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October 1548.
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1548, 22. bis 27. October.
Vorstand von Gesandten der VII Orte bei den evangelischen Städten Zürich, Bern, Basel n»dSchaffhausen.
Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Schultheiß. Uri. Amandus von Niederhofen, alt-Land-ammann. Schwyz. Dietrich Jnderhalden, alt-Landammann. Untermal den. Simon Jmgrund, Vogt.Zug. Kaspar Stocker, alt-Ammann. Freibürg. Martin Sesinger. Solothurn. Konrad Graf.
1. (22. October.) Die genannten Boten von Uri, Schwpz und Zug im Namen aller VII Orte eröffnevor Rath und Burger zu Zürich: man möchte sich vielleicht über ihr Erscheinen verwundern; es geschehedieses in treuer eidgenössischer Meinung, und zwar vorab in Betracht der gefährlichen, seltsamen undgeschwinden Zeitläufe, die während der letzten Jahre und jetzt noch im Gange seien; sodann, weil manzu Zeiten vernehmen mußte, es gehe die Rede, „sp" seien Zertrenner und Zerstörer der Eidgenossenschaft.Man habe nun erwogen, wie Unfriede und Zwietracht alle Reiche und Obrigkeiten zerstöre und der Verführeraller Tugenden seien, wie solches durch viele alte Historien bewiesen werde und jetzt bei einigen Stände»des Reichs und andern Potentaten der deutschen Nation, die in Betreff der Religion und anderer Sachenseit Jahren uneinig gewesen, zu ersehen sei, wie solche hiednrch in Schaden und Verderbnis; und „merteilsin der weltschen nation gemalt und straf kommen" seien. Da man nun in der Eidgenossenschaft („als Z"besorgen") mittlerweile in Betreff der Religion, derer wegen man uneinig sei, auch wie die Stände undPotentaten des Reiches „angesucht" werden möchte, und dann wenn man sich nicht vorher über die Z"gebende Antwort geeinigt hätte, Entzweiung entstehen möchte, so könnte hierdurch die Eidgenossenschaft vonihren Freiheiten, Obrigkeiten und altein Herkommen, das ihr die Altvordern mit großem Blutvergießen,Mühe und Arbeit errungen haben, gedrängt werden. Solchem vorzusein und weil sich alle Städte undStände in den anstoßenden Landen in Betreff der Religion geeinigt haben, und man von vielen fremdenFürsten und Herren ermahnt worden sei, sich um keinerlei Ursache wegen zu trennen, bitten ihre Obern drM-gcnd, man wolle sich in der Eidgenossenschaft in der Zeit und bevor die angedeuteten Ansuchen oder ande>nherantreten vergleichen. Insbesondere ersuche man die von Zürich („min Herren") um Folgendes: l-möchten sich dessen „begeben und bewilligen", wenn an die Eidgenossenschaft in Betreff der Religion Aufm'derungen ergehen, daß man gemeinschaftlich antworten möge: wenn ein allgemeines christliches Concilin 'Ngehalten werde, wolle man dieses durch unsere Gelehrten besuchen lassen und bei dem, was da beschloß^werde, ohne Widerrede bleiben und dasselbe halten. Das werde der Eidgenossenschaft zum Nutzen u»Vortheil gereichen. Beinebcns wollen sie (VII Orte) den Landfrieden und was sie als treue Eidgenossenandern („uns") zu thun schuldig sind, mit Darstrcckung von Leib und Gut erstatten. 2. Zur Beförderndvon Friede und Einigkeit finde man ferner ersprießlich, daß man sich einhellig entschließe, wenn jemand, ^immer er sei, an gemeine Eidgenossen oder an ein einzelnes Ort eine Ansprache zu haben beglaubte, d >'man sich denen gegenüber an gebührlichen Orten des Rechten zu sein erbiete. 3. Vielseitig vernehme n"»nwie hier und anderwärts mancherlei Schinütz- und Schmachworte von Prädicanten und andern Personen ader Canzel und ans der Gasse gebraucht werden. Insbesondere werde von Leuten, die der Eidgenossen")