October 1548.
1047
IV. Die Verhandlung der Boten der VII Orte in Schaffhausen liegt nicht vor. Daß eine solche da-selbst, selbstverständlich im gleichen Sinne wie in den übrigen drei Orten, stattfand, ergiebt sich ans oben Iund den Abschieden vom 19. November » (Lncern) und 25. November.
Zu II. Der Titel des benützten Textes lautet im Original: „Der VII Orten Ilri, Schwyz, Untcr-walden, Zug, Fryburg und Solothum potcn surtrag 29. Octobris 1548, nünen g. h. vhälcn und burgernfürtragcn. Substantia." Unmittelbar vorher geht ein flüchtiges Excerpt mit folgendem auf dem Umschlagblattmit übrigens gleicher Schrift gegebenem Titel: „Abschrift der 7 orten, nämlich (sie werden genannt) rats-boten instruction, wie sy her schultheis; Flckcnstein von Lucern, der ein bot War, vorgelesen hat und ich cxcipirtHab us befclch m. g. Herren. Die boten sind gsin: (folgen die angegebenen): 23. October 1548. Ist mitmcr und längern Worten durch schulthciß Flekenstcin erstlich im kleinen rat tag 22 Octobris und mornvesZinstag 23 vor rät und burgern muntlich fttrgetragen worden". Für unfern Text benützten wir die zweiteNedaction, lvcil mit mehr Ruhe und theilweise auch ausführlicher bearbeitet. Die Namen der Gesandten sindaus oben'citirter Ueberschrift der ersten Bearbeitung ihres Vortrages aufgenommen.
Nach dem Nathsbnch von Bern Nr. 306, S. 62 verlangen die Gesandten der VII Orte am 22. Octoberbeim kleinen Rathe, nachdem sie ihren Vortrag gehalten hatte», vor den großen Rath zu treten. Es wirdihnen geantwortet, sie mögen dieses Morgen oder am Mittwoch thun, aber es sei zu besorgen, sie werdenwegen geringer Zahl der Mitglieder keine bestimmte Antwort erhalten: besser wäre daher, sie würde» ihrenVortrag schriftlich zurücklassen.
Unterm 29 (antepcnultiama) October beschließt der Rath zu Bern, wegen des Vortrags der VII Orte»ach Zürich zu schreiben, daß es einen Tag der evangelischen Städte ansetze. nna-m. S,
473.
Areivmg. 1548, 31. October ('Mittwoch Pridie, auch Vigilia omninm Sanctornm).
KantvnSarcliiv Freiburg: Jnstnlctionsbuch Nr. 5, k. 86; Nathsbuch Nr. 06. Kantonöarchiv Tolothurn: Abschiede Ad .L7
(bei den Abschieden von 1547).
Gesandte: Bern. (Hans Franz) Nägcli, Schultheiß; (Wolfgang) von Weingarten, Venner. Solo-^urn. Konrad Graf.
I- In Betreff des Nechtshandels zwischen den Städten Bern, Freiburg und Solothurn einer- und denneben Orten andererseits wegen der Neisstrafen im Thnrgau ist ein Nechtstag nach Zofingen angesetzt. Es°^then sich daher die erstem über die diesfalls zu treffenden Maßregeln und verfügen: 1. Schulthciß NügeliBern wird als Kläger, Ulrich Nix von Freiburg und Konrad Graf von Solothurn werden als Nichter""d Zugesetzte, und Schultheiß vou Wattenwyl von Bern, Schultheiß Ammauu von Freiburg und SchultheißWenge von Solothurn als Nathgeber bezeichnet. 2. In Frage, ob man den betreffenden Abgeordneten^ förmliche Instruction mitgeben wolle, ivird befunden, um vieles Nachreiten und Kosten zu vermeiden,jedes Ort die alten Abschiede und Alles, wessen man sich zu bedienen gedenkt, hervornehmen und für diellwälte die einschlagenden Punkte ausziehen. Die Anwälte sollen 4>aun am Samstag vor dem Nechtstag^ November) zu Zofingen an der Herberg sein, um mit Muße ihre Sachen zusammenzutragen und sichberatheu, wie sie die Klage stellen und den Handel angreifen wollen. Daneben haben diese Vollmacht,