Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
116
Einzelbild herunterladen
 

11k

Mai 1501.

54.

Schaffhausen. 1504, 16. Mai (Sonntag voosrn Mvunäiwtis).

Staatsarchiv Lncerii! Allgemeine Abschiede, II. «8. Staatsarchiv Zürich ! Tschudische Sammlung, 28.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. !!g!I.

Nachstehende Artikel sind jedem Boten gemeiner Eidgenossen, die auf diesem Tag gewesen,in sinenabschaid in geschrift geben, die wyter an sine Obren lassen zu langen:" Einer aus unserer Landgraf-schaft Thurgau ist inverschiner zyt" zu Constauz vom Leben zum Tod gerichtet worden. Nun klagen dessenAngehörige, die von Constanz hätten denselben auf unserm Gebiet gefangen und ihn wider Recht und Glimpfhinrichten lassen. 1». Zwischen unfern Eidgenossen von Nothweil und den Frauen von Rothenmünster warein Tag angesetzt; auf demselben erschien ein Conventherr von Salmansweiler im Namen seines Abts underklärte, dieser sei nicht schuld, sondern bedaure vielmehr, daß die Frauen den Tag nicht beschickt haben,mit Begehren, man möchte einen andern Tag ansetzen, der Abt werde sich bemühen, die Frauen zu dessenBesuch zu vermögen, e. Anbringen von Zürich, zweier Burger seiner Stadt Stein wegen, in Betreffetlicher Worte, die Herr Albrecht von Kltngenberg an uns habe gelangen lassen, it. Ulrich Frick vonDießenhofen steht in Sorgen, die von Radolfszell möchten ihn im Betretungsfall verhaften, weil ein dortHingerichteter Verbrecher gesagt habe, er, Frick, hätte ihn bestellt, um ihre Stadt anzuzünden. Da Frickdas letztere in Abrede stellt, wird denen von Radolfszell seinetwegen geschrieben. «. Anbringen der StadtSt. Gallen, wegen zweier ihrer Burger, welche gefangen und beraubt worden sind, ebenso ihre Anfrage,wie sie sich künftig mit der Münze halten solle, !. Der Abt von Kreuzlingen klagt, die Königlichen habenverheißen, ihm den Schaden, welchen sein Gotteshaus im vergangenen Krieg erlitten, zu ersetzen, es sei abernoch nicht geschehen. K. Die Ritterschaft ans dem Hegau hat (zu ihrer projectirten Vereinung) unsfolgende Artikel vorgeschlagen:Item darum ist ouch zimlich und der aidgnoschaft vnverfanclich vnd ganzvnnachtailig mittel erfunden der maßen, das sich nun hinfür dhainer noch dhaine vßer ainem wissentlichwider den andern tail gemainlich noch sunderlich bestellen lassen, so aber sust ainer oder mer bestellt werenoder noch wurden vnd von sinem oder Iren Herren by pflichten der bestallung vor oder in den krieg ermandtwurden, das dann der oder dieselben dem oder denselben fürsten oder Herren nit anders dann mit deranzall siner oder Jrer bestallung ryten noch dienen vnd damit diß verstentnuß nit wyter noch anders danngegen Personen, damit er oder ff) rrsten vnd dienten vnd nit gegen Schloß, Stetten, Dörffer, lüten nochgüter, damit er oder ff) nit dienten noch gedient hetten, gelegt noch genallen sin, sonder dieselben Schloß,Stett, Dörffer, lüt oder güter, die sich diser verstentnuß hielten, derselben genießen. Item so ainer odermer wider den oder die andern gemainlich oder sonderlich mit schloffen, stetten, lüten oder gütern diendte,das dann dennoch der oder dieselben noch Jr schloß, stett, litt noch güter nichtz beschirmen vnd doch desto-weniger nit dieser verstentnuß gegen allen andern begriffen» vnd die das geleben, by kreften sin vnd belibenvnd vnzerendt werden solle." I». Unsere Eidgenossen von Nothweil bringen an, die Frauen von Rothen-münster haben den auf Mitte Mai gesetzten Tag nicht beschickt; sie begehren, daß wir sie bei dem zwischenköniglicher Majestät und ihren Zugewandten und uns und unfern Zugewandten zu Basel geschlossenenFrieden oder bei dem durch den Bischof von Worms gemachten Vertrag handhaben wolle», mit Anzeige, daßsie alle Güter und Renten des Klosters in ihren Zwingen und Vännen zu ihren Händen nehmen wollen.