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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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117
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Mai 1501. 117

t. Herr Ulrich von Sax meldet, er sei Willens, die in unserer Landgrafschast Thnrgau gelegene HerrschaftBürgeln zu verkaufen, und bietet uns den Kauf au. Die Werbuug unserer Eidgenossen von Schaff-hausen, worüber sie von Ort zu Ort auf den Tag zu Baden Antwort begehren, soll Luccrn auch an Unter-walden bringen, damit in der Sache keine Versäumniß stattfinde. I. Das Anbringen des Landvogts imThurgau, daß von dem Hauptmann von Glarus noch 5 Gl. und vom Weibel I Gl. ausstehen.

I. fehlt im Lucerner Exemplar.

SS.

Zug. 4 Zt)4, 17. Mai (Montag vor dem Vffarttag).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede III. IM.

t». Jeder Bote weiß zu sagen, wie auf diesem Tag angesehen worden ist, daß Jedermann den Seinenverbieten soll, in Kriege zu laufen, zu reiten oder zu gehen oder irgend welcherlei krieglichcr Händel sichanzunehmen. Nun erheben sich allenthalben in der Eidgenossenschaft die Knechte, um mit etlichen Haupt-leuten, welche selbst zum König von Frankreich geritten sind, nm Auftrag zur Werbung zn erhalten, nachFrankreich zu ziehen. Daher soll das abgestellt werden und auf Sonntag nach der Auffahrt (23. Mai) sollman deßhalb wieder zu Zug sein, auch soll man da berathen, ob mau dem König schreiben oder eineBotschaft an ihn schicken wolle, um ihn aufzufordern, unsere Knechte weder aufzuwiegeln noch anzunehmen,noch durch solche Hauptleute anzuwerben, sondern wenn er unserer Hülfe bedürfe, selbe nach Inhalt derVereinung in Anspruch zu nehmeu und uns keine weitere Unruhe zu machen. I». Unsere Eidgenossen vonBern, Unterwalden, Freiburg und Solothurn sollen unter einläßlicher Mittheilung der Umstände auch aufden Tag zu Zug eingeladen werden, da sie, wie wir, in der Vereinung mit dem König von Frankreichbegriffen sind. e. Auf dem Tag zu Zug soll man auch Antwort geben, wie man das Geschrei der Ansprecherabstellen wolle, ob mittelst einer schriftlichen Ordnung oder wie. «I. Dem Abt von Muri wird geschrieben,daß er sein Korn nicht außer die Eidgenossenschaft verkaufen, sondern es im Lande bleiben lassen soll.

S«

Su^el. 41104 , 19. Mai (geendet Mittwoch vixilm llsosnsionis).

Staatsarchiv Lucer»: Allgemeine Abschiede, I). !»ü.

tt. Auf diesem Tage 'ist durch gemeiner Eidgenossen Boten von Städten und Ländern der StadtBasel auf den Abschied, der vormals daselbst ergangen, ein etwas veränderter Entwurf zu einem Bünduißund einer Einung mit den Eidgenossen vorgelegt und dießfalls ein unverbindliches Uebereinkommen getroffenworden, das an beidseitige Obrigkeiten gebracht werden soll. Auf hieuach bemeldtem Tage soll man darüberAntwort geben. Auf diesen Tag mag die Stadt Basel, wenn es ihr gefällt, ihre Botschaft auch schicken,um anzuhören, was da verabschiedet wird. Der Tag soll gehalten werden zu Lucern auf Mittwoch in denPsingstfeiertagen (2. Juni). Doch mag Lucern, je nach einfallenden Geschäften gemeiner Eidgenossen, den^ag abändern und davon allen Theilen Kenntniß geben. I». Ans diesem Tag soll dann, wenn die Ant-