März 1500.
23
». Basel hatte gebeten, es möchte den armen Sondersiechen an der Birs für den merklichen Schaden,der ihnen durch uns bei der Schlacht zu Dornach zugefügt worden, einiger Ersatz geleistet werden. Daraufwird, auf Genehmigung der Obern hin, beschlossen, man wolle ihnen für solchen Schadensersatz 100 Gl.geben. Jedes Ort soll 10 Gl. in Gold auf den nächsten Tag zu Zürich schicken. I». Da auf diesemTage angezogen ist, es möchte der Eidgenossenschaft zu großem Unheil gereiche,:, wenn unsere Knechte, diesich in bedeutender Zahl sowohl beim König von Frankreich, als beim Herzog von Mailand befinden, indem Krieg, der zwischen den beiden Fürsten waltet, an einander kämen, so ist beschlossen, sofort dem Königund seinen „Regenten", auch dem Herzog und den Knechten auf beiden Seiten zu schreiben, letzteren daßsie stillstehen und sich in kein Gefecht mit einander einlassen sollen; wir wollen Boten zu beiden Fürstenschicken, um zwischen ihnen? eine Vermittlung zu versuchen, führt dieselbe zu keinem Ziel, so sollen dieBoten unsere Knechte von beiden Seiten ab und heimfordern oder suchen, sie auf eine Seite zu bringen,damit Blutvergießen unter den Unsrigen vermieden werde. Jedes Ort soll zwei Boten zu dieser Sendungverordnen. Auf Mittwoch vor dem Palmtag (8. April) sollen die Boten zu Uri eintreffen und von da inGottes Namen zu beiden Heeren reiten. Da einige Voten auf diesen: Tage zu solchen: Beschluß nichtVollmacht hatten, so sollen diese dringend an ihre Herren bringen, sie möchten sich in dieser Sache nicht vonuns sondern, sondern auch ihre Botschaft auf den bestimmten Tag mit uns zu Uri haben, v. Jeder Botesoll die Werbung, welche der römisch k. M. Botschaft auf diesen: Tag wieder, wie auf den: letzten Tag zuZürich, gethan, heimbringen, damit man auf den: nächsten Tag zu Zürich Antwort gebe. «>. Der Pen-sionen, Dienstgelder, Gaben und der Neisläufe wegen gefüllt den Boten dieses Tages der erste Entwurf, welcherauf dem Tag zu Zürich durchgesehen worden, doch daß geistliche und weltliche Personen darin begriffen seinsollen. Auf dem nächsten Tage zu Zürich soll man die Sache beschließen. «. Die Appenzeller habenihre Boten von Ort zu Ort geschickt, um zu bitten, daß man das Nheinthal wieder zu ihren Händen kommenlasse. Ueber dieses Begehren will man auf später:: Tagen Antwort geben, t. Jeder Bote soll dasSchreiben derer von Constanz der Ihrigen im Thurgau wegen, die mit der Steuer angefochten werden,heimbringen, damit auf nächsten: Tag zu Zürich Antwort gegeben werde. K-. Jeder Bote weiß zu berichten,daß der Erzbischof von Sens übernommen hat, dem König von Frankreich unsere Begehren, daß die20,000 Gulden auf Mitte Mai nächsthin bezahlt werden sollen, zu übermitteln. I». „Mit der EydtgnossenKotten ze reden von der x lib. wegen büßen in Elichen fachen, als min Herr von Kostenz vnderstat, vns vonvnsern alten Harkomen ze trengen."
Ii. nach dein Zhrcher Abschied, «. Ii. fehlen im Solothurner- und Freiburger Abschied.
S.
Zürich. I ZOO, 7. April (Zinstag nach dem Sonntag luäil-a).
Staatsarchiv Luceru: Allgemeine Abschiede, I). 28. Staatsarchiv Zürich: Tschudische Sammlung. Staatsarchiv Bern: Allgemeine
Eidgenössische Abschiede, II. 7. 29. Archive Solothurn, Freiburg.
Boten: Zürich. Hartmann Rordorf, Ritter; Gerold Meyer. Bern. Thüring Fricker; Barthol.May. Lucern. Ludwig Küng. Uri. Ammann In der Gassen. Schwyz. Venner Wagner. Unter-walden. -l- Zug. — Glarus. Der Pannermeister. Freiburg. Seckelmeister Reiff. Solothurn.Der Seckelmeister.