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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1548.

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Concil angeordnet worden wäre, von allen Nationen der christglänbigcn Völker besncht würde, die Gelehrtender evangelischen Städte sicher dazu und davon vergleitct würden und ihnen überlassen wäre, über ihrenGlauben frei und ungescheut aus dem alten und neuen Testament Rechenschaft zu geben, so daß das Concil«ufrecht und redlich sincn insatz hätte und sin fuudament im heiligen Geist begründt, nit verdinget noch auge-strickt, daß niemand anderes uützit iuwerfen sollte, denn was uf ir, der Patriarchen gefallen stünde, sondereinem jeden Priester besonders sin stimm gelten und endheine die andere, wie hoch stands sie joch wäre, für-treffen thäte, damit dann der schlechter ein hinderling haben müßte; wo das alles nit zu entsitzen (besorgen)sonder die einig Meinung wäre nach an sechen der alten concilien by des seligen keiser Konstantin und vorabder heiligen Aposteln ziten, allein die wäre leer Gottes zu fördern", in diesem Fall würde man sich derTheilnahme nicht entziehen; aber da vielleicht das Concil auf etliche Artikel angebunden und verbannt werde :c.,so wünsche man einer diesfälligen Forderung entprosten zu sein. 2. In Betreff der Schmütz- und Schmach-worte, falls solche erfolgt sein sollten, was den Städten unbekannt sei, so sei denselben hiemit gar kein Ge-fallen erwiesen worden; man wolle solches sowohl bei den Gelehrten als beim gemeinen Mann abstellen, inder Meinung, daß es in den VII Orten auch so gehalten werde. Dabei bemerken die Abgeordneten vonSchaffhausen insbesondere, es solle einer ihrer Prädicanten gepredigt haben, die Messe sei eine Ketzerei unddie, welche dahinter stehen, seien Ketzer. Die von Schaffhausen hätten hierüber ernstlich nachgefragt und alleihre Prädicanten beschickt, aber nichts erfahren können und erinnere man sich auch selbst nicht, so etwasgehört zu haben. 3. Anbelangend die Frage, ob man jedermann zu Recht stehen wolle, können die Städtesich nicht erinnern, daß sich diesfalls in der Eidgenossenschaft jemand gegen sie zu beklagen gehabt hätte. Solltesonst jemand ei» Ort zu belangen haben, dem werde das betreffende Antwort geben, wie es Glimpf und Fug zuhaben beglaubt in Gemäßheit seiner Freiheiten, die man vorbehalteil wissen wolle. Man bittet, diese Ant-wort willfährig aufzunehmen und es hiebet verbleiben zu lasseil. In Betreff der Frage, wie diese Autwortan Alaun gebracht werden solle, glauben Bern und Schaffhausen, sie sollte durch eine Botschaft in den Ländernvor die Landsgenleinden gebracht werden; dabei würde man am ehesten erfahren, ob etivas Gefährlicheshinter der Sache stecke. Zürich will die Antwort in den Städten den kleinen lind großeil Näthen, in den^ändern den zweifachen Näthen vorlegen; es besorge nämlich, wenn das genieine Volk zusammenkomme, werdeetwa ein grober Mensch aufgewiesen,ein unlust" darein zu werfen oder solches auch ans eigenem Antriebthuil, wodann die Städte solcheUnzucht hcimzutragen" hätten, was bei den Landräthen, als den Ver-nünftiger», nicht zu besorgen sei. Es wird angezogen, ob man zu einem später» Zusammentritt nicht auchGlarus und Appenzell berufen sollte. Dagegen wird bemerkt, daß man in den genannten Orten nicht EtilesGlaubens sei und dieselben auch von den VII Orten nicht angegangen worden seien, weßnahen das Bestesie bei Seite zu lassen. Da es aber die Mitverwaudteu von Miihlhausen, St. Gallen lind Biel wundert,was die Städte verfügen, und sie ihnen gar vertraut und geheim sind, so gefiele den Boteil, daß Bieldurch Bern, Mühlhausen durch Basel und St. Gallen durch Zürich berichtet würde, man habe etwas Erheb-liches zu verhandeln; wenn ein endlicher Beschluß erfolgt sei, wolle man sie hierüber freundlich verständigen.!». Die Boten von Bern bemerken, ihre Herren bedünke, die Anfrage wegen des zum Nechtenstehen betreffeüanz wesentlich sie wegen des neugewonnene» Landes. Sie bitteil, daß man sich diesfalls nicht söndere, sondern^denken wolle, daß wenn mit Bern ein Anfang gemacht würde, es an die andern drei Orte auch kommenwürde, da man bei jedem derselben Anlaß finden möchte, es mit dem Rechten zu treibeil lind zu vexircn.^u Betreff der Savoyer sei durch das Nrtheil zu Peterlingen bestimmt worden, daß man die armen Leute

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