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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1500.

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die beiden andern Acht bestellen. R. Jeder Bote weiß, worüber sich Thomas Schöni beklagt und wiewir Bern gebeten haben, ihm zum Recht und davon bis wieder an seine Gewahrsame sicheres Geleit zugeben. Dieses Ersuchen will der Bote von Bern an seine Herren bringen. ,»». Zürich und Lucern sollenin aller Orte Namen ihre Boten mit dem Landvogt im Thurgau zum Bischof von Constanz schicken, derSpänne wegen, in welchen die armen Leute zu Felwen einiger Zehnten halb mit den Domherren zu Constanzstehen, i». Eben diese Boten sollen mit dem Bischof reden, daß die Edeln im Thurgau, welche dein StiftConstanz zu versprechen stehen, das Landgeschrei schwören. «. Ebenso sollen sie mit dem Bischof redendes Mißbrauchs wegen, welcher beim Bezug von Geldschulden mit dem geistlichen Rechte getrieben wird,und verlangen, daß ein Ruf ergehe, wer sich künftig um Geldschuld verschreibe, der soll nicht mit geist-lichem Recht bekümmert werden, und daß der Bischof bei dem Abschied von Frauenfeld bleibe, p. DieBoten von Zürich und Lucern, die zu uuserm Landvogt im Thurgau kommen, sollen die Sache zwischendem Abt von Sch. oder seinem Propst und einem Müller, die zu Constanz im geistlichen Rechte steht, zuvermitteln suchen, sz. In unserin Kriege haben Meister Waser von Zürich, Erni Moser von Lucern/Hans Muheim von Uri, Oswald von Rotz von Unterwalden, Hans Müller von Glarus und Anton Bürlivon Freiburg dein Conrad Mon ab dem Ortenberg, welcher seinem Tochtermann Hans Thüring zu Con-stanz, der unser Feind gewesen, 100 Gl. schuldig war, 50 Gl. für diese Schuld abgenommen. Da derMon nun die 100 Gl. seinem Tochtermann bezahlen muß, so soll jedes Ort die Seinigen anhalten,ihm zurückzuerstatten, was sie von dem fraglichen Geld erhalten haben. Z . Laut des letzten Abschiedssollte auf heute jedes Ort 89 Rhein. Gl. bezahlen für Kriegskosten an Pulver, Blei, Stein und Anderm,was aus der armen Leute im Thurgau Geld bezahlt ist und ihnen zurückerstattet werden soll, und ebensosollten die Hauptleute aus jedem Ort das zurückerstatten, was sie den armen Leuten abgenommen haben.Das soll nun auf den nächsten Tag geschehen. «. Des Fazmanns wegen, dem sein Wein genommenist, soll der letzte Beschluß ebenfalls wieder heimgebracht werden, Dem gleichen Fazmanu haben dieHauptleute im Schwaderloch einen Zehnten, der unfern Feinden zugehörte, gegeben; er mußte für dasSiegel dem damaligen Landv.ogt Adacher von Unterwalden 30 Gl. bezahlen. Da ihm nun der Zehntennicht geblieben ist, so soll Unterwalden den Adacher zur Rückerstattung der 30 Gl. anhalten, vi. Die Botenvon Zürich und Lucern, welche zu dem Landvogt im Thurgau kommen, sollen untersuchen und begutachten,ob man diesen? eine Wohnung n? Frauenfeld finden könne, damit er seine Wohnung daselbst nehme, oderob man ihm einen Lohn bestimmen wolle, damit er von Zeit zu Zeit hinausreite. >. Auf das Begehrenunserer Bundesgenossen von Basel, daß, sofern mau mit der römisch königlichen Majestät Freundschaft oderVereinung mache, man sie auch darein kommen lasse, wurde geantwortet: „Ob ützt da fürgenomen oldgemacht wird, dz wir vus nit sölten versechen, dann dz st) ouch begrifen möcht, dz wöln wir uit, sonderwie wir Inen vormals ouch zugseit hetten, ob Inen yemand ützt wurd zufügen anders dann billich oldrecht wär, so wöln wir st) nit verlassen, solider Wendig sin; des gemütz vnd willens seyei? wir noch mitlib vnd gut." Uri, Unterwalden, Zug und Glarus sollen ihre,? Antheil ai? die Entschädigung desAlbrecht zur Stral zu Basel, jedes Ort 5 Gl., innert 14 Tage,? nach Lucern ii? Fleckensteius Haus schicken.5.» Jeder Bote weiß, daß man die Münze mit dem Rößli nicht höher annehmen soll als für 4 Schillinge.5 Unsere Eidgenossen von den VII Orten sollen ihre Votschaft ü? unser aller Namen auf Donstag nachAllerheiligen (5. Nov.) nach St. Gallen schicken, um in den? Span zwischen den? Abt von St. Gallen unduns, der Landgrafschaft in? Thurgau wegen, zu Handell?. Auf Donstag nach Allerheiligen sollen Zürich