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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1500.

meister Merz von St. Gallen klagt, daß ungeachtet auf Tagen ergangener Beschlüsse das im Krieg von ihmbezogene Pulver und Zeug nicht bezahlt werde. In Bestätigung des frühern Beschlusses wird erkannt, jedesOrt soll bezahlen, was es genommen, und solches dann au die gemeine Rechnung bringen. »»». Die Leutevon Steckborn, Bernang, Ermatingen und Mannenbach sollen den: Abt und Gotteshaus in der Reichenauschwören und thun wie von Alterher und wie es zufolge des Friedens billig ist, doch bittet man den Abt,er möchte ihnen ungefähr ein Jahr lang erlassen, die Richter an das Pfalzgericht zu geben. ». Die Leuteim Thurgau, die dem Bischof von Constanz angehören, sollen das Landgeschrei wie andere schwören. Dievon Tannegg sollen ihm das Korn bezahlen, wie schon beschlossen worden, «s» Bestätigung des zu Frauen-feld verabschiedetem Beschlusses, daß die Gotteshäuser und Edelleute im Thurgau nicht von der Bauernsamein ihre Steuer oder Reisekosten angelegt werden, sondern den Eidgenossen steuern und reisen sollen. Da derneue und der alte Landvogt nun diese Steuer angelegt, soll der Ertrag derselben uns Eidgenossen an unsereKosten gelangen. Az. Zwischen der Stadt Dießenhofen und den Frauen des Gotteshauses daselbst wirderkannt, letztere seien nicht schuldig, der erstern ihr Land zu der Stadt Weiher zu geben, wenn sie es nichtfreiwillig thun wollen, gg. Die drei Dörfer Schlatt, Schlattingen und Basadingen werden verfällt, denenvon Dießenhofen die ihnen auferlegten 100 Gulden Steuer zu geben. K«. Der Vogt zu Werdenbergsoll, wie schon auf dem Tag zu Lucern beschlossen worden ist, die Leistung zu Triefen der Gefangenen halbabstellein Der Vogt zu Baden soll dem Büchsenmeister, der auf Küssenberg war, zwölf Gulden für seinenSold geben. Dem Stoffel Suter, Hauptmann des obern Lagers vor Constanz, sollen für seine getreuen undredlichen Dienste 20 Gulden gegeben werden und dein Oswald von Rotz ebensoviel, i». Die Hauptleuteim Schwaderloch, welche sich selbst und auch den Weibeln, Wachtmeistern und Andern etwas Geld zuerkanntund selbes bereits vertheilt haben, sollen angewiesen werden, dieses Geld zurückzuerstatten. Aus demselbensoll der Landvogt die 10 Gulden berichtigen, welche die Hauptleute und Andere noch für Zehrung schuldenund die man Bertschi Seiler auszurichten angewiesen hat. v. Der Bischof von Chur erzählt persönlich,mit was für Unfällen und Widerwärtigkeiten er vertrieben worden und ins Elend gekommen sei. Darüberwill man auf nächstem Tag antworten. . Auf abermaliges Begehren von Decan und Capitel zuConstanz, man möchte ihnen ihre Zinsen und Zehnten aushinfolgen lassen, wird erkannt, es verbleibe beidem Bericht, wonach sie und Andere zu den: Ihrigen kommen sollen, nach der Erläuterung, die auf dem erstenTag zu Zürich gegeben und dann zu Frauenfeld ausgekündet worden ist. Was den dießjährigen Zehnten zuMärstetten betreffe, welchen Groß-Ulrich, der Wirth zu Weinfelden, gekauft hat, so mögen sie in den Kaufeinstehen, sollen dann aber den Wirth für seine Kosten entschädigen, x. Heimbringen das Anerbieten desAbts von St. Gallen, den sieben Orten die hohen Gerichte zu Blatten zu überlassen, unter der Bedingung,daß ihm und seinem Gotteshaus der achte Theil daran bleibe und daß Blatten in keine andere Herrschafteinverleibt werde. Jeder Bote weiß auch, was die Botschaft des Abts von St. Gallen in Betreff der StadtConstanz vorgebracht hat. Dem Claus Müge von Straßburg soll das Tuch, welches ihm im Kriegeabgenommen und auf der Jahrrechnung zu Baden vertheilt worden ist, dein Friedensvertrag gemäß ersetztwerden. Jeder Bote soll die Sache in diesem Sinn an seine Obern bringen. Zwischen denen in derHerrschaft Freudenberg und den Lochern wird ein Steuerstreit entschieden. I»I«.Heimbringen das früntlichschriben, so der vstriben Herzog von Mailand vff disen Tag gethan hat, mit anzöigung, das er mit hilf desheiligen Richs vnd der loblichen Eydguossenschaft verhoffe, sin Herzogthumb wider zu erobern, so doch Imsin Nechtbieten int Hab mögen helfen, vnd das er deßhalb sin Botschaft zu vns vertigen welle." «v. Die