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März 1500.
berichtsbrieff empfachent vnd demnach die von Ort zu Ort schickent, damit wir Eydgnossen die ouch besiglent.Das ist also gütlich zugelassen vnd darzu vff Jr bitt verwilget, mit dem landgericht ün Thurgow stillzestanbiß zu vsgendem Mayen, diewil doch sust jetz im heiligen Zit vnd in disen löiffen das wenig gebrucht wurde,ouch vß etlichen Vrsachen der Statt Costenz halb, als jeder bott weißd zu sagen. Vnd die obgeschribenenArtikel, antreffent die Eynung vnd ewige ftüntschaft mit der k. M., sol jedermann heimbringen vnd mitVernunft ermessen, was eren, nutzes, frid vnd ruw zu ewigein bestand fryheit vnd Harkomen vnser Eydt-gnoschast daran erwachsen möchte vnd wie sicher vnser wesen stunde, wo wir mit dem heiligen Rich vndtütscher Nation in friden sind, vnd darum wider zu tagen komen vff den Sonntag Nissriom-äig, äoiuiwi(3. Mai) in der Statt Zürich nachts an der Herberg ze für. Vnd als sust vil vnd mancherlei) artikelbeydersit von sundrigen Personen vnd fachen wegen anbracht vnd von einem teil dem andern fürgehaltensind, weißd jeder bott, wie darumb früntlich antwort geben vnd zugesagt ist, was zu volstrekung vnd handt-habung des fridens diene, fölichs allenthalb zu sürdern." «K. Als Gesandter des Königs von Frankreichist auf diesem Tag der Erzbischof von Sens erschienen, vorher ist schon der Bälli von Dijon gekommen, umHülfe und Zuzug der Unfern kraft der Vereinung zu fordern. Der Mehrtheil der Boten hatte Befehl zuantworten, sofern der König uns Eidgenossen halte, was er uns laut der Vereinung schuldig sei, namentlichdie 20,000 Rhein. Gl. des vergangenen Kriegs wegen bezahle, so wollen wir die Vereinung an ihm michhalten. Insbesondere wurde aber gleich anfangs mit dem Bälli geredet, daß er keine Hauptleute bestelle,noch Jemanden der Unfern annehme, bis wir missen, wie sich der König gegen uns halten wolle. Nichts,destominder sind die Hauptleute bestellt, Sold und Geld ist ausgegeben und die Unsrigen sind weggeführt worden.„Vnd als demnach mit dem bischoff von Sans Red gehept ist von der xx'° Guldin, ouch der Capiteln wegen,deßglich das der küng vns Eidtgnossen, so wir Im helffen das Herzogthum Meiland wider erobern, zuvnsern Händen werden lassen die Schloß vnd Herrschaften Bellitz, Lowerz vnd Lucarn vff das gnedig vertröstenvnd fürhalten durch den küng selbs, ouch den gemelten Bischofs vor mermalens beschehen, deßglich die Pensionder 500 Ducaten jedem ort jerlich zegeben, weißd jeder bott, was vns in antwurt begegnet ist mit widerredper obberürten artikel, also das er gemeint het, der küng sye vns die xx" Guldin nit schuldig, habe vnsauch vor kein Zusagen getan der capiteln vnd andrer fachen halb, mit vil vnd mancherley Meinung, als dasab disem tag in alle Ort geschriben vnd den b'otten wissend; demnach aber trefflich mit demselben Bischoffgeredt vnd sovil angezöigt, das er siner warten zem teil abgestanden vnd zuletzt verlassen, das er dem küngfürderlich schriben vnd vns antwurt erlangen solle der nachgeschribnen artikeln halb:" 1. Der 20,000 Gl.wegen; 2. daß er die Capitel des Herzogthums Mailand aufrichte, um die Zollfreiheit und Anderes, auchdie 500 Ducaten Pension jedem Ort, wie Herr Ludwig Sforza sich vormals gegen einige Orte verschriebenhat; 3. daß wenn die Eidgenossen dem König das Herzogthum Mailand erobern helfen, er ihnen Bellenz,Lowerz und Luggarus übergebe, „dann wo es vorher beschehen, so were die landschaft nit also widerumbabgevallen." Diese Artikel hat der Erzbischof schriftlich zu erhalten begehrt, und sich anerboten, dem Königunsere Begehren eilends mitzutheilen in Hoffnung, es werde darauf gnädige Antwort erfolgen, doch mitBegehr, daß wir dein König nichtsdestominder zuziehen und unverzüglich Antwort geben wollen. „DaruffIm antwurt geben ist, sobald wir vor gewüsser vnd sicher gemacht werden vmb bezallung der xx"' Gulden,so wellen wir Im mit der hilff ouch wie sich gepürt begegnen, in Hoffnung, der küng werde sich dann derandern Artikel halb gnediglich mit vns vertragen." i. lieber den auf dein letzten Tage aufgestellten Entwurfeiner Verordnung gegen Pensionen und Kriegsläufe hatten die Boten ungleichen Befehl, daher wurde beschlossen.