October 1500.
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jegklich ort sinem Bote», der gen Friburg vff den nächsten tag ryten wirt, gewalt vnd beuelch geben, endtlichdarumb ze antwurten." t. „Heimbringen, als die fach von der Pensionen wegen stets vffzogen vnd nitbeschlossen wirt vnd etliche ort Verzug vnd Jnred tund, wie man darin handeln welle, damit wir vns ver-einen vnd die großen vnruw vnd widerwertigkeit, so dauon erwachst, abstellen möge; darumb sol man vffdein tag zu Friburg antwurt geben." «. Die Boten ans den Tag zu Freiburg sollen mit dem Erzbischofvon Sens reden, damit der König von Frankreich uns Eidgenossen die 20,000 Gl. nach Inhalt derVereinung „samentlich vnd vngesundert" gebe. Die von Bünden sind hier gewesen mit Bitte, ihrernicht zu vergessen, wenn man den Brandschatz theile. „. Der Bote von Lucern soll die ernstliche unddringende Bitte der Boten dieses Tages heimbringen, seine Herren möchten dem Ningler von Zürich derSchuld wegen, die er dem Jacob Schott schuldig war, das Seinige ohne Austand aushinfolgen lassen,da er ja durch gemeiner Eidgenossen Erkenntniß gerichtlich verfällt ist, jene Schuld den Erben des JacobSchott zu bezahlen, x. Man meint, es werde in St. Galleu zu viel Münze gemacht und werde dadurchder Eidgenossen Münze abgeschätzt. Auf nächstem Tag zu Zürich soll man hierüber verhandeln. A . Denenvon Boswyl ist behufs des dortigen Kirchenbaues ein Bettelbrief vergönnt, der aber nicht länger als einJahr in Kräften stehen soll. Dem Vogt in den Aemtern wird aufgetragen, den Andreas Senn in denGerichten, wo er gesessen ist, zu berechten eines Gelübdes an Eidesstatt wegen, das er zu Lucern gcthanund dann nicht gehalten haben soll. Läugnet er, so soll der Vogt in Lucern Kundschaft suchen, Ebensosoll derselbe Vogt diejenigen vor Recht nehmen, welche sein Gebot, Vogtsteuer und Bußen zu zahleu, ver-achtet haben. Wenn dann das Nrtheil darüber ergangen ist, soll er Gewalt haben, sie gütlich zu halten, jenach ihren Verhältnissen. Die Nichter, welche an das Landgericht im Thurgau gesetzt sind, fordern einen
Sold für ihre Arbeit und Versäumniß, wie das von Alter hergekommen. Das will man heimbringen,ve. Die vier Orte Zürich, Bern, Uri und Ilnterwaldeu sollen auf St. Martinsabend ihre Boten unfehlbarzu Schwyz haben. Aus Ursachen, die jeder Bote weiß, soll keines dieser Orte ausbleiben. ,I«I. Heim-bringen, ob die VI Orte, denen das Waggeuthal zugehört, einige Vogtsteuern, die auf viele Stücke vertheiltsind, im Ganzen 13 Mütt Kernen, verkaufen wollen, «c. Zürich soll ermitteln, wer zu Rheinau demUlrich Meyer von Hallau sein Vieh wegnehmen geholfen habe, und die Schuldigen zu Wiedererstattungoder Ersatz anhalten, tt. Den Boten nach Freiburg soll Auftrag gegeben werden, zu berathen, ob wir einenVermittlungsversuch bei den beiden Königen machen wollen.
Zu <!. Abschied des gehaltenen Tages zu Basel von des Priesters halb. s. ä. Berner Allg. Eidg. Absch.
U. 227:
Herr Lienhard Mog soll die unwahren Vorgaben und Schmachworte über die Eidgenossen, wegen derener gefangen gelegt worden ist, überall, wo er sie gebraucht, zurücknehmen und Ehrenerklärung thun.
Was Herr Wilhelm Kaltwctter mit der Sache Kosten gehabt, die soll Herr Lienhard zahlen, und wenndarüber Streit entstünde, so sollen der Dompropst, der Statthalter und Domher Ouglin sprechen. Herr Wilhel mKaltwetter soll von aller Ansprache an seine Pfrund frei und so lang er Caplan an dem Stift ist vom Gehorsamgegen den Domdecan frei und dem Statthalter unterworfen sein. Herr Lienhard Mog dagegen soll seinerCaplanei verlustig und bis im Februar aus Basel verbannt sein und vom Domdecan mit Gefängniß gestraft wer-den, sich auch bekennen, daß ihm damit Recht geschehe, den Reitlohn der Boten von Bern und Solothurn zahlenund versprechen, die Sache nicht zu äfern.
Zu r. Hiezu die Beilage Nr. -i.
v. rv. 2. fehlen im Solothurner Exemplar, «v. fehlt im Lucerner Exemplar.