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October 1500.
und Lucern in unser aller Namen eine Botschaft zu Frauenfeid haben, um die Händel und Sachen imThurgau mit dem Landvogt vorzunehmen und mit dem Bischof von Constanz über die Entschädigung fiirdie Besetzung und Bewachung seiner Städte und Schlösser während des Krieges zn verhandeln, wie derBischof sich zn Frauenfeld erboten hat. »»». Die Boten von Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus wissendas Anbringen der Votschaft des Abts von St. Gallen, der Landgrafschaft im Thurgau wegen, und wiewir ihm darauf geantwortet haben. l»I«. Dem von Brandis ist geschrieben, daß er auf nächsten Tagvor uns erscheine; jedes Ort soll sodann diejenigen, welche an ihn Ansprachen haben, auch zu erscheinenauffordern. Dem von Sax ist geschrieben, wenn er Leute des von Brandis wüßte, die uns schmähten, sosoll er sie uns anzeigen. < «>. Jeder Bote kennt das Schreiben des Königs von Frankreich wegen Bellenzund was dem König auf die Rede seiner Botschaft jetzt ab diesem Tag geschrieben ist. «I«?. Der Pen-sionen und anderer vormals auf dem Tag zu Zürich ausgegangener Artikel wegen ist angesehen, daß jedesOrt und die Seinen dieselben beschwören sollen; die gemeinen Herrschaften sollen einem oder mehreren Ortenschwören, die Artikel zu halten; allen unfern Bundesgenossen sollen sie auch verkündet werden. Auf
das Ansuchen der römisch königlichen Räthe wird ein Tag nach Zürich gesetzt auf St. Simon und Judastagnächsthin (28. October). Die Orte, welche in die Vereinung gehen wollen, sollen ihre Boten mit Vollmachtzum Abschluß dahin senden. K'. Denen von Klingenberg ist auf ihr Schreiben geantwortet, wie jeder Boteweiß. UA-. Dem König von Frankreich wird geschrieben, daß er die 20,000 Gl., welche er uns desKrieges wegen schuldet, sammenthaft bezahle ohne Aussonderung des einen oder andern Ortes. Iii«. „Alsdann in vnser Eitgnoschaft bißher ein böser mißbruch gewesen, also was in unser Eidgnossenschaft rättenangsechen ist, daß dz fürsten vnd Herren mit mund old schriften geöffnet vnd dabi vnderwisung geben wirt,also oder also sye den dingen zu thund, das sol yetlich ort treffenlich verbieten, vnd ob sich dz darübererfund, dz dz von yemandz beschech, er sye eim sondern ort old geineinen Eitgnossen verwandt, der sol anlib. Er vnd gut gestraft werden. Vnd dwil der bot von Zug darumb int gwalt hat, so sol er dz an sinHerren bringen vnd vff dem tag Zürich antwurt geben." ii. Der Landvogt im Thurgau soll den LudwigWalther um den Handel mit dem Stoffel von Frauenfcld bezüglich des Herrn Galeazzo, wie er wohl weiß,mit Recht anziehen. S«.. Matthias Egg, der in Kriegsläufen etlicher Hauptleute Schreiber gewesen, sollangenommen und zur Auskunft angehalten werden über die Fälschung, da einer den Herren mehr Leutevorgemustert, als er deren hatte und sie damit um so viel Geld betrügt. Jeder Bote soll au seine Herrenbringen, ob man andere Schreiber auch dergestalt verhaften wolle. IZ. Bern hat unfern Rath begehrt inder Sache gegen den von Silinen, der sein Burger ist, aber durch eine Schrift das Burgrecht aufgegebenhat, des Rechtes wegen am päpstlichen Hof, wie es sich auf die Mahnung von Lucern halten soll. Manhat aber die Sache Bern einfach anHeim gesetzt, in Betrachtung, daß es bei der hohen Vernunft, mit deres begabt, sich hierin wohl werde zu verhalten wissen. Jeder Bote soll an seine Herren bringen,
daß sie die Kriegsknechte, welche verdächtig sind, beim König von Frankreich oder beim Herzog von Mailandgewesen zu sein, als der Letztere verrathen wurde, gefangen nehmen und über die Verrätherei in Untersuchungziehen möchten, isss. Die Orte, welche den Friedebricf von Basel noch nicht besiegelt haben, sollen esvor dem Tag zu Zürich noch thun.
it. v. L. K. <jj. t. it. iv. »!». Äil. ii. fehlen im Berner Exemplar, im Lucerner Exemplar. BeiIctc. hat das Bcrner Exemplar den Auftrag nicht allein bezüglich des Matthias Egg, sondern allgemein bezüglichder Schreiber, welche bei Musterungen Fälschung getrieben haben. «. fehlt im Schwyzer Exemplar. «I. e.