Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
1068
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106»

December 154«,

479.

Hhmglttt. 1548, 2. December (Sonntag vor Nicolai).

Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd. 17, t'.S7S.

Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Sproß. (Uri unbekannt.)

Nathsboten von Zürich und Uri nehmen die Klosterrechnungen ein. Die Rechnungen ergeben und eswird dabei verhandelt was folgt: tt. Kalchrain. Rechnung. Einnahmen: Fäsen 94 Malter 2 Viertel; Kernen107 Mltr. 5'/- Vrtl.; Haber 83 Mltr. 4'/s Vrtl.; Geld 714 Gld. 9 Schl. 3^2 D.; Wein 7 Fuder 4 Eimer

9 Maß. Ausgaben: Fäsen 77 Malter 12'/e Viertel; Kernen 94 Mltr. V2 Vrtl.; Haber 78 Mltr. 12 >/s Vrtl.;Geld 447 Gld. 10 Sehl.; Wein 2 Fuder 16 Eimer. Uuter deil Ausgaben sind 300 Gulden, die diePriorin dem Gotteshaus vorgeschlagen und um 1b Gulden Zins ausgeliehen hat, wofür sie mit Brief undSiegel wohl versichert ist. Die Rechnung begreift den Zeitraum von St. Martinstag 1547 bis St. Martinstag1548. ?». Dänikon. 1. Rechnung, geführt vom Abt zu Fischingen. Einnahmen: Fäsen 194 Mltr.2 Vrtl.; Kernen 981 Mt. 2 Vrtl. l'/e Vrlg. '/^ Jmmi; Haber 340 Mltr. .U/s Vrtl. '/« Jmmi; Gerste

10 Mt. ll/2 Vrtl.; Roggen 12 Mt.; Waizen 31/2 Vrtl.; Wein 21 Fuder 28 Maß; Geld 1042 Gld. 10 Schl-

11 D.; Vieh 3 Kühe 3 Noße 2 Kälber. Ausgaben: Fäsen 107 Mltr. 7^/2 Vrtl.; Kernen 676 Mt. 1^/2 Vrtl.8 Jmmi; Haber 141 Mltr. 6-Vrtl.; Gerste iU/z Mt.; Roggen 10 Mt. 3 Vrtl.; Wein 10 Fuder 7 Sau>»2 Maß; Geld 907 Gl. 3 Schl. 1 D. Die Rechnung geht von St. Johanns des Täufers Tag 1547 bisSt. Niklaustag 1548. Darin sind nicht begriffen die Nutzungen von des Gotteshauses Zehntel: und Ackerfeldvoi: diesen: Jahr, weil noch nicht Alles ausgedroschcn ist; ebenso ist nicht verrechnet die jährliche Zinsgüst,welche das Gotteshaus bezieht und demselben auf letzten Martini verfallen ist. Dieselbe beträgt: an Kernen300 und etliche Müttnach den zülgen, doch gat an den drühnildert nütz ab"; Haber 70 Malter mehroder weiüger nach den Zeigen; Geld 157 Gulden 10 Schilling 71/2 Denar. 2. Da zufolge Beschluß derObern Frau Sophie von Grüt, Conventfrau zu Magdenau zur Uebernahme der Verwaltung des Gotteshausesberufen worden ist, so ist sie mit einigen ihrer Schwestern, Bruder, Schwägern und Verwandten erschiene»und hat der Rechnung beigewohnt. Hierauf legte sie den Brief vor, vermittelst dein sie voll den Obern nl^Schaffnerin und Verwalterin für das Gotteshaus Däuikon bestimmt wurde, und endlich übergab sie einenBürgschaftsbrief, ausgestellt von Anton Aufdermanr, des Raths zu Schivyz, Wolfgaug Kollin, Pannerhcrr,Hans Letter, beide des Raths zu Zug, und Hans Huber, Burger zu Nappersivpl, die sich uuter ihren Siegel»für 1000 Gulden Constauzer Münze und Währung für allfüllige Schädigungen, die von der benannt"Schaffnern: dem Gotteshause verursacht werden sollten, haftbar erklären. Man übergibt diesen Brief de>»Landschreiber im Thurgau, um ihn zu den übrigen Briefeil der Eigenossen zu legen. Dem Abt von Fischingswird befohlen, unter Beizug des Landvogts der neuen Schaffnerin liegendes und fahrendes Guthaben de^Gotteshauses zu Händen zu stellen, wofür er sich sofort bereit erklärt hat. 3. Da der Abt drei JahrnutzumP"eingenommen, ihn: aber nichts für Lohn und Schwanung verrechnet worden ist, so ist man mit ihm ein»;geworden, daß ihm für Alles 150 Gulden allsgerichtet werden sollen, wovon das, was er laut vorstehend^Rechnung dem Kloster schuldet, abgezogen werden soll; wie nämlich die Boten berichtet sind, geben die Eid-genossen Einem, der im Gotteshalls Vogt ist, 50 Gulden zum Jahrlohn und ziehen ihm den dreißigsten Will,das dreißigste Malter und Viertel für die Schwanung abund also in der rcchnung abgezogen sig^ '