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Januar 1501.
gestatten, sich selbst bezahlt zu macheu. z». Denen von Rothweil wird geschrieben, daß sie gegen die Frauenvon Rothenmünster nichts Unfreundliches vornehmen, sondern auf Hilarii ihre Botschaft nach Basel sendensollen, wo nach Uebereinkunft mit dem Abt von Salmansweiler und mit den Domherren von Constanz einTag geleistet werde, um die Spänne in Güte beizulegen. «K. Da auf dem Tag zu Zürich die StadtConstanz uns abermals eine Freundschaft und Vereinung angetragen hat, und wir erachten, es wäre bessersie zum Freund als zum Feind zu haben, so soll jeder Bote seiner Herren dießfällige Antwort auf den Tagzu Lucern bringen. ». Bezüglich der Irrungen zwischen dem Abt von St. Galleu und uns Eidgenossen,unserer Landgrafschaft im Thurgau wegen, ist ein Tag angesetzt nach Wyl im Thurgau auf St. PaulusBekehrung (25. Januar) um in der Sache gütlich zu handeln. Mag da kein gütlicher Vergleich erzieltwerden, so soll man sich berathen, wo und wie man die Sache rechtlich austragen wolle. Auf diesem Tagsollen der Abt und unser Landvogt alle ihre Gewahrsamc und Kundschaften bei sich haben. Inzwischen sollder Landvogt die streitigen Punkte ruhen lassen. Unfern Eidgenossen von St. Gallen ist geschriebeneines ihrer Burger wegen, der sich untersteht, mit einiger List fremde Gerichte zu suchen; sie sollen dasabstellen, t. Auf diesem Tag ist der Bote des Königs von Frankreich erschienen, hat erstlich sein Creditivvorgewiesen und uns des königlichen Wohlwollens versichert, sodann wiederholt Antwort begehrt auf dasvom König an die Eidgenossen gestellte Verlangen um Herausgabe von Bellenz, welches unsere Eid-genossen von Uri eingenommen haben; drittens eröffnet er, da der König denen von Uri und Unterwaldenihr Geld noch schuldig, es aber nicht gerathen sei, Geld auf der Straße zu führen, habe er sich damit nichtbefassen wollen, sondern das vor der Hand liegen gelassen. Da in Betreff des Zolls zu Kloten durchden Obmann, Bürgermeister Merz von St. Gallen, der Urtheile „gehellet" und das der Zugesetzten der sechsOrte für das gerechtere erkannt ist, wird beschlossen, auf Unsrer Lieben Frauentag zur Lichtmesse einen Tagnach Einsiedeln zu setzen, jeden: Theil mit seiner Gewahrsame; jedes Ort soll seine Boten, Zugesetzten undNathgeber auf den Tag senden, um der Sache Ende und Austrag zu geben, v Die Chorherren vonZurzach beklagen sich, daß Andreas Melliker ihnen ihre Zehnten versperre. Da auf diesen: Tag nur einTheil erschiene,: ist, so sollen auf den Tag zu Zürich beide Theile erscheinen und da gehört und geschiedenwerden. «. Auf diesem Tag hat man sich vereint, daß jedes Ort allen schädlichen Vorkauf abstelle,: soll;nichtsdestominder will man auf dein nächsten Tag den Entwurf einer gemeinsamen dießfällige,: Verordnungaufstellen und berathen. x. Änf diese»: Tag sollte man der französischen Botschaft wegen Bellcnz Antwortgeben; aber nicht alle Orte hatten ihren Boten gleichen Befehl gegeben. Damit jedoch der Sache wegennicht Unruhe entstehe, ist die Meinung angenommen, daß aus zwei oder drei Orten in gemeiner EidgenossenNa,neu eine Botschaft zum König geschickt werden sollte, mit den: Auftrag, sich da ernstlich um die Abtretungvon Bcllenz an die Eidgenossen zu bewerben, ebenso dahin zu wirken, daß die Knechte, welche in Neapelund Novara gewesen, für ihre treuen Dienste endlich befriedigt werden. Ferner könnte man dieser Botschaftden Auftrag geben, die Pensionen herauszufertigen. Da man aber zu solchen Beschlüssen keine Vollmachthat, so wird auf St. Sebastianstag (20. Jannar) ein Tag nach Lucern angesetzt, um über diese Vor-schläge sich endlich zu erklären. Da einer von Laudenberg 8 Gl., der von Knöringen 2 Gl. demLandvogt Adacher zu Steuer gegeben haben wollen, so soll Unterwalden von dem letztern in Erfahrung bringen,ob den: also sei oder nicht. «. Zürich, Zug, Freiburg und Solothurn sollen heimbringen, daß dieseOrte die Ordnung wegen Pensionen u. s. w. auch beschwören möchten, wie es die übrigen Orte gethanhaben. Auf dem Tag zu Lncern sollen sie antworten, ob sie es thun wollen oder nicht, K«,,. Heinrich