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October 1548.
am liebsten sähe, erledigt werden könnten, verlangen die Obern der Boten zn wissen, ob die von Bern dasRecht walten lassen und sich mit demselben begnügen wollen, wie das von Alters her geschehen sei, wo-durch «lau Lob und Ruhm geerndtet habe. Diese Anfragen stelle man aus freundlichem eidgenössischen Wille»und bitte, dieselben zum besten aufzunehmen. St. A. Am,: Evangelisch- Abschiede e,
Deil Gesandten wird erwiedert, sie sehen die kleine Zahl der Mitglieder; man bitte sie, ihren Vortragschriftlich zurückzulassen, man werde ihn beförderlich beantworten. Beinebens wird beschlosseil, auf den SonntagAbend (27. Octobcr) alle Mitglieder einzuberufen. St. A. Bern- R-ulMn-h Nr. 30°, s. es.
III. (27. October.) Die gleichen Gesandten, welche in Bern gewesen, eröffneil im Namen der VII Ortevor kleinen und großen Rüthen der Stadt Basel: ihre Obern hätten die vielfältigen geschwinden Practike»erwogen, die hin und wieder getrieben werden und gemeiner Eidgenossenschaft Nachtheil bereiten könnten; fernerauch die Schmachreden, die da und dort auf Canzeln und sonst gebraucht werden, insbesondere über die V Orte,als hätten sie in dem Constanzer Handel von dem Kaiser Geld genommen und seinen Zug in das Land gebracht.Da solches großen Unwille errege, ihre Obern aber die Eidgenossenschaft in Einigkeit und bei Ehren erhalte»möchten, so seien die Gesandten in treuer eidgenössischer Meinung abgeordnet worden, um Folgeildes zu verrichte»-1. Zll bitten, daß man der angeführten Rede in Betreff des Constanzer Handels keinen Glaubeil schenke u»bsolche Schmähungen abstelle. 2. Mit Bezug auf die Religion seien der Kaiser und die Reichsstände e»6schlössen anzunehmen, was ein allgemeines freies christliches Concilium, im heiligen Geiste versammelt, erkennstwerde. Da diesfalls die Eidgenossen wohl auch angesucht werden und damit man sich dannzumal um ftbesser zu verhalten wisse, anch in Betreff der Religion dem Kaiser keinen Anlaß zll Krieg gebe, so s»^man sich erläutern, ob man nicht das, was ein durch die Gnade Gottes gehaltenes allgemeines freies chust'liches Concilium aus dem heiligen Geiste beschließt, annehmen und halten wolle. 3. Die Eidgenossenschasthabe seit jeher jedem gutes Recht und Gericht gehalten und oft Fürsten und Herren, Reicheil und Armen z»^Recht verholfeil lind dadurch viel Glück und Siege erhalten. Um in dieser Beziehung in den Fußstapft"der Vorfahren zu bleiben, dünke die Obern der Gesandten fruchtbar, daß man sich erläutern würde, we>wein Ausländischer bei denen von Basel („uns") oder andern Orten, oder umgekehrt diese an jenem Forder-ungen bekämen, und man sich in Betreff derselben nicht vergleichen könnte, ob man dann über solche A>»spracheil nicht ziemliches und gebührliches Recht geben und nehmen, und damit niemand vergewaltigeil »>^wider Recht nicht thun wolle. Wäre man hierüber einig, und wollte jemand etil Ort („uns") darüberbegivältigen, so würden die VII Orte Leib und Gut treulich zll dem setzen, der bei dem Rechten bleibe»wollte. Der Rath zu Basel betrachtet das Begehren der Gesandten als aus guter Meinung entsprung^und antwortet: 1. In Betreff des Geldes, welches der Kaiser an die V Orte geschickt haben soll, sei alle"^dings vieles geredet, auch auf Tageil davon in die Abschiede genommen worden; doch haben die von Baftsolches nicht geglaubt, sondern ihre Eidgenossen für so ehrlich gehalten, daß ihnen das Vaterland lieber ft^als Geld, was sie noch glauben. Man sei auch einverstanden, Schmachredeil abzustellen und zu bestraft'»Daß solche auf Canzelu gebraucht worden wären, sei unbekannt; die Prädicanten strafen allerdings die Laste"insgemein, nennen aber niemand. 2. In Betreff des Conciliums und des Nechtnchmens und des Nechbgebens wolle man sich berathen und beförderliche Antwort übermitteln.
A.A. Basti: Abschiede 1S4? und 4S. Die Name» der Gesandten mit anderer Schrift am Schlüsse des Abschieds -übereinstimmend mit dem Abschied vom S. October s. und Nr. Il dieses Abschieds.