April 1501.
III
Pflicht vnd komm sind, als dann jeder pott witter weiß, wie man sollichs anbringen vnd dann vff nechstberumpten tag zu Lutzern dann yetlich ort antwurt geben sol, vnd die Kotten, so dahin geuertigt werden,sich vnderreden, damit Iren antwurt vff eins zielen werd. — Vnd ob zu zitten krieglich vffruren, sy erwuchsenvon vns den gemeinen Eidgnossen als sechern oder der Statt Basel als sächern, derselben Statt nott wurdzu besatz Jrer Statt, Schloffen oder lantzricken vnser der Eitgnoschaft hilff, vnd vns deßhalb ersuchten, diesol Inen vnverzogenlich zugesant werden, doch in der bemelten Statt Basel kosten, doch jetlichem nachsinem vermögen vnd nach gelegenheit der löuffen vnd der sache, als jeder bot ze verbessern wol weist, esbegebe sich denn, daß eine Statt Basel mit vygenden vmbgeben vnd belegen wurd, darzu sy vnser hilfnotturftig wurden vnd vns vmb solichs ersuchen, daß wir Eidgnossen dann in vnsern kosten Inen hilflichzukommen. Ob sich dann ouch begab, dz ein Statt Basel vns Eitgnossen ze hilff vnd trost Iren büchsenvnd geschütz zusaute, derselbig kost darumb vffgeloffen were. Inen ouch abgetragen wurde, nach dem als dannwir Eidgnossen von Alter har gebracht Hand. Deßglichen als sie vermeinen, wir Inen ze sünff Jaren ochschweren sollen, 'sollichs vns gut bedacht, das wir Inen sunst by vnsern guten trüwen vnd eren, och dabyvnseril brieff vnd sigel an Inen halten, wie dann Friburg vnd Solloturn. Vnd daby daß sich ein StattBasel sich zu keinen surften noch Herren noch anders niemand verbinden solle one vnser, der Eidgnossengemeinlich oder der merteil, gunst wissen vnd willen." s». Ferner sollen die Boten dieses Tages bei ihrenHerren anbringen, man halte dafür, die Rollenbatzen haben den Werth nicht, für welchen sie angenommenwerden, e. „Deßglichen dero von Friburg vnd Solloturn halb, als sy allwäg by vns Eidgnossen sitzen,sol man anbringen vnd dann ze Lutzern darumb och rede haben, wie man solichs verkommen vnd abstellenwog, als jeder bott witter weist." «I. Derer von Zürich und derer von Weinfelden wegen. « . Des jungenNetstaller wegen soll der Bote von Glarus mit dem Boten von Zürich reden, t. Mit dem französischenBoten soll man reden, daß er Knechte nicht änderst annehme als nach der Vereinung Sage; Hauptleuteund Aufwiegler sollen gestraft werden.
1S01. Samstag nach Judica. (3. April.) Des römischen Königs Statthalter, Regenten und die Rttthedes Reichsregiments, jetzt zu Nürnberg, schreiben an Lucern (und andere Orte): Nachdem sie auf Freitag nachPurificationis (6. Februar) dahin beschieden „um anzöig vnd vnderricht der Ordnungen, so durch den gemeltenvnsern allergnedigsten Herrn den Römischen küng, ouch vnser, mit Curfürsten, Fürsten vnd gemeinbesammlungdes hl. Reichs auf gehaltenem Reichstag ze Augspurg fürgenomen vnd beschlossen seyn, zu empfachen," bisheraber nicht erschienen seien, so haben sie „in kraft sollicher Ordnungen, die euch als Vnderthanen vnd Verwand-ten des hl. Reichs für euch vnd die euern binden", beschlossen, daß die Säumigen die Ordnungen annehmen undbis St. Jacobstag im Schneidet das zur Neichsyülfe aufgesetzte Geld von den Geistlichen und den Ihrigen nachNürnberg erlegen und die Anzahl des Volks in den Pfarreien schriftlich eingeben sollen, damit die Anlage dar-auf berechnet werden könne, ohne weitern Verzug.
Original mit 3 Siegeln. Staatsarchiv Lucern: Ungebundene Abschiede.
1501. Montag nach Quasimodogeniti (19. April). Dieselben, mit Berufung auf obiges Schreiben, ladenauf St. Jacobstag, 26. Juli, überhin zur Absendung einer Botschaft nach Nürnberg behufs Berathung vonReichsangelegenheiten mit dem König und den Curfürsten und Ständen des Reichs ein.
Gedrucktes besiegeltes Circular. Ebendaselbst.