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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1500.

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noch nicht gethan, so sollen die Boten, die ans den nächsten Tag dahin kommen, Vollmacht erhalten, mit großemund kleinem Rath daselbst zu reden, „das sy, als wir, die sundrigen Pension verswerren". I. Die von Murteusind auf dem Tag erschienen, um eine Beisteuer an das Beinhaus daselbst zu erbitten. „Darzu vnser liebenEydtgnossen von Lucern besunder nepgung vnd Jr stur dargegebei: haben, domit der gotzdienst zu Trost allenglöubigen Seelen mög gefürdert werden." Jeder Bote soll auf nächsten Tag dießfalls Antwort geben.Ii.« Da die Ausprecher von Neapel und anderswoher den Tagen immer nachreiten, soll jedes Ort seinzBoten auf nächsten Tag endlich mit läutern: Auftrag versehen, ob man ihnen helfen oder sie abweisen wolle.I. Man soll berathen, ob mau dein Kammerschreiber, der die 10,000 fl. gebracht hat, eine Verehrungmachen wolle von dein Geld, das zu Zürich liegt, „divyl das x"> fl. vnd aber der brandschatz nit mer dennil'" v° guldin sind." ii». Jeder Bote soll auf den nächsten Tag Antwort geben, ob man zum Wohl derChristenheit versuchen wolle, die beiden Könige mit einander zu befrieden. ,i. Jeder Bote weiß zu sagen,daß dem Grafei: von Greyerz ein Empfehlungsbrief ai: dei: Herzog von Savoyen ausgestellt worden ist.«». Nach langer Darstellung unserer Eidgenossen von Bern und Lucern über die Streitigkeiten, welchezwischen Wilhelm Tavelli, Herrn voi: Gradetsch, und Caspar von Silinei: einerseits, und Gregor von Roverea,Herrn von Crest, anderseits hängen, hat man Bern gebeten, nach der Zusage, die es dem von Gradetschgegeben, unverzüglich in der Sache zu richten, „ungehindert aller Inhibition, die Inen möcht zugetragenwerden, dann die subtilig Jnfürungen der geistlichen Recht nit by vns mögen erlitten werden."

Zu a. Dieser Artikel erscheint auch als besondere Urkunde ää. Samstag nach Martini (14. November)im Freiburger Abschiedbuch.

3«.

Bern. 1 ZOO, 39. November (vff Sant Andreas des hl.Zwölsbotten Tag).

Staatsarchiv Rcr».

Matthäus Schinner, Bischof zu Sittel:, Präfekt und Graf in Wallis einerseits, und Schultheiß, Rathund Burger der Stadt Bern andererseits, erneuern und beschwören den zwischen Bischof Walther vonSupersax sel. und Bern den 7. September 1475 geschlossenen ewigen Bund, der Bischof in eigener Personu: Gegenwart von Botschaften seines Kapitels und sämmtlicher Zehntel: der Landschaft Wallis, und versprichtgleichzeitig, wenn an ihn das Ansuchen gestellt werde, auch das Capitel und geineine Landschaft zu gleicherErneuerung, -Beschwörung und Verbriefung des Bündnisses zu vermögen. „Vnd alsdann sölich pundtnußai: Iren: beschluß lutter anzöugt, das wir Heyden die mit einhälem willen lüttern, mindern vnd merenniögen, habe,: wir vns zu beider sytt vnderredt vnd vereinbart, das hinfür dwedrer teil, noch derselbenvnderthan, landtlütt oder zugehörigen vff den andern teil ii: gemein vnd sunders deHein grüß, clegd oderansprach, so gelt, gut oder ander nutz ertragen mag, erkoffen oder ai: sich nämen, noch sölichs jemandgestattet sölle werdeil, es wäre dann, das dieselbei: Ansprachen von Eygei: oder Erbschaft oder sust mitrechten: Titel eruolgt würden; alsdann so sol doch derohalb deHein vnruw oder vffrur gebrucht odersürgenomen werde,:, sonder jede parthy der andern darum gut vßträgenlich, recht halten vnd gestatten, alsdas vnser obbemeldter puud in den: Artikel der Nechtuertigung verrer ist anzöugen. Vnd damit der vor-genleldt Vilser gnädiger Herr von Sitten, siner gnaden Cappitel vnd landtschaft vnser von Bern geneigten