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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Junius 1501.

ÄS

Lucer n. 1 Zllt, 1 8. Junüls (Freitag vor Johannis Bapliste).

Staatsarchiv L»--r»! Lucerner Abschiede, V.l87 b. Staatsarchiv Zürich- Abschiede, III. t»l>. Staatsarchiv Bern- AllgemeineEidgenössische Abschiede, It. 422. Archive Solothiir», Freiburg.

Boten. Zürich. Rudolf Escher, Burgermeister. Bern. Anton Brüggler. Lucern. SchultheißVramberg; Schultheiß Sonnenberg; Venrich Feer; Venrich Haas. Uri. Vogt Muheim. Schwpz. VogtSchiffli. Unterwaldeu. Erni Fruntz. Zug. Hans Köln» Venner. Glarus. Vogt Steger. Frei-burg. Franz Arseut, Venrich. Solothurn. Niclaus Conrad, Altschultheiß.

ii. Auf diesem Tag sind vor uns erschienen Graf Hug von Moutfort, Herr zu Bregenz, und HerrJohannes von Königseck, Ritter, Vogt zu Feldkirch, als Boten des römischen Königs, mit ihren Credenz-briefen und haben angebracht, was folgt: Es sei uns bekannt, daß König Ludwig von Frankreich dasHerzogthum Mailand und andere Herrschaften daselbst, die unmittelbar an das heilige Reich gehören, miteigener Gewalt erobert und an sich gebracht, auch ebenjetzt einen Zug verordnet habe, um das KönigreichNeapel einzunehmen, was alles zu großem Schaden, Schmach und Verachtung der christlichen Kirche, desrömischen Reiches und deutscher Nation gereiche. Der römische König verlange nun von uns, die wir vonallen Gliedern des Reiches dießfalls am gelegensten seien, daß wir dem König von Frankreich dazu wederHülfe noch Vorschub thun, sondern unsere Botschaften nach Schaffhausen oder an einen andern gelegenenOrt schicken möchten, um mit einer Botschaft des römischen Königs über eine freundschaftliche Vereinung zuverhandeln und ihm Steg, Weg und Durchpaß zu gestatten, damit des Königs von Frankreich Unternehmenvereitelt werden möge. Darauf ist beschlossen, daß jeder Bote diese Eröffnungen an seine Herren bringenund diese innert 14 Tagen ihren Willen nach Zürich schreiben sollen, welches in zusagendem Fall einen Tagausschreiben mag, wohin es selbes gut findet, ß». Jeder Bote weiß, wie in Betreff des Martin vonStarkenberg und des Harnischers von Lucern ab diesem Tag geschrieben ist. «. Aus diesem Tage habengemeiner Eidgenossen Boten mit den Ansprechen:, welche an den König von Frankreich Forderungen haben,verhandelt, um wo möglich die Sache zu vergleichen; man hat ihnen vorgestellt, daß ein Krieg, der darausentspringen möchte, uns bei dieser Theurung unleidlich wäre, auch seien noch etliche der Unsrigen in desKönigs Dienst, denen möchte es auch übel bekommen u. s. w. Darauf hat Hans Wabrer von Bern öffent-lich vor den Knechten wider gemeine Eidgenossen geredet und gesagt, wenn die Knechte nicht in die Reisenliefen, so bekämen wir auch keine Pensionen. Da nun der Wabrer unter unfern Eidgenossen von Bernsteht, so sollen sie ihn dafür strafen, daß er unsere Eidgenossenschaft dergestalt geschmäht hat. «I. Aus dasSchreiben, welches vormals der Ansprecher wegen an den König von Frankreich ergangen ist, mit demBegehren sie abzutragen oder ihnen zu Recht zu stehen vor einem Obmann mit gleichem Zusatz, hat derKöuig durch seine Botschaft geantwortet:wie wol vnformklich, dz sich sin großmächtikeit sovil vnderwerff,yedoch wolle sin königliche Mapestat dz recht dergstalt vnd also annemmen." Da dieses den Ansprechen:eröffnet wurde, haben sie darüber Unruhe empfunden und gemeint, der König hätte seine Zusätzer sofortauf den Tag schicken sollen. Man hat ihnen jedoch bedeutet, der Eidgenossen Meinung sei, bei diesemAnerbieten zu verbleiben. Den: König ist, damit man fernerer Unruhe vorbeuge, geschrieben, er soll seineZugesetzten sofort nach Lucern abgehe:: lassen und sie mit aller Vollmacht zu Minne und Recht ausrüsten.