derBüchsen wegen hatten nicht alle Boten Vollmächt, daher wird die Sache nochmals heimgebracht, doch sollman dabei der Appenzeller nicht vergessen. «K. Rechnung: 1. Rettich, der Vogt von Rheineck, hat jedem Ort34 Gulden gegeben. Um die 80 Gulden, die er uns noch schuldig ist, hat er ein Haus gekauft zur Woh-nung eines Vogts, so daß wir der 12 Gulden Zins, die bisher für die Wohnung des Vogts bezahlt werdenmußten, in Zukunft ledig sind. Das haben die Boten gutgeheißen. An Wein liegt noch in Rheineck 160Saum, die Hälfte alter, die Hälfte neuer Wein. 2. Von Dießenhofen wird jedem Ort 0 Gulden 1 Dick-plapart, je 2 Pfund 6 ß. hl. für 1 Gulden, ist 46 Schillinge. 3. Meister Winkler von Zürich, Vogt imArgau, giebt jedem Ort 46 Pfund Heller. 4. Die Büchsen haben jedem Ort ertragen: Birmenstorf 1 Pfundhl., Bremgarteil 16 Pfund 5 ß., Klingnau 3 Pfund 13 ß., in den Bädern 15 ß., Mellingen 4 rheinischeGulden, 1 Krone und 8 Pfund hl., Baden 11 Pfund 1 ß. 5. Der Vogt im Thurgau giebt von derVogtei 4 Gnlden, von dem Landgericht 8 Gulden, je 15 Rollenbatzen für einen Gulden. Der Vogt znBaden giebt jedem Ort 52 Pfund, der Vogt im Oberland 58 Gulden, 2 Pfund für 1 Gulden. « . JederBote soll auf den nächsten Tag seiner Herren Antwort bringen bezüglich des Zolls „vnder der Sarra vnd abder Steinabrugk" im Gaster. l. Jeder Bote soll dafür sorgeil, daß in seiner Herreil Gebiet verkündetwerde, wie die von Schwpz ihre Jahrmärkte verändert haben; der Schafmarkt im Muotathal, der vorherm>l ersten Tag Augstmonats war, fällt nun fürderhin auf den erstell Dienstag im August, der andere Jahr-Markt, der bisher auf St. Gallentag gehalteil wurde, fällt von nun au auf den nächsten Dienstag nach^t. Gallentag. K. Dem Abt von St. Galleu ist vom römischen König ein Mandat geschickt, wonach erdiesem eine Geldhülfe gegen die Ungläubigen thnn soll, mit „freventlicher" Drohung des Verlustes aller