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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1500.

der hilff, wie dann vff vergangenen tagen ein vergriff darmnb gestelt ist, endtlich zugesagt vnd angesähen,den brieff darumb vffzerichten, doch also, welichs ort me darin gan wil, das die ouch darin komen mögen.Deßglich sol der bericht vnd friden, vnseres nechsten krieges halb zu Basel abgeredt, ouch bestgelt werden,vnd dagegen von der Röm. k. M. die zechen tusend guldin zu abtrag des Brandschatzes bezalt vnd einsgegen dem andern vbergeben, ouch vnser frpheiten bestät werden, als die künigklichen Rete sich des, ouch allerfrüntschaft vnd gutten nachburschaft erbotten haben, wie jeder bott weiß." K'. Dieselben königlichen Näthehaben auch zugesagt, wenn dieser Friede und Freundschaftsvertrag also aufgerichtet und bestätigt sei, sowollen sie mit unserer Hülfe alle Billigkeit bezüglich der Klagen oder Ansprachen einzelner Personen fördern.I». Die Boten von Zürich und Lucern, welche in allerlei Geschäften in den Thurgau kommen, sollen deinPriester von Wigoltingen, der, weil er die Bannbriefe nicht hat verlesen wollen, vom Bischof von Constanzgestraft worden ist, das Beste thun, damit er aus der Strafe komme und nicht weiter bekümmert werde,i. Der Statthalter des Gotteshauses Leuggern, das in der Grafschaft Baden liegt, hat gebeten, man möchtedoch demselben zur Entschädigung verhelfen für das, was die Hauptleute zu Koblenz und Klingnau im ver-gangenen Krieg ihm genommen. Namentlich habe Hans Türler von Unterwalden, damals Vogt zu Baden,im Gotteshaus Leuggern 80 Mütt Korn um 40 Gl. zu seinen Händen erkauft und weggeführt. Darauf wirdbeschlossen, in allen Orten sollen die Hauptleute und die, welche solches Korn empfangen, namentlich derVogt Türler, gewiesen werden, dem Gotteshaus selbes zu bezahlen; das Recht, auf diejenigen, welche dasKorn mit ihnen verbraucht haben, zu greifen, wird ihnen vorbehalten. I^. Bezüglich der Spänne zwischender Stadt Biel und ihrem alten Stadtschreiber sollen ab dem Tage, der auf St. Martinstag nach Freiburggesetzt ist, einige Boten nach Biel zu einem Vermittlungsversuch abgeordnet werden. Inzwischen soll Bieldem Schreiber sicheres Geleit geben. S. „Heimbringen von der Münz wegen, wie das gut gelt vffgewechseltvnd geschmelzt wird, sölichs abzustellen." »»». Dem Herrn von Brandis wird geschrieben, daß er dieGesellen bezahle, die bei ihm waren, als er zu Rapperswpl gefangen lag. Allfällige Einreden mag er aufden: nächsten Tag geltend machen, i». Heimbringen die freundliche Bitte der römisch königlichen Boten,daß die Orte, welche die Befestigung des ewigen Berichts noch nicht zugesagt, denselben mit den vierbereits beigetretenen Orten auch annehmen möchten, in Hoffnung, daß es beiden Theilen zu Nutzen undEhren gelangen werde. Ebenso ihr Begehren, daß man, wenn jemand Unruhe stiften wollte, solches hindernund gegenseitig gute Nachbarschaft halten möge. «. Seckelmeister Bramberg von Lucern soll dem Bur-germeister Merz von St. Gallen die 37 Gl. 26 kr., die mau ihm vom Kriege her noch für Pulverschuldet, aus dein Schatzgeld des von Baldegg ausrichten. Reicht letzteres dazu nicht mehr aus, so soll derSeckelmeister das Übrige vorschießen bis zur Jahrrechnung, p. St. Gallen und Appenzell verlangen ihrenTheil an den 10,000 Gl., welche für den Brandschatz bezahlt worden sind. Appenzell insbesondere verlangtauch Theil an: Landgericht im Thurgau und an den eroberten Büchsen. Darüber, wie überhaupt über die10,000 Gl., die Theilung der Büchsen und mancherlei Ansprachen, welche noch Privatpersonen an die könig-liche Majestät erheben, soll auf St. Andreastag zu Zürich ein Tag gehalten werden. Jeder Bote solldie Forderung von Zürich heimbringen, daß ihm nach gemachten Zusagen Entschädigung werde für die Kosten,die es für andere Orte im Schwaderloch gehabt, es sei mit der Zahl der Leute, mit Pulver, Blei undanderm Zeug. , . Die Boten von Zürich und Lucern, welche in den Thurgau gehen, sollen sich nach denAnstiftern der gegen den Fazmann verübten Gewaltthaten erkundigen und sie zur Entschädigung anhalten.8. „Vff das schriben vnd anbringen, jetz mermals vom küng zu Frankrich beschechen von Belliz wegen, sol