Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
1073
Einzelbild herunterladen
 

Dccembcr 1548. 1073

Die Namen der Gesandten ab dein Unischlag dcS Basler Abschieds, Notiz von Stadtschrcibcr Ryhincr ;der Berner auch in dortiger Instruction, St. Bern: Jnstrnctionsbnch v, k. 451.

Zu ». Die von Basel projectirte und nach der Hand theilweise geänderte Antwort an die VII Orterecavitulirt iin Eingang die am 27. Octobcr von der Gesandtschaft der VII Orte vorgetragenen drei Begehrenund fährt dann fort: sDa diese Fragen Zürich, Bern und Schaffhausen wie Basel beschlagen, so habe mansich zwei Mal, ein Mal zu Zürich und ein Mal zu Basel, mitsammen hierüber besprochen und einhelligbefunden, wie der Vortrag der (VII) Orte an jede der genannten Städte insbesondere erging, so möge auchjede gesondert für sich antworten.) Basel habe nun das gestellte Begehren in guten Treuen und mit Wohl-gefallen anfgcnommcn und sei nicht minder (als die VII Orte) bestrebt, die Wohlfahrt gemeiner Eidgenossen-schaft zn betrachten. Was nun insbesondere 1. das Gerede wegen des Geldes vom Kaiser anbetreffe, sohabe man diesen, keinen Glanben geschenkt, weil man die Eidgenossen aller Orte für zu ehrbar halte, alsdaß man ihnen solches zutrauen könnte. Schmachredcn werde man bestrafen und abstellen; daß solche aufCanzeln gebraucht worden wären, sei nicht bekannt; wohl komme den Prädicanten zu, Laster und Verirrnngenzu strafen, dabei aber bedienen sie sich allgemeiner Ausdrücke. Umgekehrt vernehme man täglich, wie diePriester der (katholischen) Orte die Religion der Evangelischen schelten; man lasse sich aber hiedurch nicht znUnwillen hinreißen, sondern man nehme an, die betreffenden Orte werden diesfalls das Gebührende vorkehren.2. Das Concil belangend wolle man dein Erbieten, welches in der vor vierzehn Jahren im Druck erschienenenConfcssion enthalten sei (Wiederholung des bezüglichen Votums) stattthnn. Wenn dann durch die GnadeGottes zur Erfindung göttlicher Wahrheit ein allgemeines freies christliches Concil gehalten werde, werdeman das, was von demselben durch die Anleitung des heiligen Geistes mit biblischer Schrift christlich beschlossenund erkennt wird, annehmen und von der heiligen Kirche Christi sich nicht söndern. Inzwischen werde manvermöge des Landfriedens bei dem jetzigen Glauben verbleiben. 3. Ucber das Geben und Nehmen von Rechthabe sich bisher über die von Basel nieinand zu beschweren gehabt; auf besonderes Befragen aber gebeman die Antwort: Das ewige Bündnis; mit den Eidgenossen, Erbeinnng und Verständnisse mit Fürsten undHerren schreiben vor, wie man Recht geben und nehmen solle; dabei vermöge die unlängst bestätigte goldeneBulle derer von Basel, daß Wer gegen Basel Ansprachen habe, das Recht vor dem Schultheiß und denGerichten von Basel und sonst nirgends suche» soll. Allen diesen Vorschriften wollen die von Basel getreulich"nachkommen. Die von Basel bitten nun um eine schriftliche Anzeige, Wer »ach diesem ehrlichen Erbieten,uin was immer es wäre, sie ersuchen, drängen, an Land und Leuten, Freiheiten und Herkommen zu ver-gewaltigen sich unterstehen würde, w. Datum 22. November 1548, unterzeichnet von Theodor Brand,Bürgermeister, und klein und großem Rath, die man nennt die Sechs der Stadt Basel.

St. A. Zürich: A. ReligionSsachcn. St. A. Bern: Mgem. eidg. Abschiede NN, S. 007, und K. A. Schasshausen: Abschiede.

Der in Parenthese enthaltene Satz ist auf einem abgesonderten Zeddcl als spätere Ergänzung dein übrigenText beigefügt, daher der scheinbare Anachronismus dieses Satzes mit dein Datum des Briefs.

Wir fügen auszüglich noch folgende Missiven an:

1) 1548 19. Dccember. Zürich an Bern. Von seinem Gesandten, Bernhard von Cham, und ausdem betreffenden Abschied habe Zürich von der zu Basel gepflogenen Verhandlung Kenntnis; erhalten. Mitwenigen allermeist nur die Form betreffenden Aenderungen (sie Werden weitläufig angeführt) könnte sich Zürichdie voll Basel vorgeschlagene Antwort an die VII Orte gefallen lassen. Ilm eine einheitliche Antwort zu erlassen,sei Zürich der Meinung, daß die vier Städte neuerdings einen Tag halten und dann die vereinbarte Antwortmündlich den VII Orten vortragen lassen sollten. Denen von Basel lasse man dieses durch Johann Haab,der wegen Gesundheitsverhältniffen immer noch dort sei, berichten und Werde ihren Bescheid mittheilen.

^ ^ ^ St. A. Bern: Allg. eidg. Bücher l), S. 594.

21 1548 22 Dcccinber. Basel an Zürich. Es könne von seiner für die VII Orte vorbereiteten Antwortnicht abgehen.'bleibe auch bei der Meinung, daß dieselbe nicht durch eine Botschaft, sondern schriftlich unddamit es nicht scheine, als wären die vier Orte entzweit, von jeder Stadt besonders abgegeben werde. Baselwolle mit der seinigcn noch bis zu». 31. Deccmber zurückhalten. S.. A. « A. R-NbwMuchc,,.

135