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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1548.

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Zugesprochen und erwarte, daß dasselbe zustimme; es gebe den V Orten die nöthige Vollmacht. Die In-structionen lantcn nicht sonderlich ungleich; dennoch wird einhellig verabschiedet, diesmal keine Botschaft zuschicken, sondern die beiden Orte schriftlich zu unterrichten. ?». Vogt Jauch vou Uri bittet um Rath, obAmmann Brügger, den der Graf von Greyekz in seinen Kosten für den Nechtstag in Peterlingen erwählt,^uhin abgehen solle oder nicht. Antwort: Uri wisse wohl, was der Abschied vou Baden darüber enthalte;^r Ammanu möge daher dem Abschied Folge leisten. «. Schultheiß Hng vou Luceru zieht an, wie dievon Vremgarten ihren Prädicantenschlechtlich" und nicht nach dem Rath der V Orte und seinein Verdienen,sondern nur an Geld bestraft haben, und daß diese Strafe den V Orten gehöre. Darauf hat mau beschlossen,ouf der nächsten Zusammenkunft einen Tag zu bezeichnen und Boten zu ernennen, die mit denen von Brem-M'tcn und Mellingen in Betreff des Prädicanten und des Vertrages reden sollen. «K. Der Bote von Urisoll die Beschwerde Lucerns heimbringen, daß einige Urncr auf den Märkten viel Korn und Haber kaufen^>d aufschütten, v. Jedem Boten wird eine Copie des Schreibens gegeben, das die Eidgenossen von Baselon Lucern erlassen haben.

Zu i». Beim Abschied liegt ein Conccpt des Schreibens an GlaruS und Appenzell, d. d. Montag nachOthinari fit). November), unterzeichnet von den Botschaften der VII Orte (sio). Es seien diesen Herbst,infolge der Einnahme der Stadt Conftanz, im Gebiet der vier Städte Zürich sc. Schmachrcden über dieV Orte ausgestreut worden, als ob sie mit dem Kaiser ei» geheimes Verständnis; gemacht und Geld genommenhätten zc., Alles so grob, das; die VII Orte nöthig bedankt habe, durch eine Botschaft solche unwahre Redenabzulehnen z sie haben dann zu Lucern einen Vortrag vereinbart, dessen Text hier folge (beim Abschied vom8. Octobcr 1548, Note zu iy. Sic hätten dies Alles den zwei Orte» in gleicher Weise knnd gethan, wennsie nicht genau wüßten, daß niemand an dieselbenzesprcchend" habe; sie erwarten auch zuversichtlich, daßdie zwei Orte sich den Beschlüssen eines allgemeinen Concilimns nicht minder unterziehen werden als dieVII Orte, und knüpfen die Bitte an, diesen Bericht als von denen, die nur die Wohlfahrt und Einigkeitder Eidgenossenschaft im Auge habe», im Besten aufzunehmen.

Abgedruckt bei Zellweg er: Mtmiden zur Appcuzellcr Geschichte, Bd. III, Abthl. g, S. 214.

Zu «. 1548, 10. November. Basel a» Lucern. Seit es der Votschaft der VII Orte des bcwnßtenAnbringens wegen freundlichen Bescheid versprochen, habe Zürich für die vier Städte auf St. Katharincntageinen Tag angesetzt, um sich über eine Antwort zu berathen. Weil Basel hoffe, das werde zu Gutem undgemeiner Wohlfahrt dienen, so sei es gesonnen, diesen Tag zu besuchen, wolle aber nicht unterlassen, denVerzug der Antwort hiemit zu erklären, mit der Bitte, dieselbe freundlich zu erwarten zc.

St. A. Lucern, beim Abschied.

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ZosingM. 7548, 19. November ff.

Archive von Zürich, Ver», Liiccr», Sch»»,z, e>bwalde», Xreibing, Solothnr»; s. Noten.

7 Rechtliche Verhandlung zwischen den III Städten und den V II Orten über die Neisstrafcn im Thurgan.. Gesandte: 1. Richter: Hans Bircher, Schultheiß von Lucern ; Jacob a Pro, des Raths von Uri, Zusätze^ ^11 Orte; Ulrich Nix, des Raths von Freibnrg; Konrad Graf, des Raths von Solothurn, Znsätze der^ Städte. 2. Anwälte der Parteien: Franz Nägeli, Schultheiß von Bern; Hans Jacob von Wattenwyl,^'Schultheiß von Bern; Petermann Ammann, Schultheiß von Freibnrg; Niklaus von Wenge, Schultheiß

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