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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1500.

ZA.

St. Gallen. 4 ZOO, 5. November (Donstag vor St. Martmstag).

StiftSarchiv St. Gallen Nr. I«2». Staatsarchiv Zürich : Abschiede, VI. 454.

»». Jeder Bote keimt die Verzicht, welche der Gefangene zn Wyk auf Herrn Dietrich von Blumeneckgethan hat, wie er mit drei Genossen geschworen habe, in der Eidgenossenschaft zu brennen. Der Gefan-gene soll liegen bleiben, seine Verzicht Herrn Dietrich von Blumeneck mitgetheilt und erwartet werden, wasdieser darauf thun wolle. I». Der Abt von St. Gallen klagt über Eingriffe des Landvogts im Thnrgan indie Herrschaftsrechte des Gotteshauses und legt seine daherigen Freiheitsbriefe und Gewahrsame vor. DieBoten der Eidgenossen erkennen hierauf, das Gotteshaus soll bei seinen Rechten bleiben und der Landvogtsoll vor der Hand keine Neuerungen vornehmen. < . Den Boten ist das Anbringen des Abts von St. Gallenbekannt, daß seine Leute, die mit dem „Venli" zu Frasteuz gewesen, bei der Theilung des Brandschatzes auchbedacht werden möchten. Das will man heimbringen. «I. In der Sache derer von Wyl, welche dem PancrazLedergerwer die Hand abgehauen haben sollen, wird den Boten von Zürich, Lucern und andern Orten,die nach Wyl kommen, empfohlen, die Parteien „nach gestalt der fach gütlich zu betragen." «. Den gleichenBoten wird aufgetragen, auf Anrufen der Margaretha Wagner die Näthe daselbst zu vermögen, einigehinter Rath gelegte Briefe derselben ihr gegen genügsame Tröstung aushinzugeben, l. Auf das Anbringender Frauen von Magdenau, betreffend einen Arrest, der zu Weiufelden wegen Frau Barbara Schenk gelegtist, sollen Schultheiß Sounenberg und Meister Heinrich von Alikon von Lucern auf der Heimreise überMagdenau gehen und trachten, den Anstand gütlich zu beseitigen. Nichtsdestominder soll der Bote vonZürich auf den Fall, daß dieses nicht gelingen sollte, zu Zürich bewirken, daß der Arrest aufgehoben werde.K. Fridolin Egkmann von Romanshorn erhält auf seine Klage Nachlaß der Tröstung, welche er wegenBetheiligung an einem Handel unter Dritten, wobei Todtschläge und Drohungen vorgekommen, dem Landvogtim Thurgau hatte stellen müssen.

i». fehlt im Zürcher Exemplar. >». ist im Zürcher Exemplar sehr weitläufig ins Einzelne gehend behan-delt. s. «. t. x. fehlen im St. Galler Exemplar.

SS.

Freiburg. s ZOO, 13. November (Freitag nach Martini).

Staatsarchiv Zürich: Abschicdcsammlmig, III.l53. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, II. IS2.

Archiv Solothur».

Hans von Roll klagt, es ziehe ihn einer von Genf mit Appellationen so herum, daß er mit seinerSache nicht zu Ende kommen möge. Darauf ist erkennt, Bern und Freiburg sollen mit den Anwälten desHerzogs von Savoyen in aller Eidgenossen Namen zu Genf oder Lausanne einen Tag halten und sie bitten,daß der Beschwerde abgeholfen werde. I». Dieser Tag ist besonders angesetzt worden, um die Anbringendes Erzbischofs von Sens nach seinem Begehren anzuhören. Nun weiß jeder Bote, was er heute im Namenund auf Befehl des Königs von Frankreich geredet hat, nämlich: i. Der Türke, von dem die Christenheit