4
Januar 1500.
von Mailand zu verhandeln, es sei um das Landgericht, die Brandschatzung im Walgau, die neue Anfechtungdes Schwendiners gegen die von Appenzell, Rudolf Möttcli's Schatzgeld uud dessen Nachlaß :c. Dahersollen der Stadtschreiber von Zürich und der Ammann Zunhöfen von Unterwalden im Namen gemeinerEidgenossen mit den Briefen zum König und zum Herzog von Mailand reiten und alle diese Sachen in'sReine bringen. Wenn allfällig ein Ort gegen diesen Beschluß Einwendungen zu machen hätte, so soll essolches innert acht Tagen nach Zürich schreiben. 55. Dem Herrn Galeazzo Visconti, dem Unterhändlerdes Friedens, welcher zu Chur sein soll, wird ebenfalls geschrieben, er möchte sich mit unfern Boten zumKönig begeben, um die Ausführung des Friedens zu befördern, tt. Bernardiu Morosin bittet im Namendes Galeazzo Visconti um Geleit für drei Edelleute, Diener des Herzogs von Mailand. Da man glaubt,es bezwecken dieselben, unsere Knechte aufzuwiegeln uud dem Herzog zuzuführen, so will man das Begehrenvorerst heimbringen und rathschlagen, was zu thuu sei. „Es ist angesehen vnd geordnet, das der
Landvogt im Thurgan das landgericht vffrichten vnd halten sol nach form der vffgezeichnoten artickel vndmit der Acht vnd mit andern dingen, wie von altem harkommen, diewyl es ein pfand vom Rych vnd vnsnit anders geben ist zu bruchen, dann wie die von Costenz das gehept haben. Vnd mag man vom landgerichtfür gemeiner EidgnosseiVbotten appelliren, vnd sol einer demnach vff der nechsten Versammlung vngeuarlichdamit für die Botten kommen vnd sinem widerteil dagegen verkünden. Vnd welicher also appellirt, der soleinen Guldin mit der Appellation, vor vnd ee darüber gesprochen wirt, darlegen, vnd wo sich erftndt, das ervbel geappellirt hat, so sol er dein widerteil zimlichen kosten, darin er von sölicher Appellation kumpt,abtragen", vv. Auf nächstem Tag soll man Antwort geben in Betreff der Rechnung des Landvogts undseiner Kosten, seines und des Landammanns Soldes, des Siegels, Siegelgeldes :c., ebenso was man denBoten, die der Büchsen wegen umhergeritten sind, geben wolle. H» »v „Heimpringen, als die pundtbrieff„zwischen vns Eidgnossen an einem vnd denen von Curwal dem andern Teil vffgericht vnd vor einein Jar„durch vns Eidgnossen besigelt, noch also hinder dem Stattschriber Zürich liggen, das die von Churwal nit„besigclt haben, dam? allein die Statt Chur, wiewol dieselben brieff Inen vormals hinuff geschickt, ouch Jr„botten zu Tagen darumb ersucht sind; deßglich hat der Statt Zürich botschaft söliches da oben au sp bracht„vnd wirt doch voi? Inen vffgezogen." xx. Die VI Orte, die Kaflvögte zu Muri siud, sollen ihre Boten aufSonntag nach Pauli Bekehrung (20. Januar) dahin zur Nechnungsabnahme senden. 5^. Jedes Ort solldie Seinen vom Neislaufen zu irgend einer Partei abhalte??. Auf diesem Tag sollten die gemeinen
Kosten verrechnet werden. Obschon nicht alle Orte in Bereitschaft waren, wurde?? dennoch von den andernihre Kosten eingegeben, als von: Zürich 5425 Pfund II ß. 4 D., Bern 4000 Pfund 11 ß. 4 D., Lucern1579 Pfund 10 ß., mehr 6 Gl., Schwpz 306 Gl., Unterwalden 59 Gl., Glarus 140 Gl. 30 ß.,Freiburg 852 Gl. 5 ß., Solothuru 778 Gl. 3 Ort, Schaffhausen 360 Gl. 21 Kreuzer. Aufnächsten? Tag will man hierüber beschließe?? und inzwischen noch die Eingaben der ander?? Orte abwarten.»»»T»,. Heimbringen, daß Zürich Antwort begehre auf sein Gesuch, ihn? nach voriger Zusage die in? Schwaderlocheroberte?? Geschütze ai? seiuen für andere Orte daselbst erlittenen Schaden zu überlasse??. Die eroberten
Büchsen sollte?? auf diesen? Tag getheilt werden, allein es wurde eingewendet, daß das Verzeichniß nichtvollständig sei und viele Büchsen noch da und dort liege??, welche ii? demselben fehle??. Jedes Ort soll also,was ihm bereits geworden und noch nicht aufgeschrieben ist, anzeigen und in die Theilung lege??, damit aufnächstem Tag dieselbe vorgenommen werden kann. Mai? soll sich auch erkundige??, wo die Hackenbüchsenhingekommen seien. <«<-. Der nächste Tag wird gesetzt nach Zürich auf Montag nach Lichtmeß (3. Februar).