März 1501. 109
erklären, sie müßten sich selbst helfen, wenn sie änderst nicht aus dem Schaden kommen können. Die könig-lichen Anwälte sollen also die Sache noch einmal dringend an den König bringen und innert Monatsfristdessen Antwort nach Bern gelanget: lassen.
Das Datum ist vollständig in den Exemplaren von Schwyz, Solothurn und Freiburg. Zu «. FreiburgerExemplar hat statt Neuenburg Lutterburg.— Die Punkte dieses Abschieds, welche Solothurn berühren, findensich noch in besonderm Auszug im Solothurner Abschied am Ende des Jahres 1501 specieller. « fehlt im Frei-burger Exemplar.
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Lucern. I Z(tl, 19. April (Montag vor Sauet Jörg).
Staatsarchiv Lttcern: Lucerner Abschiede, 0. 133 d. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, III. 18Ü. (Ebenda: Tschudische Sammlung,Staatsarchiv Vera : Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. 385. Archive Solothurn, Freiburg.
Boten: Zürich. Marx Röist, Seckelmeister. Bern. Venrich Wyler. Lucern. Jacob Bramberg,Schultheiß; Hans Sonnenberg, Altschultheiß; Venrich Feer. Uri. Ammann Im Oberdorf. Schwyz.Ammann Kätzi. Unterwalden. Seckelmeister Fruntz. Zug. Ammann Steiner. Glarus. AmmannKuchli. Freiburg. Der Spitalmeister. Solothurn. Benedict Hugi, Seckelmeister.
Jeder Bote soll die Anzeige des Landvogts im Thurgau heimbringen, daß Zürich gegen bisherigeUebung Niemanden aus Ober- und Nieder-Stammheim wolle vor das Landgericht laden lassen. H». Der-selbe Landvogt hat einen schweren Handel an die Boten dieses Tages gebracht. Es haben nämlich die vonConstanz einen Mann auf unscrm Gebiete gefangen und ihm den Kopf abgeschlagen. Als sie der Landvogtdarüber zu Rede stellte, haben sie geantwortet, sie getrauen nicht, des Landgerichts so gänzlich oder auf dieDauer entsetzt zu seiu, uoch daß wir so gänzlich in dessen Besitz seien, daß es dabei Bestand hätte, und wenn esauch wäre, so wollten sie durch Marchsteine ihre Obrigkeitsgrenzen nachweisen, wie selbe gewesen bevor siedas Landgericht von Oesterreich zu Pfand erhalten hätten, so daß jener Mann immerhin nicht auf unsermGebiet gefangen worden sei. e. Bern soll mit seinem Hauptmann, der im Thurgau 5 Gl., seinem Venrich,der 4 Gl. und dem Meitze!, der I Gl. eingenommen hat, reden, daß sie dieses Geld dem Landvogt zurück-erstatten, ebenso Glarus mit seinem Hauptmann, der 5 Gl. und seinem Wetbel, der 2 Gl., UnterwaldenMit seinem Hauptmann, der 5 Gl. und seinem Weibel, der 2 Gl. eingenommen hat. «I. Die von Werden-berg haben gebeten, man möchte ihnen einen Wochenmarkt gestatten; die im Oberland und im Rheinthalseien mit diesem Gesuch einverstanden, indem ihnen von unfern Widerwärtigen allerlei Irrung mit derMünze und andern Dingen begegne. Darüber soll man auf dem nächsten Tag zu Lucern Antwort geben.
Die Stadt Biel und ihr Altstadtschreiber Johannes Seriant sind in ihrem Span auf unsere Eidgenossenvon Freiburg vertädinget, welche sich des Rechts beladen sollen. Bern soll mit dem Bäppet reden, daß erm seiner Sache gegen Seriant still stehe bis zum Austrag dieses Rechts, Lucern, Uri und Unterwaldensollen ihre Botschaften auf nächsten Samstag nach Beggenried schicken, um zu rathschlagen „der fach halbols vnser Eidgnossen von Bern vnd vnser Mitbürger von Wallis ein vereinung mit eidspflicht gegen einandervolstreken wollen, als jeder bott wol weiß zu sagen." K. Diese Tagleistung ist vornämlich gehalten derStadt Basel wegen; jedes Ort sollte seine endliche Erklärung abgeben; das ist nun von etlichen Ortengeschehen, von andern nicht, „nachdem dz so schnell vnd vngewitters halb an gwalt vnd an die gemeinden