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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1548.

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Nach nllem Vorgebrachten hoffe man nun, daß die Nichter die VII Orte bei dem alten Herkommen handhabenwerden, ig. Die Zugesetzten stellen hierauf folgenden Abschied: Nach Anhörnng der Klage, Antwort, Redeund Widerrede w. und geschehenem Nechtsatz haben die Richter beide Theile gebeten, ihnen eine gütliche Unter-handlung zu gestatten, was die III Städte ohne Weiteres, die Vit Orte auf Hintersichbringen bewilligten.Nach Erwägung des Handels, in welchem Basel, Schaffhausen und Appenzell vormals vergeblich gemittelt,und Prüfung der eingelegten Arten, die den Herren und Obern nicht allseitig bekannt sind, werden dieGesandten gebeten, dies Alles heimzubringen und gründlichen Bericht zu geben; wenn es einein zu schwerlulle, so vieles mündlich darzuthun, so mag er von dem Schreiber die rechtlichen Acten in Abschrift bezichen,damit jedes Ort seine Boten auf den nächsten Tag, der auf Hilarii den 18. (sie, statt 13.) Januar (1549)^uch Zofingen angesetzt ist, mit vollkommener Geivalt abordnen könne, um gütlich handeln zu lassen. Wennaber die eine oder andere Partei dies abschlüge, oder die Zugesetzten über gütliche Mittel sich nicht vereinigenLunten, so soll dann auf Begehren eines Theils ein rechtlicher Spruch gefällt werden. Würde mittlerweilee»ier der Viere krank, so daß er den bezeichneten Tag nicht besuchen könnte, so soll dessen Obrigkeit den Tag"Km betheiligten Orten abschreiben, und sobald der Nichter wieder genäse, oder im Fall seines Absterbens9n neuer verordnet wäre, einen nahen Tag hieher airsetzen. Die Nichter bitten die Parteien ferner, fürd^u Fnll, daß vor obbestimmtem Tage eine gemeine Tagleistnng ausgeschrieben würde, auf derselben zu erscheinen"ud sich über diesen Span freundlich mit einander zu vertragen. Die Parteien nehmen dieses Begehren in^u Abschied, doch mit der Bitte an die Zugesetzten, einen solchen Tag auch zu besuchen, um zwischen ihnenöu handeln, doch dem Bund unschädlich. Und damit die Sache gefördert werde, so ist verabredet, daß dieBote» der X Orte drei Tage vorher an der Malstatt des eventuellen Tages eintreffen sollen, nämlich amDonnerstag, wenn der Tag auf einen Sonntag gesetzt wäre, um am Freitag und Samstag den Handel aus-richten.

lll. Anderwärtige Verhandlungen der X und der VII Orte (X Orte). Vor den Gesandten derTrte erscheint die Botschaft des Königs von Frankreich 1. mit einer Credcnz und einem schriftlichen und^iindlichen Vortrage, dahin gehend, daß der König, wie früher zu Tagen eröffnet morden sei, neuerdingsb/aube, die Eidgenossen zu Friede, Nuhe und Einigkeit ermahnen zu sollen, damit sie ungetrenut bei ihrem Stand,^Nen und Wesen verbleiben. 2. Ferner begehrt sie Antwort in Betreff der Vereinung. 3. Endlich lehnt sieverschiedenen Gründen den Besuch des auf Verlangen des Grafen von Greperz angesetzten Marchtags zu Peter-Ngen ab. b^. dürfe auf dieses Recht zu Peterlingen nicht dringen, bevor ihm Recht in Frankreich versagt^de. Es erscheint auch der Graf von Grcycrz und beklagt sich, daß er seinen zugesetzten Nichter von Uri auf'"l Nechtstng von: 21. November, den er laut vorgelegten? Abschied von Baden von den XI Orten erlangt habe,^ht habe erhalten können, und bittet nochmals, ihm zum Recht zu ve? Helsen. Hierauf antwortet Vogt^vo von Uri, seine Obern haben den benannten Nechtstag nicht für bestimmt, sondern nur als auf Hinter-^chbriugen angesetzt betrachtet; das sei die Ursache, warum der Nichter von Uri zurückgeblieben sei; sonstr seien seine Obern nicht der Meinung, das Recht zu hindern, was er als seine persönliche Meinung"'^HUlen wolle; was man ihn? in den Abschied gebe, -volle er seine?? Ober?? und den? Amman» BrüggerNeulich heimbringen. Die Bote?? haben zwar hierüber keine besondere Instruction; doch verdanken sie der^iglichx^ Botschaft ihr freundliches Anbringen und rede?? mit ihr ii? den? Sinne, es möchte sich der König'!" dkiu Gräfe?? gütlich verständigen oder dann das Recht zu Peterlingen besuchen. Ii? Betreff der Ver-^'"Ug ,^ede man auf dem nächste?? Tag Antwort gebe??. Dem Grafen von Greyerz gebe?? die X Orte die