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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1501. 87

erobert vnd mit dem meplendischen her gerett ist, st) mögen nit bp leben bliben. Einer zöige dann denHerzogen, hat der Schattenhalb zu etlichen gerett, So woll er Inen den Herzogen zöigen, deßhalb er sich unver-standen, het er In acht mögen vinden, darunder sye er verraten worden u. s. w. Sol onch jeder Bot ansine Herren bringen, wz man mit Im (Schattenhalb) fürnemen wöll." «I. Da unser Landvogt im Thurganuns allerlei Irrungen vorgetragen hat, die ihm zu Abbruch unserer Obrigkeit und Laudgrafschaft vom Bischofvon Constanz und Andern begegnen in Sachen, wegen welcher diese zur Zeit, als das Landgericht in Händenderer von Constanz gewesen, demselben unterworfen gewesen seien, so wird ihm befohlen, das Landgerichtmit aller Herrlichkeit und Obrigkeit, wie es unter Constanz gewesen, zu behaupten, v. Da die Sache desFazmann, wegen seinem Schaden au Wein, abermals angezogen und vom Landvogt angebracht ist, wirdbeschlossen, Fazmann soll von den Thätern einen oder mehrere unserin Landvogt nennen und anzeigen, dannsoll der Landvogt ihm gegen dieselben beholfen sein, damit er znr Entschädigung gelange und je von eineman den andern die Thäter ins Recht fassen möge. l. Unterwalden soll mit dem alten Landvogt MelchiorAdacher reden, daß er die 31 Gl., welche er von Fazmann für einen Zehnten, welchen dieser kraft desFriedensschlusses wieder herausgeben mußte, bezogen hat, ihm zurückerstatte oder ihm darum vor den Eid-genossen zu Recht stehe. K'. Der Landvogt erhält Vollmacht mit Einein wegen eines Schadens von8 Gl., der ihm in unserm Kriege zugefügt worden, nach Gestalt der Sache einen Vergleich zu treffen.I». Unterwalden soll von dem altein Landvogt Adacher erfahren, ob die Gesellen, es seien Weibel oderandere, welche er zur Zeit des Krieges bei sich gehabt, bezahlt seien oder nicht. Da wir ihm von demjengen,was er uns der Vogtei wegen schuldig geworden, etwas nachgelassen haben, sollte er sie bezahlt haben.Wäre es aber nicht geschehen, so soll der gegenwärtige Landvogt es thuu. l. Auf frühern Tageil istbeschlossen worden, daß jedes Ort die Seinigen anhalten soll, das im Schwaderloch erbeutete Geld heraus-zugeben. Etliche Orte haben nun das gethan, andere nicht. Die im Rückstand befindlichen werden an denBeschluß erinnert. Ii,. Dietrich von Endlisperg, Ritter, und Hans Wabrer sind gegen einander verhört,und da man findet, daß die Sache unsere Eidgenossenschaft zum Theil berührt, so haben wir den Proceß,der zu Peterlingen zwischen ihnen ergangen, abgethan und den Wabrer angewiesen, Herrn Dietrich vorunfern Eidgenossen von Freiburg, deren Bürger er ist, zu belangen. Hat Herr Dietrich von Endlisperg anden Wabrer zu fordern, so soll er es vor uns Eidgenossen thun. I. Der Ninck, ein Conventherr zu Wein-garten, dem während des letzten Kriegs von unfern Feinden viele Schmach zugefügt wordeil, soll auf einhalbes Jahr in das Gotteshaus Pfäfers aufgenommen werden. In dieser Zeit mag man sehen, ob ergeschickt und tauglich sei und darnach das Weitere verfügen. Alis diesem Tag ist der alte Stadtschreibervon Biel vor uns erschienen, des Handels wegen zwischen ihm und Benedict Väpping, in welchem unsereEidgenossen voll Bern etliche Urtheile gegeben Habel,, worauf gestützt Bäpping nicht allein des Stadtschreibers,sondern auch seiner Frau und Kinder Gut angreift. Jeder Bote weiß, was unsere Boten auf dem Tagzu Freiburg iu der Sache gefunden haben. Darauf habeu wir den Handel eingestellt bis zum nächsten Tag;da sollen die Parteien vor uns erscheinen und auch der Vogt der Frau uud der Kinder, welche zu SolothurnBurger sind, jedermann mit seiner Gewahrsame; inzwischen soll das Gut des Stadtschreibers lind seinerstrau uild Kinder unangetastet bleiben, u. Jeder Bote weiß, wie wir der Botschaft des Bischofs vonKonstanz, welcher die Priester in unserer Eidgenossenschaft besteuern will, unsere Meinung gesagt haben,daß er gütlich davon absteheil möchte. «. Dem Herrn Ludwig von Brandis ist ab diesem Tage geschrieben,daß er die Gesellen, die zu Napperswyl bei ihm in, Gefängniß waren, befriedige, ansonst werde man ihnen