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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1500.

willen mögen spüren vnd erkennen, so erlüttern wir vns, das die hilff, darmit wir, dieselben von Bern,dem hus von Sauoy in craft derselben pünd in den dreyen Bistumben Jens, Sitten vnd Losan zu diserzyt verpflicht sind, sich in Einein artikel nit wyter ist erstrecken, dann allein zu handthabung der Landtschaft,so dasselb hus Sauoy jetzuiidt in rüwiger besitzuilg innhat."

Pergamentene Urkunde mit anhängendem Siegel des Bischofs und der Stadt Bern.

S7.

Zürich. 1600, 1. December (Zinstag nach St. Andrcastag).

Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, II. 65. Staatsarchiv Zürich: Abschiedesammlung, VI. 466. Archiv Solothurn.

Boten: Zürich. Heinrich Röist, Altburgermeister; Heinrich Göldli, Ritter; Gerold Meyer; FelixKeller; M. Heinrich Winkler. Bern. vi-. Thüring Fricker; Venner Achshalm. Lucern. Jacob Bramberg.Uri. Ammann In der Gassen. Schwyz. Vogt Schiffli. Unterwalden. Seckelmeister Fruonz. Zug.Vogt Schnüringer. Glarus. Vogt Huser. Freiburg. — Solothurn. Schultheiß Babenberg.

z,,. Dem Kammerschreiber des römischen Königs, der die 10,000 Gl. gebracht hat, siud 50 Gl. zueü?er Ehrung zu geben verordnet. Den Feeren (Schiffern) zu Werdenberg soll von diesem Geld 12»/-- Gl.gegeben werden, wie jeder Bote weiß. I». Bezüglich der Vertheilung der 10,000 Gl. Brandschatzgeldwaltet Meinungsverschiedenheit; die Einen wollen selbe getheilt wissen nach den Orten, die Andern nach denPersonen, die bei der Sache gewesen sind. Nin die Theilnng nicht länger aufzuschieben und um fernereWiderwärtigkeit zu vermeiden, haben die Boten dieses Tages die llebereinkunft getroffeil, daß den dreiOrteil Bern, Solothurn und Freiburg, jedem dritthalb hundert Gulden zum Voraus werden, der Restunter die, „so by der fach gewesen sigen," getheilt werden soll. «. Schaffhausen erhält zu einer Ehrung undfür die Kosten, die es im Krieg gehabt, von diesem Brandschatzgeld 100 Gl. «Z. Da vor einiger Zeitzwischen Boten unserer Eidgenossenschaft lind der Stadt Constanz Unterhandlungen gepflogen und schriftlicheEntwürfe gemacht worden find zu einer guten, freundlichen Vereinigung, die Sache aber anderer unsererGeschäfte wegeil bis jetzt liegeil geblieben ist, so soll jeder Bote heimbringen, man möchte sich entscheiden,was wir fürder in der Sache handeln wolleil, damit sie zu Ende gebracht werde. Der Abt von St. Gallenklagt, daß Edle und Niledle im Thurgau, welche zu seinem Gotteshaus gehören, wider des letztern Freiheiten,mit Bußen und Anderm genöthigt werdeil, dem Landgericht gehorsam zu sein. Darauf ist dem Landvogt erklärtworden: Wie ihm schon ab dem Tag der VII Orte zu St. Gallen geschriebeil wordeil sei, so wiederhole manmich jetzt den Befehl, in solchem Verfahreil still zu steheil, dagegen soll er fleißig erfahren, wie es vonAltem hergebracht sei, und darüber an uns berichten. Dann solleil der Abt und der Landvogt nach Zürichbetagt und gegeil einander gehört werdeil lind soll ferner in der Sache geschehen, was der Eidgenossen Botenbillig und recht bedünkt. S'. „Vff Sonntag saut Lncientag nechstkünftig, ist der xiij tag Wintermonat, söllendie ort, stett vnd lender, so zu Frastiz die Iren gehept haben, Jr bottschaften nachts zu Zürich an derHerberg hau vnd da erscheineil by Warheit vnd glouben, wie vil jede gegny lüt da gehept Hab, vnd soldann der Brandschatz den listen nach geteilt werden, wie vor davon geredt ist, als jeder bott zu sageil wolweist." K-. Die von Bünden meinen, ihnen sei auf dem Tag zu Basel von unfern Boten zugesagt, siesollteil 2000 Gl. vom Brandschatzgeld erhalten. Alis diesem Tag haben wir Boten sie ersucht, von solcher