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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Im Vergleich zu der großartigen Machtentfaltung nach Außen bieten die inncrn Zuständeder Eidgenossenschaft in dieser Periode ein merkwürdiges Bild der Zerfahrenheit, das nach denBegriffen der gegenwärtigen Zeit fast ein anarchisches genannt werden müßte. Innere Unruhen,Auflehnung gegen die Obrigkeiten, eigenmächtiges Gebühren der Neisläuser geben häufigen Anlaßzu Tagsatzungsverhandlungen, in denen sich die Schwäche der Negiernngsgewalt im Innern leb-haft abspiegelt. Die alten Verkommnisse, Sempacherbrief, Pfaffenbrief, Stanzerverkommniß :c.scheinen ein todter Buchstabe zu sein; man verhandelt vielfach über neue, die im Grunde nurdie gleichen Grundsätze wiederholen; das Verkommniß von Baden gegen Pensionen, Kriegslaufe,Herrcndienste, im Anfang dieses Zeitranms geschlossen, erscheint immer wieder in Frage gestellt undkommt zu keiner durchgreifenden Vollziehung. Die erste gemeinsame, energische Repression gegenunerlaubte Kriegsläufe tritt am Ende unseres Zeitranms bei dem württembergischen Zuge hervor.

Aber auch die Verhältnisse der Orte zu einander sind weit entfernt, ein Bild der Eintrachtund des Zusammenwirkens darzustellen. Abgesehen von dem Einfluß der Diplomatie, welche inden Räthen Parteigänger zu gewinnen trachtete und neue wechselnde Parteigrnppirungen unterden Orten hervorrief, treten anch die alten Gegensätze der Städte und Länder oft scharf hervor;die Eifersucht der letztern gegen die nenern Bnndesglieder erscheint vielfach in den Verhandlungenüber die Stellung von Freiburg und Solothnrn in der Tagsatzung und bei der Beschwörung derBünde. Das Bundesverhältniß von Bern, Freiburg und Solothnrn mit Savopen einerseits,den Wallisern und den drei Waldstätten anderseits führte im Anfang unseres Zeitraums zu nichtminderm Zwiespalt, als das Burgrecht des Herzogs Ulrich von Württemberg mit Lueern undSolothnrn am Ende desselben. Ueber den Frieden von Genf und das demselben angehängteBündniß mit Frankreich gingen die Orte sogar in völlig getrennte Parteigruppen ans einander,welche besondere Tagsatzungen hielten; ein völliger Bruch schien so nahe zu liegen wie vor demStanzerverkommniß. Auch die gemeinen Herrschaften boten Anlaß zu Streitigkeiten von ernster Be-deutung. Bern, Freiburg und Solothnrn ertrugen ungern den Ausschluß von der Landvogtei imThurgau; die Beherrschung der zeitweilig besetzten Grafschaft Neuenburg wurde gegenüber den verburg-rechteten vier Städten von allen Orten in Anspruch genommen und behauptet; über Domo und Eschen-thal erhob sich zwischen Uri und Schwyz bitterer Streit; Luino wurde gegenüber einem Mehrheits-beschlüsse von einzelnen Orten behauptet, die Mitbeherrschung von Lauis und Luggarus den Ortenin Frage gestellt, welche den Frieden von Genf angenommen und ihre Zuzügcr zurückgezogen hatten.

Alle diese iunern Differenzen mochten wohl den Aufschwung der auswärtigen Politik hem-men, aber sie verhinderten nicht die innere Consolidirung der Eidgenossenschaft. Ihr Kreis ver-vollständigte sich durch die Aufnahme Appenzells als dreizehntes Ort; Mühlhausen und Nothweiltraten in die Reihe der Zugewandten; von den Eroberungen der italienischen Kriege verbliebenBellenz, Lauis, Luggarus, Mainthal, Mendrisio als dauernder Zuwachs zu den gemeinen Herr-schaften, während Domo und Eschenthal und Anderes wieder verloren gingen.