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November 1548.
Antwort: Da der angezeigte Nechtstag dermalen nicht vor sich gehen könne, so solle er sein Begehren ausdem nächsten Tage wieder anbringen; wäre ihm das nicht gelegen, so mögen seine Nichter und Zugesetzten,Ainmanu Brügger von Uri und Ulrich Nix von Freibnrg, einen Tag nach Peterlingcn vereinbaren und den-selben beiden Parteien verkünden und dann nach Inhalt des Friedens mit dem Rechten fürfahren. Wennauch andere Ansprecher vorhanden wären, die sich mit den genannten zugesetzten Nichtern begütigen und gegendein König das Recht brauchen wollten, so mögen dieselben bei den Richtern „Tagsatzuug erwerben", dieseder Gegenpartei, nämlich den französischen Gesandten, verkünden und dann das Recht üben. I». Der Land-vogt zn Baden, Wolfgang Herster von Zug, erinnert an den Beschluß, das Kloster Feldbach wieder mitKlosterfrauen zu besetzen, und meldet, das; Frau Afra Schund, frühere Priorin zu Magdenan, „gar ein hns-liche erbare frow, so sich ietz bp dem abt zn Wettingen enthalte", in das Kloster Feldbach zu treten wünscheund 1000 Gnlden oder mehr vertrösten wolle. Heimzubringen. (VII Orte.) v. Der Landvogt im ThurgcMzeigt den Boten an, es sei Herr Leonhard, Schaffner zn Jttingen, von seinen geistlichen Obern zum Priorin der Karthause Axbach in Oesterreich verordnet worden. Zufolge Gehorsam müsse er daher Jttingen ver-lassen, glaube aber, bald wieder dahin zurückkehren zn können. Die Boten der VII Orte beauftragen nunden Landvogt, gute Obsorge zu tragen, daß dem Gotteshause gut gehaushältert werde, «kl. Da die Anwaltder VII Orte bei Anlaß ihres Rechtsstreites mit den drei Städten wegen der Neisstrafen im Thurgan Austschlösse und Gewahrsamen darüber gefunden, welche Rechte die VII Orte vor und nach dem Schwabenkriegeim Thurgan gehabt und noch haben, so haben sie dieselben verzeichnen und aufschreiben lassen, wie solchediesem Abschied beigegeben worden ist. «. Es zeigt sich, daß auf einem Tag zn Franenfcld auf Simon undJudas (28. October) 1529 die drei Städte verlangten, nebst den VII Orten die Klosterrechnnngen abzmnehmen; die Boten der VII Orte haben diesem Verlangen widersprochen; es ist nun zu untersuchen, auswelchem Grunde seither während einigen Jahren die Boten der drei Städte neben denjenigen der VII Ot'ckdie Rechnungen abgenommen haben. L. Unter den Boten der VII Orte ist angezogen morden, ihre Ober»sollten trachten, die drei Städte durch Erlegung ihres Antheils am Pfandschilling, um den das Landgerichtverpfändet war, auszukaufen, nur hicdurch den gegenwärtigen und künftigen Anständen abzuhelfen. Es st^sich nun jeder Bote im Geheim mit einigen seiner Obern unterreden und wenn diesen genehm ist, in v0Sache vorzugehen, so soll auf dem ans den 13. Januar nach Zofingcn angesetzten Tag jeder Bote mit bezi'uVlicher Vollmacht erscheinen.
Zn I. Dieser Thcil der Verhandlung bildet einen formell von dem übrigen Stoff getrennten Abschußund findet sich im St. A. Zürich als besondere Hanpturkundc; ebendaselbst in der Tschndischcn Docnmcntcivsammlung Bd. X, in den Landcsarchivcn Schwpz und Obwalden bei den Abschieden, im K. A. Freiburg >Abschiedeband Nr. 142, im K. A. Solothurn: Thurgauische Handlung Nr. 1, S. 209—300. Die Now^der Parteianwälte enthalten nur die Exemplare bei Schwyz und Obwalden, eingeschaltet bei unfern3 und 4, welche Ziffern hier auch sonst rcdactionell von den übrigen Ausfertigungen etwas abweichen;Ziffern 1 und 2 enthalten nur das Freiburger und Solothurner Exemplar. Ziffer 19 bildet überall stiuevformell getrennten besondcrn Abschied, gleichsam de» Hauptabschied, dem die Partcivcrhandlungeu gleichst^als Beilage zugegeben, beziehungsweise vorangestellt sind. Die Luccrnersammlnng Abschiede X. 2 1. 5^enthält einzig Ziffer 19; diese liegt auch als getrenntes Schriftstück im K. A. Freiburg: Uneingebundcnc Aschiede, und K. A. Solothurn: Abschiede Bd. 28. Die Abschrift in der Tschndischcn Documcntensammluug(gemäß einer Vorrede die Arbeit von Joachim von Watt) läßt unmittelbar die bezüglichen Verhandlung^vom Jahre 1549 folgen.