Januar 1501.
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haben darüber keinen Bericht. Es ist hierauf verabredet, daß, weil Graf Heinrich, wie sich die Boten wohlerinnern, diese Zusage wirklich gemacht hat, dieselbe auch gehalten werden soll. i. Ebenso sollen auch demKloster Wettingen die durch die Herren von Thierstein im vergangenen Krieg ihm entfremdeten Nutzungenersetzt werden, falls das Gotteshalls oder dessen Schaffner zu Basel dafür noch nicht befriedigt sind, allesnach Inhalt der Abrede, die darum geschehen ist. Ii. Herr Friederich zu Rhein, Ritter, bittet, man möchtesorgen, daß ihm für Hesingen, welches entgegen der Zusage des Schultheißeil von Solothurn an seinen SohnHans Bernhard, verbrannt worden sei, Ersatz geleistet werde. Darauf ist erkannt, der Vogt von Dornachsoll diese Forderung an seine Herreil bringen. Wie sich Herr Friederich zu Rhein einiger Allzeigen halbverantwortet hat, weiß jeder Bote zu sageil. I. Ulrich Mellinger klagt, derer von Solothurn Leute zuDornach haben ihm in seinen Hölzern und Fischenzen, die er voll den Neichen in Pfandesweise seit längererZeit besessen, großen Schadeil gethan. Der Vogt von Dornach antwortet, seine Herren haben lim desFriedens willen dem Ulrich Mellinger die Lösung der Pfandschaft angeboten und erwarteil dazu die Bewilli-gung der Reichen als Lehensherren. Darauf ist erkannt, wenn die Regenten des Bisthums Basel undThüring Reich oder seine Gewalthaber in die anerbotene Pfandlosung willigen, so soll sich Ulrich Mellingernicht widern und sich mit dein Ersatz seines Pfandschillings begnügen, i»». Des Knechts wegen vonWenzwiler, welcher dem Bastian Truchseß und seinen Miterben zu versprechen steht und durch die vonSolothurn voil seinen erlangten Rechten gegen einen genannt Bötschp gedrängt worden sein soll, ist erkannt,daß die voll Solothurn den Knecht seiner gethanen Gelübde ledig sagen und ihn bei seinen Rechten gegenden genannten Bötschy bleiben lassen sollen, i». Bezüglich des Spans zwischen Hans Heinrich Truchseßvon Wohlhusen als Pfandherrn zu Psirt einerseits, und dem in demselben Amt seßhafteil Hans Sebachaildererseits, ist nach vielfältiger Rede und Widerrede, in Erwägung, daß beide Theile bereits durch Botender Stadt Basel um ihre Spänne vertrageil sind, erkennt, daß es bei den Vertragsbriefen gänzlich verbleibenund der nachgehende Span aufgehoben sein soll. Wollte aber Hans Sebach im Amt Psirt nicht längerbleiben, so sollen der Pfandherr und die Amtleute ihm zum Verkauf seiner Güter behülflich sein und ihnmit Hab und Gut unbeleidigt abziehen lasseil. «. Des Priesters wegeil zu St. Blasien bei Oltingen,welchem zwei Knechte von Leimen Feindschaft angesagt haben sollen, ist nach Verhörung des Vogts vonDornach beschlosseil, dieser Vogt soll den Knechten nochmals bei hoher Strafe gebieteil, den Priester unbe-kümmert zu lassen und falls sie Anspracheil au denselben hätten, sich init dein Rechtsweg, zu begnügen.K». Hans Heinrich Truchseß, Pfandherr und Vogt zu Psirt, soll dem Michel Schund von Therwpl, Angehörigemderer von Solothurn, welcher glaubt, seinen Rechten gegeil Hensli Schwab von Lulstorf zu Psirt „Sorgeilhalb" nicht nachgehen zu können, sicheres Geleit zum Rechte geben und ihn vor jeder Beleidigung schützen.«I Heinrich von Effringen klagt, daß die von Solothurn ihm einige Güter zu Dornach, welche sein seligerVater beim Verkauf sich vorbehalten, genommen habeil. Der Vogt von Dörnach soll diese Klage an seine Herrenbringen, damit sie darüber antworten. ». Das Gotteshaus Königsfelden hat einige verbriefte Ansprachenum Korngülten all das Gotteshaus Seckiugen. Da beiden Theilen geziemt, nach ihrem alten Herkommengegen einander freundlich zu handeln, so soll Herr Ludwig von Reinach, Ritter, oder Heinrich von Schönauals Obmann genommen und durch jede Partei eiu oder zwei Schiedsleute zu ihm gesetzt werden. Diesesollen die Sache untersuchen und wie sie einhellig oder mit Mehrheit sprecheil, dabei soll es ohne Weiters-ziehen verbleiben. Mit den Gesandten Graf Sigmunds von Lupfen soll geredet werden, daß demGotteshause Königsfelden beförderlich ersetzt werde, was ihm zu Waldshut in dem Hof laut gestellter