October 1500.
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Ii. I. IN. n. v. p. «K. I. II. z^. ii». Ii. Icli. II. IUI. fehlen im Solothurner Exemplar, II. «I. «.
Ii. I. in. «. i». I. ii. ze. ? »Ii. II- II- "i>- fehlen im Freiburger Exemplar.
Zu v. Wegelin Pfäferser Regesten Nr. 891 setzt diese Verhandlungen in das Jahr 1515.
ST.
4300, 27. October (St. Simon und Judas Abend).
Kailtoilsarchiv in Ehur.
Zwanzigjährige Vereinigung zwischen dem römischen König Maximilian einerseits und dem Gotteshaus-bund und dem Zehngerichtenbund in Churwalen andererseits. (Beilage Nr. Z.)
SS.
Astrich. 4300, 30. October (Freitag nach Simonis <d luüs).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 440. Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, D.Ol. Staatsarchiv Bern: Allgemeine
Eidgenössische Abschiede, II. 18V. Archiv Solothurn.
Boten: Zürich. Heinrich Röist, Altburgermeister; Heinrich Göldli, Ritter; Gerold Meyer von Knonau;Felix Keller; Heinrich Winkler. Bern. !>, Thüring Friller; Bartholomäus May. Lucern. Jacob Bramberg.Uri. Ammann In der Gassen. Schwyz. Ulrich Wagner. Unterwalden. Peter Wirz. Glarus. VogtHuser. Freiburg. Wilhelm Reiff. Solothurn. Daniel Babenberg, Schultheiß; Benedict Hugi.
». ' Der Erzbischof von Sens hat auf diesen Tag geschrieben, man möchte ihm sicheres Geleit senden,damit er die Aufträge des Königs von Frankreich an die Eidgenossen ausrichten könne; wollen jedoch dieBoten zu ihm nach Freiburg kommen, so werde er ihnen alle Zehrung vergüten. Daraus ist aus allerleiUrsachen erkennt, es sollen auf St. Martinstag (11. November) die Boten der eidgenössischen Orte zuFreiburg sein und die Anbringen des Erzbischofs daselbst anhören, lk. Dieselben Boten sollen auch Gewalthaben, daselbst zu reden und zu rathen über das Vornehmen einiger Kriegsknechte, die dem Erzbischof vonSens seine Maulthiere und allen Troß räuberischer Weise abgenommen haben, was „vnsrer Eydgnoschaftmerklichen Vnglimpf bringt." «. Der schändlichen Worte wegen, die zu Basel ein Pfaffe den Eidgenossenzugeredet, soll, wie schon auf vorigem Tag beschlossen worden, eine Botschaft von Bern und Solothurn nachBasel geschickt werden, um denselben zu berechten. Diese Botschaft soll auf Sonntag vor St. Martinstag(8. November) daselbst an der Herberge sein. Den Regenten und gemeinem Capitel des Stifts Basel, auchdem Decan insbesondere, ist geschrieben, daß sie jenen Pfaffen gefänglich annehmen und ihm keinen Vor-schub leisten sollen, sonst werde man sich an ihnen halten. »I. Denen von Klingenberg ist auf ihr vormalsund jetzt gethanes Schreiben eine Antwort gegeben, wie auf dem letzten Tag zu Lucern beschlossen wurde undjedem Boten bekannt ist. v. „Heimbringen der sweren vnd bösen Mißhandlung halb, so des Herzogenvon Meylands halb beschechen vnd von den honptlüten vnd kriegsknechten vff beyden sytten ergangen ist,darumb man vnserer Eydgnoschaft groß vnlob vnd schmachheit zuleit; wie solichs gestraft vnd abgesteltwerde, vnd vff dem nächsten Tag mit vollem Gewalt darumb ze antwurten." I „Vff die Werbung derRömisch k. M. reten byßhar getan vnd nach aller Handlung darJnn vergangen haben die vier ort Zürich,Bern, Vry vnd Vnderwalden die Ernüwerung vnd beuestung des ewigen berichts mit nachlast vnd abtun
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