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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
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Vorwort

Die zweite Abtheilung des dritten Bandes der altern eidgenössischen Abschiede umsaßt dieJahre 15001520, die bewegteste, an allseitigem geschichtlichem Interesse reichste Periode deralten Eidgenossenschaft.

Die Vollziehung des Friedens von Basel, die Regnlirung der Verhältnisse des dadurchgewonnenen Landgerichts im Thurgau, die Erledigung zahlreicher aus dem Schwabenkriege her-rührender Reclamationen, Rechnungsanstände und Auseinandersetzungen mancher Art erfüllen diezahlreichen eidgenössischen Tage der ersten Jahre dieses Zeitraums mit einer Menge von Detail-verhandlungen.

Daneben erweitert sich der Kreis der Eidgenossenschaft durch die Aufnahme von Basel undSchaffhausen und gleichzeitig gedeihen die Unterhandlungen mit Constanz über den Beitritt dieserStadt zum Bunde fast bis auf den Punkt des Abschlusses, um dann wieder zu zerfallen.

Die auswärtigen Beziehungen dehnen sich nach der Seite von Deutschland und Italien ingleichem Maße aus, wie sie gegenüber Frankreich erkalten. Die Besitznahme von Bellenz unddie Verbindung mit Julius I I . entfernen die Eidgenossenschast von der französischen Allianz undverwickeln sie in die italienischen Händel. Daraus geht die für die schweizerischen Waffen soglänzende Epoche der italienischen Kriege hervor, während welcher auch die diplomatischen Bezie-hungen zum Ausland eine weite Ausdehnung gewinnen. Neben dem Papste, dem Kaiser, denReichsfürsten, den Königen von Frankreich, sehen wir Venedig nnd Savopen, die kleinern italieni-schen Fürsten nnd Städte, endlich auch Spanien und England mit den Eidgenossen in steter Be-ziehung durch Gesandtschaften und Korrespondenz. In allen Coalitionen wird aus das kriegs-mächtige Volk der Schweizer Bedacht genommen.

Die Niederlage von Marignano im Verein mit der unablässigen Thätigkeit der französischenDiplomatie bewirkt nach langem innerm Zwiespalt den Abschluß des ewigen Friedens mit Frankreichund eine grundsätzliche Veränderung in der politischen Stellung der Eidgenossenschaft, die sich jedocherst mit der außer unserem Zeitraum liegenden Vereinung mit Frankreich von 1521 vollzog,worüber nur die einleitenden Verhandlungen noch in diesen Band fallen. Datirt sich von diesemBündnisse an die vollständige Entfremdung der Eidgenossen vom deutschen Reiche, so tritt unsdagegen in diesem Bande noch überall das Bewußtsein der Zugehörigkeit zum deutschen Reicheund zur deutschen Nation sehr lebhaft entgegen, am entschiedensten in der officiellen Parteinahmeder Eidgenossen für die Kaiserwahl Carls des Fünften.