Januar 1501.
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von Alikon, alter Hauptmann zu St. Gallen, hat Rechnung abgelegt über die zwei Jahre seiner Verwaltungund ist in Folge dessen über seine Ausgaben, Lohn und Kosten mit dein Krieg, jedem Ort 61 Rhein. Gl.,45 Schill, für 1 Gl., schuldig geworden. Die hat er jedem Orte baar ausbezahlt. ?»?». Der Stadtschreibervon Zürich soll der 10 Gl. gedenken, die dem Kiel gehören, «e. Jeder Bote weiß, aus welchen UrsachenUri dem Bälli und dem Trivulzio dieses Mal kein Geleit haben geben wollen. «Ick. Uri hat auf der andernzwei Orte Zusagen einem Priester eine Pfrund geliehen, da es vernommen, es soll diese Pfrund zu Mailand„angefallen" werden, „doch witter mit dein Kescheid, ob er den nachpuren daselbs gefallen würd, denn erauch vß bellenz bürtig ist." ve. Uri soll einem Kaufmann in der drei Orte Namen einen Empfehlungs-brief geben, tlll. Drei Personen, aus Lauis gebürtig, suchen darum nach, in Bellenz bleiben zu dürfen.Auf nächstem Tag stall man antworten. KK. Ebenso, wie man es in Bellenz und anderswo mit denAppellationen halten wolle. Iii». Nächsten Freitag soll von jedem der drei Orte ein Bote zu Brunnen sein.
v. t. K- 5 I»Ii. fehlen in der Tschlldischen Sammlung, 1». «I—I». 8. II. im
Berner-, Solothurncr- und Freiburgcr Exemplar, 1». «I. «. «. t. v. 5 . 5. 1»>». im Schivyzcr Exemplar.
1,1,. sind von anderer Hand diesem Abschied im Schwyzer Exemplar nachgeschrieben, offenbar eine
Separatverhandlung der drei Länder, welche Bellenz befassen.
4T.
Basel. 4ZOl, 19. Januar (Dienstag nach Anwim).
Staatsarchiv «uc-rn: Allgemeine Abschiede. ».7». Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V. Z2». Staatsarchiv Bern: Allgemeine
Eidgenössische Abschiede II. 2S«, Zl0.
„Abscheid küngklicher Mayestat vnd der Eidgnoschaft Anwelten."
». Der Stadt Rothweil Boten sind erschienen und haben eröffnet, der durch den Bischof zu Worinszwischen der Stadt Nothweil und dem Gotteshans Rothenmünster vermittelte Vergleich wolle an dem letzten„erwinden" (scheitern); sie bitten vorzusorgen, daß ihrer Stadt deßhalb keüte weitern Kosten erwachsen, dennihrerseits sei dieselbe bereit, den Vertrag anzunehmen und zu erfüllen. Darauf wird beschlossen, die könig-lichen Anwälte sollen ihren Herrn ersuchen, sich beim Abt zu Salmansweiler und den Frauen zu Rotheit-münster zu verwenden, damit dieselben bei dem gemachten Vergleich bleiben. Was sie erzielen, sollen siewieder berichten, damit man es der Stadt Rothweil mittheilen könne. I». Der Harnischer von Luccrn istabermals erschienen mit Begehr, daß ihm für seine, dnrch die von Wallsee ihm genommene KaufmannswaareErsatz verschafft werde. Die königlichen Anwälte erklären, sie haben sich bisher mit allem Fleiße, aberfruchtlos in der Sache verwendet und seien, wenn man es verlange, dazu ferner bereit. Beide Theilefinde,t aber, es sei nichts fruchtbarer, als daß der Harnischer rechtlichen Entscheid nach Inhalt des Friedensanrufe, womit sich auch die von Wallsee einverstanden erklären, v. Die Botschaft von Lucern spricht dieKosten an, welche mit der Leistung zu Schwyz erwachsen sind, und erklärt, die betreffenden Verpflichtetenkönnen und wollen sich mit der anerbotenen Summe von 300 Gl. nicht für entschädigt halten. Die königlichenAnwälte eröffnen, der König wolle diese Summe aus gutem Willen geben und weil er erachte, die Landesnothhabe die Zinszahlung gesäumt und es sollten deßhalb nicht so große Kosten aufgetrieben werden. Beschluß:Die königlichen Anwälte möchten den König bitten, noch 100 Gl. darauf zu legen, um des wachsendenSchadens und der Kosten des Nechtsverfahrens enthoben zu sein. ,1. Die von Stoffeln führen durch eine
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