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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1501.

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vnd die hilff anzöugend, vnd nach Einhälem Rat durch die vorbemelten mine Herren bed Rät vnd die Sechserbeslossen, dz es by angezöugten Artiklen belibe vnd damit die verordneten Batten gemalt haben, in den vbrigenArtiklen zu handlen nach dem besten.

Item des Artikels halb vff den Sitz lutend, da die Eidgnossen vermeint vnd begert haben. Inen den heimzu setzen vnd ze vertruwen, Ist beschlossen, die botten der Eidgnoschaft früntlich anzukeren vnd zu bitten, minerHerren Meynung in solichem artikel an Jr Herren vnd Obern zum trüwlichsten zu bringen, damit min Herren byIren Eren vnd wirden beliben vnd bedacht mögen werden."

Archiv Basel.

so.

Basel. 23. März (Zinstag nach

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. !!28. Archive Schwvz, Solvthur», Kreiburg.

"Adscheid gehaltner Tagleistung zu Basel küngklicher Maiestat vnd der Eidgnossen Auwelt, Zinstag nachLätare Anno v° primo."

». Martin am Starkenberg erscheint wieder und begehrt Antwort auf den Abschied „vor zu Tagenhin gestalt", der Entwerung wegen, die ihm und seiner Ehefrau durch den Grafen Sigmund von Lupfenwiderfahren war. Da man von letzterm weder schriftliche noch mündliche Verantwortung erzielen mochte, sowird beschlossen, „das dann der von Starkenberg Rechts Inhalt der befridung mög pflegen vnd dierömisch königlichen Auwelt In berichten, dem statt ze tund vnd ob es an Jin wurd erwindeu, was danndemnach sye fürer zu handeln, das sölichs bescheche, wie sich darin würdt gebären." I». Ebenso mag auchdie Frau von Rischach, die im vergangenen Krieg zu Zürich gewesen und von da nicht fortkommen konnte,ihre Ansprachen gegen den von Lupfen nach Inhalt des Friedens geltend machen, wenn er sich nicht sonst zumAbtrag verstehen will. e. Weiter ist kraft des in Basel gemachten Abschieds begehrt worden, zu vernehmen,wie Graf Sigmund von Lupfen dem Kloster Königsfelden für die ihm im letzten Krieg zu Waldshut genommeneHabe Entschädigung leisten wolle. Er antwortete schriftlich: Wenn die königliche Majestät ihn „siner vßstendenpflichten enthebe", so wolle er jenes auch abtragen. Solche Antwart finden die Anwälte ungenügend undmeinen, der Graf soll dem Kloster Abtrag thun; habe er dann etwas an dem König zu fordern, so mögeer es nachher fordern; die königlichen Anwälte sollen ihm das zu wissen thun mit dem Bedeuten, wenner diesem nicht statt thun wolle, so soll er „zimlich Rechtens nach Inhalt gemachter befridung nit gesundertnoch beschüzt werden." Bezüglich der Streitigkeiten zwischen Nothweil vnd dem Gotteshaus Nothen-münster ist durch der Eidgenossen Boten an die königlichen Räthe gebracht, sie haben kürzlich ihre Boten zuRothweil gehabt, um dieses zu einem freundlichen Tag nach Schaffhausen einzuladen. Nothweil habe abernicht gewollt, außer die Eidgenossen mächtigen sich auch der Gegenpartei; Cunrad von Schellenberg undder Vogt zu Balingen und Andere haben sich auch bei den Eidgenossen um friedliche Ausgleichung der Sachebemüht. Man ersuche min die königlichen Näthe, auch die Frauen von Nothcnmünster zu bewegen, daßsie eine Gesandtschaft ans den Tag schicken, die Eidgenossen werden dann durch Vermittlung Zürichs denBischof von Constanz einladen lassen und man bezweifle nicht, daß, wenn die Parteien den vom Bischof vonWorms gemachten Bericht sehen, die Sache gütlich geschlichtet oder an ein Recht gebracht werde. Der