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Mai 1501.
„Item sodann der vorbehaltung halb, dz da vorbehalten werden vnser heiliger Vater, der Bapst, vnd dashelig Rich, wie den gemeine Eidgenossen die In selbs in Iren pünden ouch vorbehalten haben, deßglichen vnsergnediger Herr von Basel vnd sin wirdig stift, souerr vnd ein Statt von Basel von denen vnzymlicher wyse nitbeswert wirt."
57.
Zug. 4 391, 24. Mai (Montag vor St. Urbanstag).
Archiv Solothur», Bd. VS.
t». Ein Anzug des Mannes wegen, der auf unserm Gebiet im Thurgau gefangen und zu Constanzhingerichtet worden ist, ebenso die Sache wegen der Verantwortung Rothengatters und seines Sohneswerden zur Behandlung auf den Tag zu Baden verschoben. Denen von Constanz wird geschrieben, daselbstzu erscheinen. I». Dieser Tag nach Zug ist gesetzt, weil der König von Frankreich abermals wider dieVereinung Knechte in der Eidgenossenschaft annimmt und durch die an seinem Hof befindlichen Hauptleutewegführen läßt. Man will diesem zuvorzukommen trachten, ebenso Ansprechen: an Fürsten, Herren oderStädte fürderhin nicht mehr behülslich sein, auch die Knechte verhindern, ohne Erlaubnis; ihrer Herren ausdem Land zu ziehen. Neber die Mittel dazu soll man auf dem Tag zu Lucern zu Rathe gehen. «. DemHerrn von Sax will man schreiben, daß er unsere Knechte nicht aus dem Land fiihre, zu keinem Fürstenoder Herren, oder man werde ihm das nicht zu Gutem aufnehmen. «I. Dein Landvogt im Thurgau sollgeschrieben werden, daß er die Aufwiegelungen der Ansprecher gegen den König von Frankreich abstelle.
Das Datum lautet: „Montag nach vor Sant Vrbanstag", soll wahrscheinlich heißen: „Montag nächst vorSant Vrbanstag."
58.
Lucern. 1391, 8. Juilt (Zinstag vor u. H. Fronleichnamstag).
Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede, 9.1A9 l>. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, III. 192. Ebenda: Tschudische Sammlung, 24.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. 494. Archive Solothnrn, Freiburg.
Boten: Zürich. Burgermeister Escher; Marx Röist. Bern. II,-. Thüring Friller; Venner Achshalm .Lucern. Schultheiß Bremberg; Hans Ruß, Altschultheiß; Petermann Feer; Rudolf Haas, Veuner. Uri.Trutmann. Schwpz. Vogt Schiffst. Nnterwalden. Vogt Kretz. Zug. Vogt Stocker; Weibel AmBerg. Glarus. Veuner Stucki. Freiburg. Wilhelm Reiff. Solothurn. Benedict Hugi.
Jeder Bote kennt das Schreiben des Königs von Frankreich, wodurch derselbe sich über dieAnsprecher, welche Forderungen an ihn erheben, sehr beschwert und meldet, er werde auf Fronleichnamstagoder acht Tage darnach seine Botschaft nach Lucern senden, um mit uns der Sache wegen zu handeln.Darauf ist beschlossen, wenn die Botschaft anlange, soll Lucern uns einen Tag fetzen, inzwischen sollen alleOrte mit den Ansprechen: reden, daß sie aus jedem Ort vier oder fünf aus ihnen auf den Tag senden,dagegen will man ihnen nicht gestatten, in so großer Anzahl zu erscheinen, wie solches jüngsthin geschehenist, indem dieses der Sache nicht zum Vortheil gereicht. I». Etliche Gesellen von Schwpz und Glarushaben einige Kauflente aus München zu Mannenbach in unserer gemeinen Eidgenossenschaft Geleit nieder-