Febniar 1500.
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Schirmgeld geben und er dazu den Eidgenossen den dritten Theil der Bußen in den kleinen Gerichtenüberlassen. Auf den nächsten Tag soll man antworten; inzwischen soll der Vogt im Nheinthal versuchen,ob nicht der halbe Theil der Bußen erhältlich wäre. Alan bestätigt den auf letztem Tag zu Zürichgefaßten Beschluß, daß die Hauptleute und Knechte, welche im Zusatz zu Rheineck den Wein daselbst aus-getrunken, denselben bezahlen sollen. Jedes Ort soll die betreffenden Hauptleute auf den nächsten Tag nachZürich weisen, wohin auch der Vogt von Rheineck kommen wird. Alle Theile solleil ihre Rödel und Berech-nungen mitbringen. T. Der Vogt von Nheineck bringt an, es widersetzen sich einige von Feldkirch undanderswoher, die Güter im Rheinthal haben, an Steuern und Reisekosten beizutragen. Beschluß: wo dieBriefe nicht auf Freiheit von Steuer und Reisekosten lauten, soll die Steuer bezogen und sollen die Güterdarum angegriffen werden. «. Der Bote von Uri soll abermals ernstlich heimbringen, daß die Rosse undKarren, die durch etliche von Uri im Frieden oder Stillstand einigen von Constanz weggenommen wordensind, bezahlt werden, wie das schon früher auf Tagen von den Eidgenossen beschlossen ist. v. Dein Laudvogtim Thurgau wird neuerdings empfohlen, Nachforschung zu halten, wer von den Unfern im Schwaderlochdem Fatzmaun von Tägerweilen seinen Wen: und andere Habe entwendet habe. Findet er die Thäter imThurgau, so soll er sie zur Entschädigung anhalten. Aber auch in den Orten soll nach ihnen Nachforschunggehalten werden, Dietrich Fröwler ist aus der Freiung zu Chur entwichen und in die Freiung zuPfäfers gekommen; nun werden seine Tröster angelangt. Darauf ist beschlösse!?, der Fröwler soll sichernWandel ii? der Eidgenossenschaft haben, da er sich anerbietet, vor den Eidgenossen gegen JedermannRecht zu nehmen. Dagegen soll er das Gebiet der Eidgenossen nicht ohne uusern Willen verlassen.Denen von Chur und Bünden wird geschrieben, sie sollen die Sache gegei? den Fröwler und seine Trösteranstehen lassen bis auf St. Martinstag, dann werde mau eine Botschaft zu ihnen schicken und mit ihnenüber die Sache reden lassen, x. „Jeder pott weih zu sagen, wie der Bischof zu Sitten vuder andern?vns hett geschriben, dz wir zu keinen vngnaden vassen wellen, ob er fillicht mit siuer landschaft Herzog LudwigSforzia in? krieglichen Handel wider den küng von frankrich bistand tun wurd. Dann sy syen von? Herzogenersucht. Inen paß durch Jr landschaft zu geben. So sy derselb Herzog in so guter frttntschaft vnd nachpurschaftvorher mit Inen gewesen, dz Inen endrung der Herschaft leid vnd schwer sig vnd denselben Herzoge»? baszu uachpuren erlidei? möchten, dann die iezigen, die mit Hoffart vnd Hochmut beladen sigen. Mög dann sü?arbeit fruchtbar sin, welle er mit dem Herzogen handeln vnd arbeiten, damit vns vom Herzogen beschech allesdz nnz vnd friden bringen mög. Das sol jeder pot treffeulich heimbringen vnd daruff vff dei? nechsten tagantwurten. Dem bischof von Sitten ist ouch geschriben, die fach welle vns ebei? schwer sin, nachdem »virmit dem küng in Pflicht vnd einung sind, vnd darum werdint wir sölichs heimbringen vnd Im ab deinnechsten Tag Zürich antwurten, mit pitt, dz er daran sig, dz biz dar mit gehandelt, ouch mit durchzugsniemand gestattet vnd ii? der fach still gestanden »verde." Die letzte,? Hauptleute in? Schwaderlochhaben nach geschlossenen? Friedei? beim Abzug dei? Cunz Mo,? ab den? Ortenberg um 100 Gulden, die erHausen Thüring von Constanz schuldig gewesen, quittirt, dafür 50 Gulden von ihm empfangen und ihn? einenBrief unter Vogt Muheims Siegel ausgestellt, als ob die Bezahlung schon auf Laurentii, vor abgeschlossenen?Frieden, erfolgt wäre. Das Geld haben empfangen Cunz Moser voi? Lucern, Vogt Muhein? von Uri, derHauptman voi? Schwyz und Oswald von Rotz. Man soll mit allen reden, daß sie das Geld den? armenMann zurückgeben oder auf den nächsten Tag zur Verantwortung kommen. Die Theilung der erobertenBüchsei? und die Abrechnung über die Kriegskosten, welche auf diesein Tag hätten vorgenommen werden
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