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December 1548.
sei. So gerne sie diesen in allen möglichen Dingen zu willfahren geneigt seien, so habe man doch beschlossen,bei der früher gestellten Antwort, wie sie nach dem Zürcher Abschied zu Ehren und Gefallen der drei Städteverbessert worden ist, zu verbleiben, aus Gründen, die den Boten bereits angezeigt worden seien, und weilnun seit dem ersten Beschlüsse fast ein Monat verflossen sei: während dieser Zeit sei nämlich der benannteBeschluß („dann es nit heling gsin") bekannt geworden und ohne Zweifel auch den VII Orten zur Kenntinßgelangt; eine Aenderung würde nun sowohl der Stadt Basel zum Nachtheil gereichen, als auch den dreiStädten großen Unwillen Seitens der VII Orte bereiten, wenn es hieße, sie Hütten Basel abwendig gemacht(Wiederholung früherer Gründe). Die Antwort der drei Orte wegen des Rechtgebens könne ihnen auchdeßwegen nicht gefallen, weil sie besage, wenn mau Bünde, Landfrieden und Abschiede einander hielte, wäremau des (dieses) Ersuchens überhoben gewesen; dieses könnte so ausgelegt werden, als wollte man denVII Orten vorwerfen, sie hätten die Bünde u. s. w. nicht gehalten, was neuen Unwillen erregen würde.Man möge diesen Bescheid nicht ungut ausnehmen; Basel sei weit davon entfernt, sich in Sachen der Religio»von den drei Städten zu trennen; es sei endlich seine dringendste Bitte, daß diese sich wenn möglich mit dervon Basel beschlosseneu Antwort gleichförmig inachen. Nachdem dieser Beschluß den Botschaften der dreiOrte durch die Gesandten von Basel angezeigt worden, verdanken sie das bereitwillige Gehör, welches kleinemed große Näthe ihnen geschenkt hätten und versichern, daß sie diesen Bescheid nicht unwillig aufnehmen-Damit sie aber ihre Obern genau berichten können, bitten sie, ihnen die betreffende Antwort, wie sie in derFolge verbessert worden sei, nebst den Gründen, warum man von derselben nicht abgehen könne, in de»Abschied zu geben. Ferner möchte man die Uebersendnng dieser Antwort noch etwa vierzehn Tage oder dreiWochen verzögern, damit die Gesandten inzwischen ihre Herren berichten und diese sich entschließen können,ob sie der Antwort derer von Basel zufallen wollen, oder ob ihnen besser gefalle, daß jedes Ort eine besondereAntwort ertheile. Was diesfalls beschlossen werde, soll innert der benannten Zeit denen von Basel berichtetwerden. Im Falle die Antworten getrennt gegeben werden, sollte dann in der Vorrede jeder Missive bemerktwerden, daß die vier Städte zweimal zu Tagen bei einander gewesen seien und sich vereinbart haben, essolle jedes Ort seine Antwort besonders erlassen, damit man nicht meine, sie seien uneinig geworden, tvüdenn auch im Grunde ihre Antworten gleich, aber je nach den Verhältnissen jedes Orts mit verschiedene»Worten ausgedrückt seien. Diesen Begehren entsprechen die von Basel und wollen mit dem Absenden ihrerAntwort noch die nächsten vierzehn Tage zuwarten. Daneben wird verabredet, es sei besser, wenn jedes Ortseine Antwort, so gleichförmig als möglich, schriftlich erlasse, als daß man eine Botschaft abordne; dann mo^'man zuwarten, was die VII Orte hierauf vornehmen. I». Die Boten von Bern eröffnen, in dein Abschi^von Zürich sei in Betreff ihres neugewonnenen Landes etivas „gefehlt". Da aber mancherlei Reden gehe»/wie die von Bern mit der Einnahme dieses Landes nicht wohl gethan hätten, so bitten sie die drei OrtOden Vertrag von St. Julien, das Urtheil von Peterlingen und den ihnen seiner Zeit mitgetheilten Absagebriefzur Hand zu nehmen, und wo immer bei ihnen solche Reden vorkommen sollten, die von Bern zum Beste» ^verantworten. Die Boteil der drei Orte versprechen, sie wollen die angeführten Briefe abschreiben lassen u»dprüfeil und wenn sie dieser Sache wegen von denen von Bern, es sei zu genieitlen Tagen oder sollst, weite»angesucht werden, gebührende Antwort geben, auch wo sonst dieser Sache gedacht werde, sie freundlich »>^zum Besteil verantworten, v. Wenn wegen des Interims jemand etwas begegnete, so soll den übrige»religionsverwandten Orteil Mittheilung gemacht werden, damit man sich desto besser zu verhalten wisse-Unterzeichnet: Heinrich Nljhincr, Stadtschreiber zu Basel.