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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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November 1485.

25«>.

Zur» ch.

li. November (an Sant Lynharts Tag).

Zcllwegcr, Appenzeller Urkunden Nr llVll.

Die Räthe von Städten und Ländcril gemeiner Eidgenossenschaft entscheiden in einem Streit zwisäst»Herzog Sigmund von Oesterreich und Ammann, Rathen und Landlcutcn zu Appenzell über die Verhält-nisse der Appenzeller zur Gerichtsbarkeit des Landgerichts in Rankwil.

251.

Einsiedeln.

13. November (Sonntag nach St. Martinstag).

Staatsarchiv Zürich! Tschudische Sammlung.

l». Einige Boten hatten Auftrag, an Venedig zu schreiben, um für die Eidgenossen und ihre Z»lst'wandten im vcnetianischen Gebiet sichere Wohnung und sicheres Geleit für den Handel zu verlange»'Da aber die Venediger darauf nicht eintreten wollen, ehe sie selbst im Gebiet der Eidgenossen gesich^seien und zudem nicht alle Boten Gewalt hatten, in der Sache zu handeln, so soll man auf nächste»Tag darüber Antwort geben. Bern, Freiburg und Solothurn werden insbesondere ersucht, hierin genieiwsame Sache mit den übrigen Orten zu machen, zumal die Kosten nicht groß seien und für jedesungefähr auf einen Gulden kommeil würden. I». Der Tausch und Wechsel des Kaplans zu Tins »»'seine Pfründe wird bewilligt, sofern auch die Unterthanen zu Tins ihm das bewilligen, e. Glarus st^beim Landvogt im Thurgan über Ucbnng und Gebrauch des dortigeil Landgerichts bezüglich des Anbringtund Begehrens der Stadt Constanz erkundigen und auf dem nächsten Tag berichten. «R. Zürich und SckM!sollen in gemeiner Eidgenossen Namen ihre Boten zum schwäbischeil Bund schicken, um sich hinsichtlichWerbung zu erkundigen, die unsere Eidgenossen von St. Gallen und Appenzell dort gcthan haben solle»-Die Boten von Zürich sollen ihre Herren bitten,sich des nit ze widern". Auf Freitag zu Nacht »»^'St. Catharinciltag solleil die Boten zu Zürich sein. v. Zwischen den fünf Orten und denen von SchwPlind Glarus haben die Zugesetzten einen andern Rcchttag gemacht auf Sonntag zu Nacht nach HilstsLieben Frauen Tag zur Lichtmeß nächsthin (5. Februar 1486) wieder zu Einsiedel« zu sein und Montagsdaraus die Sache vorzunehmen, wobei dann jede Partei mit ihrer Kundschaft erscheinen soll. WollenParteien in der Zwischenzeit Kundschaften aufnehmen, so mag das geschehen, doch soll es jcweilcnGegenpartei verkündet werden. Ans den gesetzten Tag soll man zu Einsiedeln endliche Antwort gebe»'ob man den Zugesetztengütlicher täding verwilligcn vnd vertruwen welle". 1. Nächsteil Sonntag ^Nacht sollen Luccrn, Schwhz und Glarus ihre Boten zu Zürich haben und Tags darauf sammt dc»Boteil von Zürich mit dem Abt von St. Gallen sich zu unterreden, wie die Vll Orte mit ihm ein Billssund Landrccht eingehen wollen, und wie der Abt sich gegeil uns (die IV Orte?) verschreiben sollBetreff der Gottcshauslcnte, ferner daß uns die Hälfte aller Bußen lim Frevel und die Mannschaft dic»c»soll. Desgleichen wie wir fünf Orte uns gegen Schwhz lind GlaruS verschreiben sollen, daß das BMssund Landrccht des Abts von St. Gallen ihnen an ihrem Landrccht in der Grafschaft Toggenburg kei»c"