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November 1548.
den Umständen nach zn handeln, wie dieses und was sonst in der Sache geredet worden ist, die Boten ihrenHerren zu sagen wissen.
II. 1. Vor Näth und Bürger zu Frcibnrg eröffnen die Gesandten von Bern: vor ihren Obern s"der Graf von Greyerz erschienen und habe angezeigt, wie er bisher in Betreff seiner Anforderung an denKönig zn keinem Anstrag habe gelangen können. Auf sein erneuertes Begehren ans der letzteil TagsatznMzil Badeil sei ein Nechtstag angesetzt morden; den sei er Willens zn besuchen lind das Uriheil zn erwarten.Damit er aber hiezu desto besser verfaßt sei, habe er verlangt, daß den Boten, die anderer Geschäfte wegenanHerkommen müssen, Vollmacht gegeben werde, sich mit denen von Freiburg zn berathen, wie der Handelanzugreifen sei. Dem Grafen zn Gefallen und weil man ihm als Burger pflichtig sei, zum Recht zu ver-helfen, habe man das gutwillig gethan. Darauf wurde der Graf selbst vorbeschieden lind angefragt, waser selber dazu reden wolle, wobei ihm die Erheblichkeit des Handels und wie er eine wuchtige Partei gegensich habe, die ihm vieles zu schaffen geben werde, vorgestellt und die Erklärung gefordert wurde, ob er nichtin der Freundlichkeit zur Sache reden lasseil wollte. Nachdem aber der Graf alle gütlichen Mittel von derHand gewiesen und man hierauf die das Nechtsverfahren betreffenden Artikel im französischen Frieden ver-lesen hatte, wurde gefunden: da Ammann Brügger von Uri und Ulrich Nix die letzten geordneten Richterum streitige Anspracheil gegeil den König an der March waren, so möge der Graf vor diesen, wenn sieannehmbar seien, den Handel an der March vornehmen. 2. Die Boteil von Bern bitten wiederholt, deinSulpitius Brükler wegen seiner Ansprache auf Wippingen „ein sink inzcgäben, damit er des sinen zukommenund nicht fernere Kosten habe. Der Rath erkennt, bis Weihnachten soll durch den mehreren Gewalt einnwerläutert werden, ob man die Herrschaft und das Edellehen Wippingen theilcn lassen wolle oder nicht; glaubendie voil Bern, auf die Obrigkeit von Wippingen einige Ansprüche zu haben, „ingedenk bcliben sich de>"mögen ze behelfen."
Das Frciburgcr Jnstructionsbuch und die Solothurncrguellc enthalten nur I, das Frcibnrger Nathsbuchnur It.
Die Namen der Berner Gesandten aus dem Frciburgcr Nathsbuch, derjenige des Solothnrncr aus bei»Solothurner Nathsbuch Nr. 45, S. 553 vom 26. October (Freitag vor Simon und Judas).
Zu I. Das K. A. Solothurn: Abschiedcband 27 bei den Abschieden von 1547 enthält ein Menwe'^für den Schultheiß von Wenge und Konrad Graf von 13 Blättern mit Notizen aus bezüglichen Abschiedaus den Jahren 1522, 23, 46—48.
Zu 11 2, 1548, 27. Deccmbcr. Näth, Sechszig und Bürger zu Frcibnrg. „In Gottcsnamcn ist abiN'redet und geordnet, daß man die Herrschaft Wippingen solle zeitheilen lassen." n. A. FreNmro: RathsbuH m.
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Lltcerit. 1548, 19. November (Montag nach Othmari).
Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch. N.2, k.osg.
Tag der V Orte.
Solothurn hat geschriebeil, es halte für gilt, daß man den in den vier Städten gehaltenen Vorü'^auch bellen von Gleims und Appenzell durch Boten oder schriftlich zn wissen thue; es habe deßhalb Mich Freilnnb