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November 1548.
gehalten und aus dem heiligen Geist erörtert werde; wenn also in gegentheiliger Weise vorgegangen werdensollte, so hätte man immer Grund, sich zurückzuziehen. Die Gesandten werden daher keine weitere Bcrath-schlagung pflegen; wolle man aber ihnen etwas in den Abschied geben, so können sie nichts dagegen haben.Schaffhausen hat Auftrag anzuhören und mit den übrigen drei Orten sich freundlich zu bcratheu, was zuthun sei. Wenn die Obern des Concils wegen sich aussprechen müßten, gehe ihre Meinung mehr dahin,sich desselben nichts anzunehmen; sie fürchten nämlich, daß die päpstischen Pfaffen sich nicht weisen, noch sichetwas abbrechen lassen werden; indessen werden die von Schaffhausen ohne Zweifel sich von den Andern nichtsöndern. Zürich glaubt, das Vorhaben Berns sei zu heftig, Verweise erzeugen mehr Unwillen als Gutes;man solle sich nicht merken lassen, daß man den Vortrag der VII Orte als gefährlich erachte, um sie wenigerzu reizen sich selbst feindselig zu benehmen und Andere gegen die Städte aufzubringen. Basel lasse sich weiterein, als dem Glauben der Städte gemäß sei, und man könnte beim Befolgen seiner Ansicht in schwere Ver-wickelung gerathen. Die beigefügte Bedingung, wenn das Concil christlich gehalten werde, würde nicht hin-dern, daß bei einem nachträglichen Sichzurückziehen von demselben die (gegnerischen) Eidgenossen meinten,man halte die Zusage schlecht und in Gemäßheit des Landfriedens dürfe hierin weder disputirt noch arguirtwerden. Alan sollte aus den Anträgen von Bern lind Basel ein Mittel nehmen, und da man jetzt dochnicht zu einem endlichen Beschlüsse gelange, da jeder Bote die Sache wieder heimbringen müsse, so sollte einThcil dem andern nachgeben; möglich daß es doch im göttlichen Willen liege, daß man einig werdeil möchte.Nachdem sich Bern und Schaffhausen diese Meinung gefallen ließeil, Basel aber gemäß seiner Instruction au keinerfernem Berathung mehr Theil nehmen wollte, so habeil die drei übrigen Orte sich unterredet, den VII OrtenFolgendes zu antworten: Ihr Vortrag sei mit nicht geringerer Liebe aufgenommen worden, als er vonihnen ausgegangen sei; insbesondere weil darin gemeldet worden, ihr höchstes Begehren sei, das Vaterlandin Treuen zu betrachten und bei Zeiten zu überlegen, was uns bei diesen mißlichen Läufen vor Gefahrschützen möchte. Man sage ihnen hiefür besten Dank und wolle sich nicht minder das Wohl Aller angelegensein lassen. Der Vortrag der VII Orte habe eine Versammlung der Städte veranlaßt, wiewohl man diesegern vermieden und lieber gesehen hätte, wenn die Angelegenheit in einer Versammlung aller Orte angebrachtworden wäre, damit nicht fremde Leute über diese Sönderuug sich freuen möchten. Was nun 1. das Concflanbelange, so steheil bekanntlich die Eidgenossen zu einander in Bünden und in einem Landfrieden; je»ebesagen, wie sie einander ihre Lande sollen schirmen helfen, dieser, daß man einander beim Glauben belasse»llnd kein Theil den andern deßwegen bekümmern solle. Hieinit seieil die Städte zufrieden und sei auf Tage»wiederholt erklärt worden, Bünde und Landfrieden treulich zu halten, ohne daß es nöthig sei, den Glaube»auszubedingen. Sodann habe der Papst in einem Ausschreiben, in welchem er die Prälaten in der Eid-genossenschaft an das Concil berufen hat, die Evangelischen (uns) verdammt und Ketzer genannt, daher ihreEinwendungen weiüg gelten würden, da sie ja von vornherein verworfen seien. Zudem seien die Präsident«!»und Beisitzer des Concils alles Patriarchen, Cardinäle und Bischöfe, die eidlich verpflichtet seien, der päpfl'liehen Autorität keinen Abbruch geschehen zu lassen, vielmehr ihre Lehre und ihr Wesen zu äufnen. Da »»»deil VII Orten bekannt sei, „was lippigen und verruchten Mutwillens dieselbigen hochprächtigen franschmütcn(-)lüt usstoßend uild daran gar kein schlichen noch entsitzens Hand", so mögen sie ermessen, ob den Gelehrte»der Städte zugelassen würde, jeneil in unbegründeten Sachen zu widersprechen; und doch sei es kein freiesConcil, wenn nicht jeder unverholen seine Meinung vortragen dürfe. Die Städte und ihre Gelehrteil hätte»nichts dawider, das Concil zu besuchen, wenn dasselbe als ein allgemeines freies christliches unparteiische-'