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März 1501.
Tag nach Schaffhausen wird festgesetzt auf Mitte Mai. v. Die Ansprache des Harnischers von Lucern audie von Wallsee soll auch nach Inhalt des Friedens ans Recht kommen, I. Bezüglich der Leistungskostenzu Schwyz, die sich auf anderthalbhundert Gulden belaufen, berichtet der Schultheiß von Lucern, sie seienbis auf weniges bezahlt und es sei an Hans Lanz von Lieberfels geschrieben, er soll sorgen, daß die Bürgenentschädigt und fernere Kosten vermieden werden. In dieser Sache soll auf nächstem Tag zu Lucern gemitteltoder, wenn nöthig, soll sie ans Recht nach Inhalt des Friedens gewiesen werden. K. Ans die Ansprachederer von Praroman haben die königlichen Anwälte noch keine bestimmte Antwort gegeben, aber gemeint,wem: jener, der vormals bei der königlichen Majestät gewesen, sich wieder dahin verfügte, so möchte er wohlviel Gnade und Gutes erwirken. Das gibt man denen von Praroman zu bedenken. Ii. Hinsichtlich derauf andern Tagen gethanen Anbringen des Herrn Hartmann von Andlau, Ritters, soll es bei der Verfügungdes letzten Abschieds bleiben, besonders da Graf Oswald von Thierstein jetzt im Laude bei seinem BruderHeinrich ist; die Sache mag also mit den Boten von Solothurn und erforderlichenfalls mit einer Botschaftvon Bern besprochen werden. I. Ebenso wird der Artikel bezüglich des Anbringens des Herrn Arnold vonRotberg, Ritters, bestätigt, tk.. Ebenso die Ansprache Friedrichs zu Rhein wegen der, nach seiner Behauptung,irotz gegebener Zusage erfolgten Verbrennung von Hesingen, über die auch keine gütliche Vereinbarung zuerzielen war. I. Bezüglich der Anforderung, die Hans von Cappel nach Inhalt eines besiegelten Briefesan den Grafen Heinrich von Thierstein hat, glaubt letzterer nachweisen zu können, daß etwas daran bezahltsei. Daher soll zu Zürich am vierzehnten Tag nach Ostern darüber Bescheid gegeben werden und was sichdann an ehrbarer Rechnung findet, dem soll nachgelebt werden, in. Bezüglich des Schlossers von Dießen-hofen ist von den königlichen Anwälten eine Schrift nach Zell am Untersee gemacht, die mag der Schlosserdahin tragen und die Antwort erwarten, n. Da in einem Artikel am Ende des vorigen Abschieds vieleBeschwerden verzeichnet sind, deren gerichtliche Erläuterung viel Mühe und Kosten verursachen würde, sosind die königlichen und eidgenössischen Anwälte überein gekommen, daß solches alles gegen einander aufge-hoben, tod und ab sein und niemand von dem andern etwas fordern soll. «. Dem Neuker von Neuenburg,welcher seine Beschwerde weitläufig eröffnet hat, soll Gelegenheit gegeben werden seine Sache zu gerichtlichemAustrag zu bringen. >». Bezüglich der Streitigkeiten zwischen den Herren von Thierstein und der StadtSolothurn wegen der Herrschaft Pfeffingen und dem bösen Pfenning, den Solothurn an einigen Orten nimmt,sollen die Parteien unter sich nochmals eine Ausgleichung versuchen, «z. Die Anwälte der Herreu vonThierstein erklären, wenn dem Vogt von Magdeu und Andern Ersatz geleistet werde, so werden sie auchden Klöstern St. Urban und Wettingen des „Nams" wegen Ersatz leisten. Da aber nach dein letztenAbschiede diese Fälle keineswegs „beglichet" sind, so mahnt man Thiersteiu, den Klöstern den ausgemittelteumäßigen Ersatz zu leisten, ohne weitere, der gegebeneu Zusage nachtheilige Einwendung. ». Auf gescheheneVerwendung Seitens der Eidgenossen geben der Landvogt im Elsaß, der Canzler und die übrigen königlichenAnwälte die Versicherung, daß sie alles mögliche für die Sicherheit der eidgenössischen Käufleute, welche dieFrankfurter Messe besuchen wollen, thun werden; freilich können sie nur für königlicher Majestät Land undLeute eine Verpflichtung übernehmen, doch haben sie auch au den Bischof von Straßburg und die StadtStraßburg deßhalb geschrieben. «. Adrian von Bubenberg und die Botschaft der Stadt Bern erinnernabermals an die Ausstände, welche Herr Adrian, auch Haus Rudolf von Scharnachthal und Ludwig vonDiesbach im Namen ihrer Frauen, geb. von Bonstetten, und ihre Schwäger von Bonstetten zu fordern haben unddie sie seit langer Zeit fruchtlos geltend gemacht und nur verzögerliche Autwort erhalten haben, weßhalb sie