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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1500.

vnd Soloturn. Zum andern, dz der Statt Costenz dz lantgericht fry wider zu Iren Händen gelasen vndbewenndt werde mit dem vnderscheid, so dz beslossen wirt, das dann vom vntertedinger vnd den parthygenin geheimbd besigelt abscheid vffgericht vnd die behalten vnd gelegt werden bis die Statt Costenz vomswebischen pund Jrs erlittenen Costens, ouch des Pfandschillings, so Inen vff dz lantgericht geslagen ist,bezalt sig worden. Vnd ob der Statt Costanz der Pfandschilling also bezalt wurd, dz dann st) dz geltbekartind zu Händen vns Eydgnossen zu einer ergetzlikeit vnd doch dz es nütz dest minder blip by denxx"> Gulden, so vns eidgnossen als für ein Pfandschilling vff dz rich geschlagen ist, also ob dz rich solichPfand mit den xx" Gulden lösde, dz dann sölich gelt vns eidgnossen belib vnd wir den von Costenz dauonbezalen inj"' Gulden, wie jeder pot dz witter ze sagen weißd vnd darüber vff dem nechsten Tag Zürrich zeantwurten. Vnd bsonders so ist gut vnd nott, dz sölichs allenthalb in geheymd blib." i. Der Bote von Freiburgsoll bewirken, daß dem Cunrad Meyer von Straßburg sein Hab und Gut, das er vor dem Krieg zu Freiburggehabt und das ihm genominen ist, ohne längern Verzug nach Laut des Abschieds von Zürich wieder erstattetwerde. It. Das Schatzgeld, welches vom Ammann von Vaduz uud seiuen Gesellen hinter den Vogt Hauservoll Glarus gekommen ist, aber von einigeil besondern Personeil von Zug angesprochen wird, soll auf dennächsteil Tag nach Zürich gebracht werden. Inzwischen soll man sich berathen, ob man solche Schatzgelderan geineiner Eidgenossen Kosten nehmen oder sie besondern Personen lassen wolle. I. Jeder Bote sollheimbringen, daß Albrecht zur Stral von Basel, der sich im vergangenen Kriege an den Eidgenossen wohlgehalteil und ihnen Speise und Wein nach Dornach zugeführt hat, Entschädigung für die bei dieser Gelegenheitihm vom Feiilde abgenommenen Pferde verlangt und sich deßhalb auf einen Beschluß beruft, wonach ihmjedes Ort 5 Gulden geben soll. »»». Derselbe Albrecht zur Stral bringt an, es haben ihm derer vonBeril und Solothurn und vielleicht auch anderer Orte Knechte zu Hapchisseu (Habsheim) ein Haus verbrannt,13 Immen (Bienenstöcke) genommen, ferner bei 75 Schafenveretzt", ohne selbe zu bezahlen. Es wirdbeschlossen, diejenigen Orte, deren Knechte da gewesen, sollen diese anhalten, ihn zu entschädigen, i». DerselbeAlbrecht zur Stral soll dein Statthalter zu Rheinfelden empfohlen werden, damit er ihm wieder zu demSeiiügen verhelfe. «». Lucern soll den Herrn Heinrich Wygen, Caplan zu Merischwaud, vor seinen Rathberufenvnd den abstellen als er die pfrund zu Syns Kraft bäpstlicher graty hat allgefallen, dannwir eidgenosseil je nit meinent, dz es jeman zu gestatten. Vnd nütz dester minder sol ouch jegklicher pott dztreffenlich heimbringen, dz man sölichs zum bestell hinfür in aller vnser eidgnoschaft verkäme, dz sölichs niemandgestattet vnd gegeil denselben churtisanen mit so tapferm ernst gehandelt werd, damit wir des ansallensvertragen bliben." g». Heimbringen, ob man den Tröstern aus dem Walgau, die zu Luceru uud zu Glarus,liegen, abwechselnd auf einige Zeit heimzugehen erlauben wolle oder nicht, «Z. Der König von Frankreichhat seine Botschaft auf diesem Tag gehabt, mit Begehren, mir möchten verhindern, daß unsere Knechte gegenihn laufen, die bereits weggezogenen heilnrnahnen und die ungehorsamen strafen. Mail hat darauf geant-wortet, das Weglaufen unserer ungehorsamen Knechte thue uns leid, wir haben das Möglichste gethan, umsie zu wenden und werden für die Zukunft Sorge tragen, es zu verhindern. Dabei hat mall die französischenBoten ersticht, beim König zu bewirken, daß er uns die 20,000 Gulden bezahle, i . Ulrich von Namschwagbietet den Eidgenossen seine Nechtung an Blatteil um eine von unparteiischen Schätzern festzusetzende Summezum Kalif an, nämlich 16 Pfund Pfenning jährlicher Steuer, Fälle und Gelässe, die Eigenschaft der Bauern,seinen Theil am Fahr und den Hof am Blattenerberg. Wollen die Eidgenossen das nicht kaufen, so bitteter doch, die Bauernsame in der Eidgenosseil Schirm zu nehmen, sie wolle jährlich dafür 1 Pfund 5 ß.