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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1500.

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mechtig Herr Glandmus de Seyselo, des küngs großen rats, her Gotfrid Carli, des Parlements in Delsinat, herGranit Menfrede de Tornels, all hierin beruft vnd erbetten.

Ich Bartolome de Paganis, wilend Herrn Johannsen Sunn, keiserlicher Macht offner Notari der StattMeyland bi der Chumer Porten, sant Thomans chilspels, als gebetten, Hab das Instrument vffgcricht vnd geben."

Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede II. KiiS.

Ein besiegeltes Orginal dieser Verschreibung fehlt. Auch im Lucerner Abschied tl. 165 und bei den Frei-burger und Solothurner Abschieden findet sich dieselbe als abschriftliche Beilage zum Abschied vom 14. Novem-ber 1502.

T.

Lucern. 4 , 4. Februar (Dienstag nach Lichtmeß).

Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, v. Ii!. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ll. S7Z. Staatsarchiv Zürich:

Abschiedesammlung. IN. V!2. Archive Schwyz, Solothurn, Freiburg.

!». Der Pfalzgraf und Herzog Georg von Bayern haben auf diesem Tag schriftlich begehrt, daß vonallen Orten der Eidgenossenschaft Boten auf Mittwoch nach St. Veltins Tag (10. Februar) nächsthiu zu Zürichsein möchten; dahin wollen auch sie eine Botschaft senden mit Aufträgen, die uns nicht mißfällig sein werden.Darauf ist ihnen geschrieben, man wolle den angesetzten Tag leisten. S». Den Bünden in Churwalen istgeschrieben, sie sollen mit Ammann, Rechtsprechern und ganzer Gemeinde am Uebersaxen verschaffen, daßsie Herrn Gottfried von Limpurg seine ausstehenden Zinse und Ansprachen nach Laut seiner Briefe bezahlenoder auf obgenanntem Tag gegen ihn vor uns erscheinen, wo man dann beide Parteien anhören und handelnwolle, wie es sich gebührt. « . Unser Wille und Gefallen, wie jeder Bote zu sagen weiß, wäre, daß Solo-thurn auf unsere Bitte die Leichname der Herren von Witsch, Fürsteuberg und Castelwart ausliefern ließe,da doch deren Verwandtschaft sich erbiete, der Capelle dagegen 200 Gulden zu verehren und der römischeKönig seine Botschaft dieser Sache wegen jetzt zu Zürich gehabt hat. «S. Des römischen Königs Botschafthat vor unfern Eidgenossen von Zürich die Klage derer voll Constanz angebracht, daß sie mit Steuern aufihre Güter im Thurgau beschwert, an deren Besitz und Bewirthschaftung, sowie an ausstehenden Schuldenund deren Bezug mit geistlichem Gericht, zuwider dem abgeredeten Frieden, gehindert werden. Darauf istgeantwortet, man lasse es dießfalls bei dem schon früher der Stadt Constanz gegebenen Bescheide bleiben,v. Da einige aus dem Frickthal dem Träyer von Hitzkirch des vergangenen Krieges wegen mit Mord undBrand gedroht haben, so wird dem Laudvogt im Elsaß geschrieben, er möchte solche Drohungen- abstellen,kl. An Solothurn ist geschrieben, es möchte in aller Orte Namen seinen Vogt zu Dorneck mit dem PriesterKaltwetter, um ihm Rath und Beistand zu thun, auf den Tag zu Baden schicken. K-. Hans von Baldegghat wegen der 1000 Gulden Schatzgeld und wegen Schenkenberg die Eidgenossen nach Sage des Berichts mitoffenem besiegeltem Brief vor den Bischof von Basel zu Recht gefordert. Ihm wird geantwortet, man glaubeihm weder im Recht noch außerhalb Rechtes etwas schuldig zu sein. In Betreff der 1000 Gulden Schatzgeldheiße es iu dem von dem Untertädinger aufgerichteten Briefe, daß uns jene 1000 Gulden bezahlt werdensollen. Schenkenberg gehe uns nichts an; wolle er deßhakb Jemand zu Recht fordern, so soll er sich an unsreEidgenossen von Bern wenden. I».Heimbringen die mitelweg, so her Apt von sant Gallen achtet dienenwerdent zu einer ewigen bericht vnd puntniß mit der Statt Costentz: Des ersten, dz ein Statt von Costentzin puntniß vnd einung von vns Ehdgnossen angenomen werden in aller Gstalt wie die beid stett Friburg